Autor Thema: Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen  (Read 205005 times)

PushPull

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #420 am: 04.10.2024 12:23 »
Es ist immer wieder traurig, als noch recht junger Beamter zu realisieren, dass ich wohl bis zur Pensionierung Widerspruch gegen meine Besoldung, aus immer wieder neuen Gründen, einlegen werden muss.

lotsch

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #421 am: 04.10.2024 15:28 »
Es ist immer wieder traurig, als noch recht junger Beamter zu realisieren, dass ich wohl bis zur Pensionierung Widerspruch gegen meine Besoldung, aus immer wieder neuen Gründen, einlegen werden muss.
Nach der Pensionierung ist immer noch nicht Schluss, dann musst du Widerspruch gegen deine Versorgungsbezüge einlegen.

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #422 am: 04.10.2024 18:59 »
Also kann ich davon ausgehen das, wenn das fiktive Einkommen der Frau zugerechnet wird. Das ich bald in NRW weniger Geld als A8er bekommen als jetzt?

Nein, das ist aktuell nicht geplant. In der derzeit vorliegenden Fassung ist es für manche erstmal gut, andere betrifft es überhaupt nicht.

Das Problem des Gesetzentwurfes ist vielmehr, dass er die Bezugsgröße und letztlich auch die Nachweispflicht von Prinzipien der Alimentation umdenkt. Wenn das so durchgeht, ist das Land nur noch für eine amtsangemessene Familienalimentation verantwortlich, also für einen Anteil X am Gesamteinkommen (inkl. Partner) Y, und nicht mehr für die amtsangemessene Alimentation des Beamten als Individuums. Dann könnte das von dir befürchtete Szenario irgendwann in der Zukunft eintreten, deshalb der Aufschrei.

Blackjedi

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #423 am: 05.10.2024 18:40 »
Also kann ich davon ausgehen das, wenn das fiktive Einkommen der Frau zugerechnet wird. Das ich bald in NRW weniger Geld als A8er bekommen als jetzt?

Nein, das ist aktuell nicht geplant. In der derzeit vorliegenden Fassung ist es für manche erstmal gut, andere betrifft es überhaupt nicht.

Das Problem des Gesetzentwurfes ist vielmehr, dass er die Bezugsgröße und letztlich auch die Nachweispflicht von Prinzipien der Alimentation umdenkt. Wenn das so durchgeht, ist das Land nur noch für eine amtsangemessene Familienalimentation verantwortlich, also für einen Anteil X am Gesamteinkommen (inkl. Partner) Y, und nicht mehr für die amtsangemessene Alimentation des Beamten als Individuums. Dann könnte das von dir befürchtete Szenario irgendwann in der Zukunft eintreten, deshalb der Aufschrei.

Ok das hilft mir schon weiter.... danke

Reisinger850

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #424 am: 07.10.2024 09:20 »
Man wartet doch angeblich noch auf die PKV-Daten, um
zu gucken, ob der Abstand zum Bürgergeld seit 2022 zu gering war? Was ist denn eigentlich damit?

BeamterNRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #425 am: 07.10.2024 14:33 »
Hallo zusammen,

seit geraumer Zeit lese ich in diesem Forum. Nun möchte ich mich mal äußern, da es mich ziemlich nervt, was die Landesregierung macht.

Mit dem Partnereinkommen wird m.E. ein Sytembruch vollzogen, welcher einfach nicht richtig ist. Wo soll da hinführen? Verdient mein Partner viel Geld, kann mir der Gesetzgeber irgendwann die Besoldung "streichen"? Immerhin sind wir ja als Familie dann ausreichend alimentiert. Der Gesetzensentwurf stellt m.E. auch eine Beschädigung des Art. 6 GG dar. Mit Leistungsprinzip, Art. 33 GG, fehlerhafter Begründung und dem anrechenbaren Partnereinkommen i.H.d. Fehlbetrag zum Mindesabstand will ich gar nicht erst anfangen.

Ich überlege ernsthaft, gegen diesen Entwurf und somit auch gegen die Landesregierung vorzugehen. Klagen ist ein Schritt. Darüber hinaus werde ich den Kontakt zu entsprechenden Medien suchen und schauen ob hier wa szu holen ist. Auch frage ich mich, wieso wir uns nicht endlich vernünftig organisieren. Die Gewerkschaften sind m.E. viel zu weichgespült. Wäre es nicht sinniger, wenn jeder hier im Forum einen Brief formuliert und diesen an die Landesregierung sendet (Die Masse macht es)? Auch sollte sich doch mittlerweile jeder verbeamtete fragen, ob man diese Landesregierung nochmal wählen will. Ich werde sicherlich weder schwarz noch grün wählen.

