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Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen

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Floki:
Ich gehe davon aus, dass ohne weiteren Denkanstoß aus Karlsruhe in der nächsten Zeit nichts mehr passieren wird. Zwar wurde angesprochen, dass wegen der Bürgergelderhöhung auch die Alimentation zu prüfen wäre, aber nach der ÜBernahme der Tarifergebnisse, kann sich jeder denken, wie eine Prüfung ausgehen würde, falls diese überhaupt stattfindet.

Hejo1909:

--- Zitat von: Adler am 03.01.2024 15:14 ---Womit dann auch die Frage mit der Elternzeit weiter vorne beantwortet ist. Auf jeden Fall die Abrechnung prüfen, wenn ich mich richtig erinnere, hat beim TVöD unser Abrechnungsprogramm die Beschäftigen, die trotz Elternzeit berechtigt waren, nicht automatisch erkannt.

--- End quote ---

Ich lese das auch so, dass in unserem Fall doch Anspruch für 2023 besteht, da im Monat August 2023 noch Anspruch auf Besoldung bestand. Nur die Monate ab 01.01.2024 dann eben aufgrund der geltenden EZ nicht, da hier auf den jeweiligen Montag Bezug genommen wird.

Knucki:
der LKT hat um Stellungnahme zu dem geplanten Gesetzentwurf gebeten. Hierbei ist auffällig, dass davon gesprochen wird, dass die Zahlung von 120 EUR ab Januar erst im Mai ausgezahlt werden soll. Hat das jemand von euch auch so vernommen?

Rheini:

--- Zitat von: Knucki am 05.01.2024 06:42 ---der LKT hat um Stellungnahme zu dem geplanten Gesetzentwurf gebeten. Hierbei ist auffällig, dass davon gesprochen wird, dass die Zahlung von 120 EUR ab Januar erst im Mai ausgezahlt werden soll. Hat das jemand von euch auch so vernommen?

--- End quote ---

Dies steht auf der Seite vom LBV NRW:" Die einmalige Sonderzahlung erfolgt Ende Januar 2024, die monatlichen Zahlungen (120 € / 50 €) werden rückwirkend ab Ende April geleistet."

Blitzbirne:
Stand jetzt wird das LBV NRW als "Abschlag/Vorschuss" mit den Feb.-Bezügen die 1.800 € (im Regelfall) auszahlen. Die 120€ ab Jan-Apr werden mit den Mai-Bezügen nachgezahlt. Ab Mai dann auch fortlaufend die 120€.
Inwieweit es einen Erlass o.ä. im Hinblick auf die Zahlungen bei den Kommunen geben wird, steht wohl noch nicht fest.
Am 30.01. soll das Gesetz in den Landtag eingebracht werden. Warten die Kommunen auf eine Rechtsgrundlage, wird es wohl sogar für die März-Bezüge eng...

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