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[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg

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Poincare:
Mit Doppelverdienermodell würde aber doch der Sockel keinen Sinn machen, oder? Im TV-L hat man ihn drin, im Besoldungsgefüge wäre er wegen dem Abstandsgebot fehl am Platz, also wollte man ihn gerne herauslassen, gleichzeitig müsste man aber die untere Besoldung entsprechend anheben. Also macht man das entweder über Sockel, oder darüber dass man es wenig sein lässt, weil man unterstellt, der Partner verdient den Sockel.

LehrerBW:
Gibts eigentlich Neuigkeiten über das Verfahren das der DRB-BW gegen das 4-Säulenmodell angestrengt hat?

Ozymandias:

--- Zitat von: LehrerBW am 07.05.2024 15:28 ---Gibts eigentlich Neuigkeiten über das Verfahren das der DRB-BW gegen das 4-Säulenmodell angestrengt hat?

--- End quote ---

https://www.drb-bw.de/aus-dem-landesverband/newsletter

Nichts gesehen in letzter Zeit.

Am 1.3 hat der Bundesverband der Richter oder wie auch immer die sich nennen, ein Treffen der Besoldungsexperten der Landesverbände abgehalten. Leider gab es dazu keine öffentlichen Infos.

axum705:
Letzten Freitag hat der Städtetag BW im internen Bereich eine gemeinsame Stellungnahme des Städtetags, Gemeindetags und Landkreistags im Rahmen der Ressortanhörung zum "Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in BW 2024/2025 u. zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp ÄG 2024/2025)" veröffentlicht. Der Ressortentwurf selbst ist leider nicht dabei. Folgendes lässt sich aber rauslesen:
- Einführung eines Familienergänzungszuschlags mit Antragserfordernis und Nachweispflichten
- Jährliche Überprüfung der Voraussetzungen findet statt
- Das Antragsverfahren scheint wohl recht komplex zu sein mit hohem bürokratischen Aufwand

Ferner wird im gemeinsamen Schreiben kritisiert, dass wieder nur Flickschusterei und reaktive Anpassungen an den unteren Besoldungsgruppen vorgenommen würden, um irgendwie die Verfassungsmäßigkeit zu erreichen. Insbesondere der gehobene und höhere Dienst benötige nach der Aufwertung des mittleren Dienstes dringend Attraktivitätssteigerungen. Es werde eine systemgerechte Gesamtlösung benötigt, die auf abgestuften Besoldungsgruppen beruhe und nicht durch Besoldungszuschläge nivelliert werde. Notwendig seien im Besoldungsrecht zudem eine stärkere Leistungsorientierung, eine höhere Flexibilität und bessere Möglichkeiten für den Quereinstieg, um dem Fach- und Führungskräftemangel effektiv entgegenzutreten. Mit dem Entwurf finde der Gesetzgeber wiederholt keine Antwort darauf.

Bis jetzt wurden die ganzen Stellungnahmen und Papiere der drei Organisationen zum Besoldungsrecht in Regel ignoriert oder hanebüchen wegargumentiert. Ich glaube kaum, dass das nun anders sein wird.

A6 ist das neue A10:

--- Zitat von: axum705 am 07.05.2024 16:31 ---Letzten Freitag hat der Städtetag BW im internen Bereich eine gemeinsame Stellungnahme des Städtetags, Gemeindetags und Landkreistags im Rahmen der Ressortanhörung zum "Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in BW 2024/2025 u. zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp ÄG 2024/2025)" veröffentlicht. Der Ressortentwurf selbst ist leider nicht dabei. Folgendes lässt sich aber rauslesen:
- Einführung eines Familienergänzungszuschlags mit Antragserfordernis und Nachweispflichten
- Jährliche Überprüfung der Voraussetzungen findet statt
- Das Antragsverfahren scheint wohl recht komplex zu sein mit hohem bürokratischen Aufwand

Ferner wird im gemeinsamen Schreiben kritisiert, dass wieder nur Flickschusterei und reaktive Anpassungen an den unteren Besoldungsgruppen vorgenommen würden, um irgendwie die Verfassungsmäßigkeit zu erreichen. Insbesondere der gehobene und höhere Dienst benötige nach der Aufwertung des mittleren Dienstes dringend Attraktivitätssteigerungen. Es werde eine systemgerechte Gesamtlösung benötigt, die auf abgestuften Besoldungsgruppen beruhe und nicht durch Besoldungszuschläge nivelliert werde. Notwendig seien im Besoldungsrecht zudem eine stärkere Leistungsorientierung, eine höhere Flexibilität und bessere Möglichkeiten für den Quereinstieg, um dem Fach- und Führungskräftemangel effektiv entgegenzutreten. Mit dem Entwurf finde der Gesetzgeber wiederholt keine Antwort darauf.

Bis jetzt wurden die ganzen Stellungnahmen und Papiere der drei Organisationen zum Besoldungsrecht in Regel ignoriert oder hanebüchen wegargumentiert. Ich glaube kaum, dass das nun anders sein wird.

--- End quote ---

Wenn das so kommt wie abgedacht ist die Besoldung nichts weiter als ein glorifiziertes Bügergeld mit Nachweispflichten. Frauen werden plötzlich nichts mehr verdienen (Herdprämie) und Angaben werden wenig Wahrheitsgehalt haben. Wenn wie von Herrn Bayaz erwähnt zusätzlich möglicherweise Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen angerechnet werden könnten, schlägt das dem Faß den Boden wahrlich aus.

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