Sicherlich sind primär die unteren Besoldungsgruppen betroffen aber das zieht sich "bis oben" durch, ist das allen bewusst?

Offen gesprochen: Es kotzt mich aktuell total an was da gemacht wird. Generell halte ich es für richtig, dass reformiert wird. Gerade auch, weil die Pensionslasten zu hoch sind/werden. Das können sich die Länder/Kommunen nicht leisten. Dann sollte man m.E. aber eher die Frage stellen wo man überhaupt verbeamten muss anstatt im Bestand zu tricksen. Und wenn man schon argumentiert, dass Bayern mehr anrechnet oder die Privatwirtschaft als Beispiel anfügen (s. Artikel u.s.), dann muss man sich auch anschauen was die zahlen. Es ist einfach ekelhaft, was das NRW da macht.



https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/23957085_NRW-aendert-Beamten-Besoldung-Kritiker-sprechen-von-Systembruch.html

photosynthese

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #426 am: 07.10.2024 15:22 »
Hallo zusammen,

seit geraumer Zeit lese ich in diesem Forum. Nun möchte ich mich mal äußern, da es mich ziemlich nervt, was die Landesregierung macht.

Mit dem Partnereinkommen wird m.E. ein Sytembruch vollzogen, welcher einfach nicht richtig ist. Wo soll da hinführen? Verdient mein Partner viel Geld, kann mir der Gesetzgeber irgendwann die Besoldung "streichen"? Immerhin sind wir ja als Familie dann ausreichend alimentiert. Der Gesetzensentwurf stellt m.E. auch eine Beschädigung des Art. 6 GG dar. Mit Leistungsprinzip, Art. 33 GG, fehlerhafter Begründung und dem anrechenbaren Partnereinkommen i.H.d. Fehlbetrag zum Mindesabstand will ich gar nicht erst anfangen.

Ich überlege ernsthaft, gegen diesen Entwurf und somit auch gegen die Landesregierung vorzugehen. Klagen ist ein Schritt. Darüber hinaus werde ich den Kontakt zu entsprechenden Medien suchen und schauen ob hier wa szu holen ist. Auch frage ich mich, wieso wir uns nicht endlich vernünftig organisieren. Die Gewerkschaften sind m.E. viel zu weichgespült. Wäre es nicht sinniger, wenn jeder hier im Forum einen Brief formuliert und diesen an die Landesregierung sendet (Die Masse macht es)? Auch sollte sich doch mittlerweile jeder verbeamtete fragen, ob man diese Landesregierung nochmal wählen will. Ich werde sicherlich weder schwarz noch grün wählen.

Sicherlich sind primär die unteren Besoldungsgruppen betroffen aber das zieht sich "bis oben" durch, ist das allen bewusst?

Offen gesprochen: Es kotzt mich aktuell total an was da gemacht wird. Generell halte ich es für richtig, dass reformiert wird. Gerade auch, weil die Pensionslasten zu hoch sind/werden. Das können sich die Länder/Kommunen nicht leisten. Dann sollte man m.E. aber eher die Frage stellen wo man überhaupt verbeamten muss anstatt im Bestand zu tricksen. Und wenn man schon argumentiert, dass Bayern mehr anrechnet oder die Privatwirtschaft als Beispiel anfügen (s. Artikel u.s.), dann muss man sich auch anschauen was die zahlen. Es ist einfach ekelhaft, was das NRW da macht.



https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/23957085_NRW-aendert-Beamten-Besoldung-Kritiker-sprechen-von-Systembruch.html

Zum Thema Wahlen: Das Land war seit 1966 (!) lediglich ungf. 13 Jahre NICHT von der SPD regiert. Von wem versprichst du dir hier Änderungen? Die "Blauen" haben mehrfach schon deutlich gemacht, dass sie nicht viel mit uns Beamten anfangen können...

