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[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
Sleyana:
--- Zitat von: Bridgemember am 22.12.2023 09:33 ---
Darüber hinaus plant das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau in der Besoldung bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu verstehen."
--- End quote ---
Ach... jetzt wird das nicht in die Grundbesoldung integriert sondern über Zuschläge geregelt.
Bridgemember:
--- Zitat von: Sleyana am 22.12.2023 09:48 ---
--- Zitat von: Bridgemember am 22.12.2023 09:33 ---
Darüber hinaus plant das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau in der Besoldung bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu verstehen."
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Ach... jetzt wird das nicht in die Grundbesoldung integriert sondern über Zuschläge geregelt.
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Vielleicht hofft das FM, dass diese "Sonderzuwendungen" nicht bei der Berechnung des Abstandsgebots herangezogen werden? Jetzt wird das Ganze immer mehr zum Flickwerk, um irgendwie alle zufrieden zu stellen. Am Ende alles so unübersichtlich, dass keiner mehr durchblickt und sich auch nicht mehr mit den anderen vergleichen kann. Soll vielleicht die Widerspruchsflut reduzieren.
Grundsätzlich ist ja nichts gegen eine Umrechnung des Sockelbetrags in eine prozentuale Erhöhung einzuwenden. Aber wenn, dann in einer Höhe, die in der niedrigsten Besoldungsgruppe mindestens den 200 Euro entspricht. Wurde hier ja schon mehrfach ausgeführt. Ist aber wohl zu teuer. Besser wäre: Übertragung des Tarifergebnisses 1:1 inklusive Sockel. Davon losgelöst die Herstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation durch eine zusätzliche prozentuale Erhöhung über alle Besoldungsstufen hinweg, was die Abstände etwas entzerren würde.
HABICHThatzweiH:
--- Zitat von: Bridgemember am 22.12.2023 09:33 ---Das LBV BW hat soeben neue Infos veröffentlicht:
https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-2
"Übertragung der Tarifeinigung auf die Besoldung und Versorgung
Die Landesregierung hat entschieden, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Empfängerinnen und Empfänger von Alters- und Hinterbliebenengeld übertragen werden soll.
Im Besoldungsbereich sollen entsprechend des TV Inflationsausgleich vom 9. Dezember 2023 ebenfalls eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für die Monate Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 in Höhe von jeweils 120 Euro (jeweils bei Vollbeschäftigung) gewährt werden. Im Versorgungsbereich soll die Übertragung der tariflich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen wie bei früheren Einmalzahlungen systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- bzw. Hinterbliebenensatzes erfolgen.
Der zum 1. November 2024 tariflich vereinbarte Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro soll systemgerecht in Form einer linearen Anpassung in Höhe von 3,6 Prozent auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Die weitere tarifliche Entgeltsteigerung zum 1. Februar 2025 in Höhe von 5,5 Prozent, mindestens jedoch 340 Euro, soll als weitere systemgerechte lineare Anpassung in Höhe von 5,6 Prozent gewährt werden. Dabei wird der tariflich vereinbarte Mindestbetrag ebenfalls systemgerecht in Form einer ergänzenden linearen Anpassung von 0,1 Prozent berücksichtigt. Die Umrechnung des tariflichen Sockel- sowie des Mindestbetrags ist aufgrund des in der Grundgehaltstabelle verankerten Abstandsgebots zwischen Besoldungsgruppen erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. Mai 2017 hierzu ausgeführt, dass ein Verbot besteht, relative Abstände zwischen den Besoldungsgruppen abzuschmelzen.
Darüber hinaus plant das Land rechtlich gebotene, ergänzende Maßnahmen. Denkbar ist beispielsweise eine gestaffelte jährliche Sonderzuwendung für bestimmte Besoldungsgruppen. Diese Maßnahmen tragen auch zur Einhaltung des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau in der Besoldung bei. Zusammen mit der Tarifübertragung ist dies als Gesamtpaket zu verstehen."
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Das ist ja am Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten. Einerseits von Abstandsgebot faseln, aber dann sollen bestimmte Gruppen einen Zuschlag außerhalb der Grundbesoldung erhalten, was natürlich NICHT zu einer Stauchung der Besoldung führt 🤣🤣🤣 die im Finanzministerium haben doch wirklich Lack gesoffen. Wenn's nicht so traurig wäre, könnte man echt ein Stand-Up Comedy Programm daraus machen.
Und wenn wir von den mind. 200 € brutto ausgehen, müsste ja fast jeder der A-Besoldung einen Zuschlag erhalten. Wer glaubt denn wirklich, dass das passiert.
Außerdem würde ich gerne mal die Rechnung sehen wie die Umrechnung des 200 € Sockels bei einer linearen Erhöhung von 3,6 % aufwandsneutral sein soll. Geschätzt über 90 % der Beamten haben bei dieser Umrechnung weniger, insgesamt soll es aber aufwandsneutral sein. AHA. Die halten uns wirklich alle für dumm.
HABICHThatzweiH:
Wie sieht außerdem die Rechnung aus, dass die 3,6 % + 5,6 % mind. 340 € ergeben, von denen der LBV faselt?
Da bleibt man bei den unteren Besoldungsgruppen doch weit drunter.
LehrerBW:
Ja…das ist genau die Wertschätzung made in the Länd, die ich mir von unserem Dienstherren erwartet habe.
Trickserei soweit das Auge reicht um auf dem Rücken der Beamten Geld einzusparen.
Würde mich nicht wundern wenn die „gestaffelten Sonderzahlungen“ nach oben hin wieder abschmelzen wie bei den Kinderzulagen und damit wieder das Abstandsgebot verletzen welches man gerade erst herangezogen hat um bei den unteren Rängen einzusparen.
Es ist zum kotzen
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