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[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg

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axum705:
Meiner Meinung nach gibt es für uns folgendes:
- 3,6% ab 01.11.24
- 5,6% ab 01.02.25
- Die besoldungsgruppenabhängigen Erhöhungsbeträge des Familienzuschlags werden deutlich erhöht (endet bei A14/3)
- Einführung eines Ergänzungszuschlags abhängig vom Partnereinkommen (siehe SH etc.)

Durch diese Maßnahmen wird der Sockelbetrag von 200 € in den unteren Besoldungsgruppen sozial gestaffelt erreicht und das Mindestabstandsgebot eingehalten. Letzteres wird durch die Streichung der unteren Besoldungsgruppen im Rahmen des 4-Säulen-Modells "locker" erreicht. Die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen nehmen dadurch zwar weiter ab. Die Regelung über Zuschläge führt nach Auffassung des Landesregierung aber nicht zu einem Verstoß gegen das Abstandsgebot. Somit alles paletti, die höheren Besoldungsgruppen schauen mal wieder sozial gestaffelt in die Röhre...

HABICHThatzweiH:

--- Zitat von: axum705 am 29.02.2024 08:19 ---Meiner Meinung nach gibt es für uns folgendes:
- 3,6% ab 01.11.24
- 5,6% ab 01.02.25
- Die besoldungsgruppenabhängigen Erhöhungsbeträge des Familienzuschlags werden deutlich erhöht (endet bei A14/3)
- Einführung eines Ergänzungszuschlags abhängig vom Partnereinkommen (siehe SH etc.)

Durch diese Maßnahmen wird der Sockelbetrag von 200 € in den unteren Besoldungsgruppen sozial gestaffelt erreicht und das Mindestabstandsgebot eingehalten. Letzteres wird durch die Streichung der unteren Besoldungsgruppen im Rahmen des 4-Säulen-Modells "locker" erreicht. Die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen nehmen dadurch zwar weiter ab. Die Regelung über Zuschläge führt nach Auffassung des Landesregierung aber nicht zu einem Verstoß gegen das Abstandsgebot. Somit alles paletti, die höheren Besoldungsgruppen schauen mal wieder sozial gestaffelt in die Röhre...

--- End quote ---
Wenn sowas in der Art kommen sollte, werde ich meine Mitgliedschaft beim Verband definitiv kündigen. Bzw. kommt auch drauf an, wie der Verbände das dann kommentieren.
Aber warum sollte ich dann noch wo Mitglied sein, wenn meine Interessen seit Jahren nicht vertreten werden.
Mich meine und viele weitere Interessen

ohjeee:
also mittlerweile vermute ich stark, dass das zunächst so umgesetzt wird und einfach auf ein Gerichtsurteil gewartet wird. Dann wird womöglich im geh. Dienst auch die allg. Stellenanhebung kommen, oder eine entsprechende prozentuale Besoldungserhöhung. Bis dahin ist die aktuelle Landesregierung (zumindest in der Konstellation) nicht mehr tätig, einige Beamte haben womöglich keine fristwahrenden Widersprüche eingelegt, und wenn die große Rückzahlung kommt, fällt das ganze in ein anderes Haushaltsjahr einer anderen Regierung.
Die dann gewählte Regierung zuckt mit den Schultern, das Gericht hats ja entschieden, schimpft auf die heutige Regierung, und alle sind gefühlt fein raus, die heute wollten die Kostensteigerungen ja nicht, die anderen sind gezwungen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die unsägliche allgemeine Stellenanhebung des mittleren Dienstes nicht irgendwann auch im gehobenen Dienst ankommt, da dieses Vorgehen ein massives Ungleichgewicht verursacht hat. Bis da allerdings die Musterklagen durch und entsprechende (Haushalts)Gesetze verabschiedet sind, siehe oben.

Sleyana:
Vom LBV gibt es aber noch keine Infos ob die Inflationsausgleichszahlung kommt. Der letzte Stand ist immer noch von Ende Dezember. Die Rundmail vom Städtetag BW ohne Quelle ist also das womit wir uns begnügen müssen.

LaBeVe:

--- Zitat von: Sleyana am 01.03.2024 20:45 ---Vom LBV gibt es aber noch keine Infos ob die Inflationsausgleichszahlung kommt. Der letzte Stand ist immer noch von Ende Dezember. Die Rundmail vom Städtetag BW ohne Quelle ist also das womit wir uns begnügen müssen.

--- End quote ---

Da müsste in der Programmierung schon sehr viel schief laufen, das die nicht Ende März ausgezahlt wird ;) Macht euch nicht ins Hemd die kommt Ende März!!!!

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