BeamterNRW

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #427 am: 07.10.2024 18:56 »
Hallo,
im Endeffekt wird es niemand besser machen. Es geht jedoch darum, bei den Wahlen das Signal zu senden: "Das nehmen wir euch krumm". Ralf Witzel hat im zitierten Artikel ordentlich gewettert (ist ja auch sein Job als Opposition)

Rentenonkel

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #428 am: 08.10.2024 08:22 »
Hallo,
im Endeffekt wird es niemand besser machen. Es geht jedoch darum, bei den Wahlen das Signal zu senden: "Das nehmen wir euch krumm". Ralf Witzel hat im zitierten Artikel ordentlich gewettert (ist ja auch sein Job als Opposition)

Jede Stimme für rechtspopulistische Parteien bei einer Wahl bedeutet mehr Geld für rechte Hetze und Parolen. Die Parteienfinanzierung in Deutschland hängt stark von der Anzahl der Wählerstimmen ab: Je mehr Stimmen, desto mehr Steuergeld steht einer Partei zu. Deshalb ist jede Stimme für die AfD eine finanzielle Förderung von Rechtspopulismus, Spaltung und Aggression. Das macht auch eine Wahlentscheidung für rechtspopulistische Parteien so heikel, auch wenn es sich “nur” um vermeintliche Proteststimmen handelt. Denn mit dem Geld, das Parteien wie die AfD erhalten, können sie zukünftige Wahlkämpfe, ihre Nachwuchs- und Öffentlichkeitsarbeit finanzieren – und damit die Teilung der Gesellschaft vorantreiben und unsere Demokratie schwächen. Und da sollte sich jeder fragen, selbst wenn er sehr enttäuscht von der aktuellen Politik ist, ob er sich das wirklich wünscht.

Wer sich eine andere, bessere Politik wünscht und keine der großen Parteien wählen möchte, hat eine bunte Auswahl an anderen demokratischen Parteien und es steht auch jedem frei, in eine Partei einzutreten und dort aktiv die Politik mitzugestalten.

philipph

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #429 am: 08.10.2024 10:39 »
DüsseldorfUmstrittenes Gesetz
NRW provoziert Klagewelle seiner Beamten

141.000 Einsprüche gegen die Besoldung will der Finanzminister mit einem Trick abräumen: Mit seinem Gesetz zur Tarifübertragung führt er ein fiktives Partnereinkommen ein.


NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) wird in dieser Woche sein umstrittenes Gesetz zur Besoldung durch den Landtag bringen. Eigentlich enthält es eine Wohltat für die Staatsdiener, denn damit wird die für die Tarifbeschäftigten ausgehandelte Erhöhung auf die Landesbeamten übertragen. Problem nur: Das Ministerium verknüpft die Übertragung mit einer grundsätzlichen Reform.

So nimmt der Staat bei der Berechnung der Mindestalimentation künftig an, dass der Beamte mit einem Partner liiert ist, der ebenfalls zum Familieneinkommen beiträgt. Das sogenannte fiktive Partnereinkommen liegt auf dem Niveau eines Minijobs von derzeit 538 Euro. Geld also, dass der Staat nicht für die Beamtenfamilie zur Verfügung stellen muss. Wer keinen berufstätigen Partner hat oder wessen Partner weniger verdient, muss deshalb künftig einen Antrag stellen, um vom Dienstherrn einen sogenannten „Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag“ zu bekommen. Berechtigt sind all jene, deren Nettoalimentation einschließlich des Einkommens des Partners nicht mindestens 15 Prozent über deren grundsicherungsrechtlichem Gesamtbedarf liegt.

Gespart werden soll zudem bei den Familienzuschlägen für dritte und weitere Kinder. Bislang war es so, dass diese deutlich höher ausfielen. Diese werden laut Entwurf jedoch harmonisiert, sprich: Sie werden künftig an die Höhe des ersten und zweiten Kindes angepasst. Wer allerdings schon heute höhere Zuschläge für ein drittes, viertes oder fünftes Kind bekommt, soll von einer Übergangsregelung profitieren.

