Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von NWB, 12.12.2023 09:27

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nevarro

@Der Obelix:

Das kommt noch dazu, ja. Ich erinnere mich an eine Kollegin, die nach der Scheidung alleinerziehend sehr, sehr lange in Teilzeit arbeitete. Die wäre wohl auch mit den neuerlich erhöhten Familienzuschlägen ähnlich traurig in die Pensionierung gestartet.

Ich hatte es in einem anderen Thema bereits geschrieben: es geht hier nicht um Recht und Unrecht, um Angemessenheit oder unangemessene Besoldung, oder um die Bestätigung durch Gerichte,  es geht in diesen Diskussionen ausschließlich um den eigenen Vorteil. Auch wenn man zu A13 für alle Verständnis eingefordert hat, nicht wahrhaben wollte, dass die damit verbundene Belastung der Haushalte natürlich auch die zukünftigen Tarifabschlüsse für alle geringer ausfallen lassen können und nicht einmal Transferleistungsbeziehern ihre Übergangslösung zur Teilhabe gegönnt werden können.

Man will einfach das, was Andere wollen, ohne damit verbundene Einschränkungen oder finanzielle Belastungen.

Floki

Also bisher ging es in der Debatte, insbesondere mir, ausschließlich um Recht und amtsangemessene Besoldung. Die letzten Beiträge von Euch haben das auf eine seltsame persönliche/unsachliche Ebene gebracht und das anscheinend, weil ihr weder den Kontext des Zitates noch sämtliche Stellungnahmen kennt.

Blitzbirne

Es soll nun einen Erlass geben. Unser Dienstherr hat soeben mitgeteilt, dass er die Infl.-Einmalzahlung mit den Februar-Bezügen auszahlen wird. Erstaunlich ist, dass unser Personalamt dies schafft...
Den Erlass habe ich auf die schnelle aber (noch) nicht finden können.

NvB

Bei mir ist heute der Inflationsausgleich vom LBV NRW überwiesen worden (Landesbeamter, Polizei)

blub1984w

Zitat von: NvB in 25.01.2024 15:39
Bei mir ist heute der Inflationsausgleich vom LBV NRW überwiesen worden (Landesbeamter, Polizei)


Hey das ist ja klasse. Das gibt mir Hoffnung, evtl morgen auch die Zahlung zu bekommen (Justizbeamtin Land NRW)

Rheini


nevarro

Auch da, in Elternzeit aber scheinbar nur anteilig an meiner Selbstvertretung. Dann mache ich wohl mal nen Widerspruch fertig.

Bauernopfer

Zitat von: nevarro in 26.01.2024 13:06
Auch da, in Elternzeit aber scheinbar nur anteilig an meiner Selbstvertretung. Dann mache ich wohl mal nen Widerspruch fertig.
Aus deinem obigen Beitrag:
"Auch wenn man zu A13 für alle Verständnis eingefordert hat, nicht wahrhaben wollte, dass die damit verbundene Belastung der Haushalte natürlich auch die zukünftigen Tarifabschlüsse für alle geringer ausfallen lassen können und nicht einmal Transferleistungsbeziehern ihre Übergangslösung zur Teilhabe gegönnt werden können".
Vermutlich wanderte der von dir reklamierte Fehlbetrag in den großen Topf für zukünftige Tarifabschlüsse.;)

nevarro

@Bauernopfer: Ich würde einfach mal den Gesetzesentwurf zu der Sonderzahlung lesen. Ich reklamiere:
Elternzeit und keine Selbstvertretung = 1.800€ und Elternzeit mit Selbstvertretung = reduzierter Betrag.

Man sollte sich informieren, bevor man einfach irgendwas schreibt.

Neuling2016

Beitrag wurde gelöscht.
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Floki

Ich habe den Entwurf gelesen und die FAQ vom LBV. Habe nichts zu deiner Selbstvertretungsregelung gefunden. Kannst du das bitte einmal zitieren vielleicht ?

pinky

#191
Zitat von: nevarro in 26.01.2024 15:36
@Bauernopfer: Ich würde einfach mal den Gesetzesentwurf zu der Sonderzahlung lesen. Ich reklamiere:
Elternzeit und keine Selbstvertretung = 1.800€ und Elternzeit mit Selbstvertretung = reduzierter Betrag.

Man sollte sich informieren, bevor man einfach irgendwas schreibt.

Das ist so nicht der Fall. Richtig ist (laut FAQ des LBV): Bei Elternzeit mit 0 Stunden* gibt es 0 € Sonderzahlung.

Zitat von: Floki in 26.01.2024 15:52
Ich habe den Entwurf gelesen und die FAQ vom LBV. Habe nichts zu deiner Selbstvertretungsregelung gefunden. Kannst du das bitte einmal zitieren vielleicht ?

"Selbstvertretung" ist ein umgangssprachlicher Begriff. Formal handelt es sich um Teilzeitbeschäftigung während der Beurlaubung. Fällt also unter den Begriff Teilzeit in den FAQ beim LBV: Die Sonderzahlung wird proportional nach Teilzeitumfang* gewährt.

Beides (0 Stunden in voller Beurlaubung, > 0 Stunden in Teilzeit) ist also proportional und Teilzeit hier nicht, zumindest nicht so wie oben insinuiert, benachteiligt.

* Die Ermittlung des Umfangs richtet sich in beiden Fällen laut FAQ nach der ziemlich gleichlautenden dort beschriebenen Stichtagsregelung.

Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/faq-zu-den-sonderzahlungen-zur-abmilderung-der-gestiegenen-verbraucherpreise-fur-beamtinnen-und

nevarro

@pinky: Ich bin erst seit Mitte November in Elternzeit. Davor habe ich mit voller Stelle gearbeitet.

Was meiner Meinung nach nicht sein kann ist, dass ich 1.800€ bekommen hätte, würde ich mich nicht selbst vertreten (s. Anspruchvoraussetzungen vom 01.08.-08.12) ggü. meiner Selbstvertretung während der Elternzeit mit bloß dem entsprechenden Anteil.

pinky

@nevarro:
Das ist in der Tat eine ungünstige Konstellation. Da kann ich dich menschlich verstehen. Ob du allerdings rechtlich eine Chance hast, vermag ich nicht zu beurteilen.

Besser erschiene mir auch, wenn man für die 2023-er-Pauschale auf den durchschnittlichen Beschäftigungsumfang des jeweiligen Beschäftigten zwischn dem 1.1. und 31.12. abgestellt hätt - so in der Art ist ja schließlich auch für die Einzel-Monat-Pauschalen 2024 vorgesehen, wenn sich der Beschäftigungsumfang innerhalb eines Monats ändert. Schade, dass man das nicht gemacht hat. Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen!

Descartes

Nicht da! Privater Träger! Ich habe da so eine Theorie: Niedrige Zinsen:da; Hohe Zinsen: nicht da. Bei den Summen kömmt da ein erklecklich Häufchen zusammen....Falls meine These widerlegt wird, melde ich mich!