Autor Thema: Urlaub in der Probezeit möglich?  (Read 2913 times)

RsQ

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Urlaub in der Probezeit möglich?
« am: 11.12.2023 22:23 »
Es gab zwar schon ähnliche Themen, aber irgendwie noch nichts, was mich final aufklärt. Darum nochmal hier:

Nehmen wir mal an, ein AN fängt am 01.04.2024 neu an (TV-L, falls relevant). Dann gäbe es erst nach der Probezeit (=ab 01.10.) den vollen Urlaubsanspruch für 2024.

Was könnte AN denn tun, wenn er für Sommer 2024 bereits Urlaub (dummerweise rund um ein Once-in-a-lifetime-Event) geplant hat? (Und das bestenfalls für drei Wochen) Darf man da auf Verständnis hoffen, wenn man es nett anspricht? Oder ist sowas ein absolutes No-go?

(nein, kein Segment mit totalem Fachkräftemangel, wo man dem AN per se zwecks Personalgewinnung weit entgegen kommen sollte)

Ergänzend: Wann spricht man das an? Im VG sicher noch nicht, oder?

clarion

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Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
« Antwort #1 am: 11.12.2023 23:02 »
Nein im Vorstellungsgespräch nicht. Bei der Einstellung dann schon.

martin92

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Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
« Antwort #2 am: 12.12.2023 01:19 »
Du erhältst in jedem Monat anteiligen Jahresurlaub, d.h. bis Ende der Probezeit stehen dir 15 Urlaubstage zu. Ob 3 Wochen am Stück möglich sind, hängt aber natürlich auch von betrieblichen Situation, der Jahresurlaubsplanung deiner kolleg*innen, sozialen Kriterien und letztlich dann doch auch von der "Kulanz" deiner Vorgesetzten ab. Bei mir wäre das vermutlich schwierig gewesen.

ElBarto

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Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
« Antwort #3 am: 12.12.2023 08:09 »
Urlaub in der Probezeit ist möglich.

Das liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

3 Wochen am Stück halte ich persönlich für unwahrscheinlich.

Eventuell kannst Du aber auch noch einen Überschuss an Überstunden erzielen den Du dann zu dieser Gelegenheit mit abfeiern kannst wenn Dir der AG entgegenkommt.

patrick0815

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Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
« Antwort #4 am: 12.12.2023 10:16 »
Nein im Vorstellungsgespräch nicht. Bei der Einstellung dann schon.

Da bin ich etwas anderer Meinung.

Natürlich spreche ich so etwas im Vorstellungsgespräch an. Ganz zum Schluss des Gesprächs.

Nicht jeder Stellenwechsel ist von langer Hand geplant und so kann es vorkommen, dass bereits ein Urlaub geplant und gebucht ist. So kann sich der Arbeitgeber gleich Gedanken machen bzw. direkt mitteilen, ob es möglich ist. Evtl. wird auch nur eine oder zwei Wochen zugesichert. Alles Verhandlungssache.

Wenn ich bereits eingestellt wurde, ist es viel zu spät.

McOldie

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Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
« Antwort #5 am: 12.12.2023 15:43 »
Denk daran, dass es im Burlg den Begriff Wartezeit gibt.
Der Anspruch auf Erholungsurlaub setzt bei der erstmaligen Einstellung eines Arbeitnehmers die Erfüllung der Wartezeit nach § 4 BUrlG voraus. Nach dieser Vorschrift kann der Urlaubsanspruch erst nach Ablauf von sechs Monaten in Anspruch genommen werden.

Du bist also auf das Goodwill des Arbeitgebers angewiesen.

Flying

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Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
« Antwort #6 am: 12.12.2023 16:07 »
Freundlich ansprechen - auch ein AG will eigentlich nicht, dass du nach der Probezeit noch 6 Wochen Urlaub hast.
Ich habe das nach der Einstellung ebenfalls bei meinem AG angesprochen und zwei Wochen Urlaub während der Probezeit waren kein Problem.

Zumal es sich ja hier, nach einer Hochzeit etc. anhört - ich denke schon, dass man da gute Chancen beim AG hat.

Ich denke übrigens schon, dass man das auch im Vorstellungsgespräch thematisieren kann. Wird es dann gleich abgelehnt, kann man sich überlegen, ob man da überhaupt anfangen will.

Bastel

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Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
« Antwort #7 am: 12.12.2023 16:50 »
Es gab zwar schon ähnliche Themen, aber irgendwie noch nichts, was mich final aufklärt. Darum nochmal hier:

Nehmen wir mal an, ein AN fängt am 01.04.2024 neu an (TV-L, falls relevant). Dann gäbe es erst nach der Probezeit (=ab 01.10.) den vollen Urlaubsanspruch für 2024.

Was könnte AN denn tun, wenn er für Sommer 2024 bereits Urlaub (dummerweise rund um ein Once-in-a-lifetime-Event) geplant hat? (Und das bestenfalls für drei Wochen) Darf man da auf Verständnis hoffen, wenn man es nett anspricht? Oder ist sowas ein absolutes No-go?

