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[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg

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Der Obelix:
absolute Zustimmung.

Das Erwachen und die Ohnmacht, sobald die neuesten Entscheidungen des BVerfG anstehen, wird für ein gewaltiges Rauschen sorgen.

Mit den bisherigen Entscheidungen der "Inflationsjahre" seit 2021 hat mich sich nur noch weiter in jedem Bundesland in eine bedenkliche Situation manövriert.....

HABICHThatzweiH:

--- Zitat von: Der Obelix am 23.01.2024 16:31 ---absolute Zustimmung.

Das Erwachen und die Ohnmacht, sobald die neuesten Entscheidungen des BVerfG anstehen, wird für ein gewaltiges Rauschen sorgen.

Mit den bisherigen Entscheidungen der "Inflationsjahre" seit 2021 hat mich sich nur noch weiter in jedem Bundesland in eine bedenkliche Situation manövriert.....

--- End quote ---

Ich hoffe, dass du Recht hast ;-)
Ist nur die Frage, wann man mit den nächsten Urteilen rechnen kann...

Taigawolf:

--- Zitat von: ohjeee am 23.01.2024 16:15 ---
--- Zitat von: Admin am 23.01.2024 13:59 ---Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) liegt nun vor:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/bw-inflabmilbg-2024

vielen Dank dem Einsender!

--- End quote ---


genau mein Humor:
Nullrunde beschließen, aber Beamte "erhalten zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 800 Euro. (...)"
Also entweder muss etwas an der Besoldung gemacht werden, damit die gestiegenen Verbrauchspreise abgefangen werden, dann ist eine Nullrunde eine Frechheit (die sie eh ist), oder es ist alles in Ordnung, dann brauchts auch keine Inflationsabmilderungszahlung. Als würden die 120 € netto im Monat auch nur ansatzweise die INflation ausgleichen oder wesentlich abmildern.

Dass dieser eklatante Widerspruch weder von der Landesregierung noch vom Beamtenbund gesehen wird, ist wahlweise erschütternd oder absolut lächerlich und in beiden Fällen verarsche pur für die Bediensteten.

--- End quote ---

Vor allem finde ich es vor dem Hintergrund der Rechtssprechung des BVerfG bedenklich, wenn ein Besoldungsgesetzgeber eine einmalige Sonderzahlung "zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise" bezahlt. Für den TV-Bereich beschlossen und einfach so auf den Beamtenbereich übernommen, was eigentlich sich so nicht gebietet.

Damit gibt man meiner Meinung nach ja indirekt zu, dass man eben nicht für den aktuellen Bedarf auskömmlich alimentiert hat. Man sagt quasi im Nachhinein "sorry, habens nicht schneller gebacken bekommen, deshalb bekommt ihr das jetzt nachträglich auf einmal".

Im Gegensatz dazu verlangt man von den Beamten aber, dass sie ihre Ansprüche immer zeitnah geltend machen. Ich fände es daher schön, wenn die Besoldungsgesetzgeber auch endlich mal dazu verdonnert werden würden, sich zeitnah um eine amtsangemessene Alimentation zu kümmern. Wenn das Haushaltsjahr vorbei ist, dann reden wir hier nicht mehr über zeitnah. So wie bei unseren Widersprüchen eben auch. Also haben die Besoldungsgesetzgeber aus meiner Sicht -wenn man die Verpflichtung ernst nehmen würde- immer jährlich unter Berücksichtigung der aktuellen Parameter wie Inflation, Verbraucherpreisentwicklung etc. zu schauen, ob amtsangemessen alimentiert wurde. Zwei- oder de facto dreijährige "Laufzeiten" sind meiner Meinung nach nicht ausreichend. Aber man koppelt sich halt gerne an die TV-Verhandlungen. Spart Geld.

Ozymandias:

--- Zitat ---14. Kann der Arbeitgeber eine Sonderleistung (zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld),
auf die der Arbeitnehmer bereits einen Anspruch hat, in eine steuerfreie IAP „umwidmen“?
Nein. Die Leistung muss zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise und zusätzlich zum
ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden
--- End quote ---

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-IAP.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Tja, der ohnehin geschuldete Arbeitslohn wird aber unterschritten und diese Zahlung dürfte nach gesetzlicher Lage auch nicht zum Alimentationslöcher stopfen verwendet werden, wird sie aber.

LaBeVe:

--- Zitat von: ohjeee am 23.01.2024 16:15 ---
--- Zitat von: Admin am 23.01.2024 13:59 ---Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) liegt nun vor:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/bw-inflabmilbg-2024

vielen Dank dem Einsender!

--- End quote ---


genau mein Humor:
Nullrunde beschließen, aber Beamte "erhalten zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 800 Euro. (...)"
Also entweder muss etwas an der Besoldung gemacht werden, damit die gestiegenen Verbrauchspreise abgefangen werden, dann ist eine Nullrunde eine Frechheit (die sie eh ist), oder es ist alles in Ordnung, dann brauchts auch keine Inflationsabmilderungszahlung. Als würden die 120 € netto im Monat auch nur ansatzweise die INflation ausgleichen oder wesentlich abmildern.

Dass dieser eklatante Widerspruch weder von der Landesregierung noch vom Beamtenbund gesehen wird, ist wahlweise erschütternd oder absolut lächerlich und in beiden Fällen verarsche pur für die Bediensteten.

--- End quote ---

Denke das BVAnp-ÄG 2024 wird dann noch extra verhandelt, vllt kommt bis Sommer der erste Entwurf...

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