(nein, kein Segment mit totalem Fachkräftemangel, wo man dem AN per se zwecks Personalgewinnung weit entgegen kommen sollte)

Ergänzend: Wann spricht man das an? Im VG sicher noch nicht, oder?

Hast du es endlich in den öD geschafft?

Märker

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Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
« Antwort #8 am: 12.12.2023 16:59 »
Beim aktuellen Arbeitgeber: keine Chance während der Wartezeit, auch nicht anteilig je geleisteten Monat. Einer Kollegin wurde während der Probezeit gekündigt weil sie darauf bestanden hatte, den schon gebuchten Urlaub nehmen zu wollen.

Das sollte man also unbedingt vorher klären.
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FearOfTheDuck

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Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
« Antwort #9 am: 12.12.2023 17:48 »
Dann hat also auch der AG die Probezeit nicht bestanden. ;) Das ist schon extrem rückständig, zumal der Nachweis gewiss leicht zu erbringen gewesen wäre, dass schon gebucht war.

RsQ

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Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
« Antwort #10 am: 12.12.2023 18:27 »
Hast du es endlich in den öD geschafft?
???

RsQ

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Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
« Antwort #11 am: 12.12.2023 18:28 »
Beim aktuellen Arbeitgeber: keine Chance während der Wartezeit, auch nicht anteilig je geleisteten Monat.
Das wäre dann ein Rechtsverstoß.

Zitat
Ein Arbeitnehmer sammelt mit jedem Monat, den er in einem Betrieb tätig ist, 1/12 seines Jahresurlaubs an. Das gilt bereits in der Probezeit ab dem ersten Monat!
Quelle

Dort gibt es übrigens auch einen Abschnitt zu "Kündigung wegen Urlaubsantrag in der Probezeit?":

Zitat
Eine Kündigung wegen „Urlaubsantrag in der Probezeit“ ist jedoch an sich rechtswidrig.

horst0817

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Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
« Antwort #12 am: 12.12.2023 18:45 »
Denk daran, dass es im Burlg den Begriff Wartezeit gibt.
Der Anspruch auf Erholungsurlaub setzt bei der erstmaligen Einstellung eines Arbeitnehmers die Erfüllung der Wartezeit nach § 4 BUrlG voraus. Nach dieser Vorschrift kann der Urlaubsanspruch erst nach Ablauf von sechs Monaten in Anspruch genommen werden.

Du bist also auf das Goodwill des Arbeitgebers angewiesen.
Nein in §4 geht es darum, dass man nach 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch hat, der einem für das Jahr zusteht, also den gesamten falls man am 01.01. angefangen hat und je Monat, den man später angefangen hat 1/12 weniger. Bis die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt ist hat man je geleisteten Monat 1/12 des Jahresurlaubs zur Verfügung.
Würde es auch am Ende des Bewerbungsgespräches ansprechen, aber drei Wochen im Juli wenn man im April angefangen hat finde ich ein wenig schwierig, der AG will dich ja einarbeiten und kennenlernen.

patrick0815

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Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
« Antwort #13 am: 13.12.2023 08:37 »
Wenn ich lese, dass jemand gekündigt wurde, weil man einen bereits gebuchten Urlaub nehmen wollte.
Dann ist der Fachkräftemangel doch noch nicht so dramatisch.

Schließlich hat man ja dann die Zeit, um nochmals wochenlange eine Stellenausschreibung zu machen.


Daher, unbedingt schon im Vorstellungsgespräch ansprechen und gegebenenfalls auch hart bleiben. Vielleicht von drei auf zwei Wochen runtergehen. Wenn der Arbeitgeber einen Bewerber möchte, dann gewährt er auch den Urlaub.

BAT

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Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
« Antwort #14 am: 13.12.2023 09:08 »
Urlaub war ja früher mal zuvörderst Interesse des Arbeitgebers, damit die Arbeitskraft gestärkt und erhalten wird. Wie in einem anderen Strang ersichtlich, ist dies inzwischen - scheinbar auch im öffentlichen Dienst - so nicht mehr ganz der Fall.

https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/buero-co/umfrage-moeglicher-anruf-aus-dem-buero-stresst-an-weihnachten-19376109.html

Wenn ich da lese, dass 38 Prozent der Befragten offenbar selbst über Weihnachten (!) nicht nur erreichbar (!!) sondern auch kontaktiert (!!!) wurden, sehe ich inzwischen die Erholungsfunktion nicht mehr gewährleistet und damit auch Probleme für den Produktions- (Verwaltungs-) Prozess.

Denn stressen tut (sic) nicht die tatsächliche Arbeit, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit. Da ist es egal, ob jemand 10 Minuten Mails weiterleitet oder 3 Stunden lang die Technik vom Schwimmbad kontrolliert.

Da mithin Urlaub eher zu einem Privatvergnügen geworden ist, scheint mir da doch inzwischen eher streng - auch in der Probezeit - mit der Bewilligung eher streng zu verfahren sein.