Die FDP im Düsseldorfer Landtag hat nun das Land aufgefordert, beide Dinge voneinander zu trennen. „Dem unstrittigen Ziel der Tariferhöhung kann niemand zustimmen, der die fragwürdige Hinzurechnung von Partnereinkommen ablehnen will“, sagte Fraktionsvize Ralf Witzel unserer Redaktion. „Mit seinen Rechentricks möchte der Finanzminister Besoldungsklagen wegzaubern, verliert dabei aber das Vertrauen der Bediensteten. Die Tarifanpassung wird immer mehr zum trojanischen Pferd.“

Witzel hatte sich beim Land danach erkundigt, welche Artikel des Reformvorhabens geändert werden müssten, damit am Ende ausschließlich die Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses übrig bleibt. Allerdings weist Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) in seiner Antwort vorsorglich darauf hin: „Eine schlichte Anpassung der Änderungsbefehle würde damit nicht den vom Bundesverfassungsgericht auferlegten prozeduralen Begründungspflichten des Gesetzgebers genügen und zur formellen Verfassungswidrigkeit eines etwaigen Gesetzes führen.“ Oder einfacher ausgedrückt: Das Gesetz ist so geschrieben worden, dass nur eine Gesamtzustimmung im Paket zu allen Punkten möglich ist und einzelne Aspekte nicht abgetrennt werden dürfen.

Warum sich das Land derart sperrig zeigt, wird deutlich, wenn man sich die Steigerungen etwa bei den Familienzuschlägen anschaut: Für einen verheirateten Beamten gab es bislang zusätzlich zum Familienzuschlag von zwischen 147,18 bis 152,68 Euro im Monat in teuerster Wohnlage bei zwei Kindern noch einmal je nach Besoldungsgruppe zwischen 1512,87 und 1517,83 Euro obendrauf. Bei einem dritten Kind kamen bislang noch einmal zwischen 829,75 und 839,66 Euro hinzu. Für das vierte Kind zwischen 783,76 und 793 Euro und für jedes weitere Kind noch einmal zwischen 790,76 und 800,67 Euro.
Lesen Sie auch:Haushalt 2025: NRW plant Sparmaßnahmen trotz Rekordbudget

Würde das Land die Tariferhöhung ohne weitere Anpassungen übernehmen, würden diese Beträge noch einmal zum 1. November und dann noch einmal zum 1. Februar 2025 deutlich steigen. Dann käme derselbe Beamte mit zwei Kindern in bester Wohnlage ab dem kommenden Frühjahr auf einen Familienzuschlag von 162,70 Euro bis 168,76 Euro plus zusätzlich zwischen 1672,05 und 1677,53 Euro. Bei einem dritten Kind kämen dazu noch einmal zwischen 917,06 und 928,01 Euro hinzu, bei einem vierten wären es noch einmal 866,23 bis 877,18 Euro und bei noch mehr Kindern dann jeweils zwischen 873,96 und 884,91 Euro. Durch die Reform ließen sich diese Steigerungen deutlich abmildern.

Schon jetzt warnen Gewerkschaften jedoch davor, dass das Vorhaben nicht nur zu einer Antragsflut beim Landesbesoldungsamt führen wird, sondern auch womöglich eine massive Klagewelle nach sich zieht. Schon jetzt liegt beim Land die Rekordsumme von 141.000 Widersprüchen gegen die Besoldung vor. „Folgenreiche Besoldungsklagen dürften jetzt kaum noch vermeidbar sein“, prognostiziert auch Oppositionspolitiker Witzel. „Mit ihrem bisherigen Vorgehen setzt die Regierung in Zeiten des Fachkräftemangels ohne Not die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für dringend benötigte qualifizierte und motivierte Einsteiger aufs Spiel.“

Das NRW-Finanzministerium erklärte auf Anfrage, bei dem Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag handele es sich um eine Ausnahmevorschrift. „In der Regel wird bereits die vom Dienstherrn gewährte Nettoalimentation mehr als 15 Prozent über dem grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf liegen beziehungsweise wird das monatliche Nettoeinkommen des Ehegatten den Betrag von 538 Euro deutlich überschreiten.“ Es werde insofern von einer geringen Zahl von Anspruchsberechtigten ausgegangen, die zu keinem signifikanten Personalmehrbedarf beim Landesamt für Besoldung- und Versorgung NRW führe. Auf die Frage, welche Hilfestellungen denn für die Beamten geplant seien, hieß es, das Landesamt werde zeitnah auf seiner Internetseite ein Antragsformular veröffentlichen, in dem die erforderlichen Angaben abgefragt werden. „Das Antragsformular wird zusätzlich ein Hinweisblatt mit Erläuterungen und Hilfen zur Antragsstellung enthalten“, hieß es aus dem Ministerium.

Roland Staude, Chef des Beamtenbunds NRW, sagte unserer Redaktion: „Mit der Einführung des Partnereinkommens spielt NRW mit der Verfassungsmäßigkeit der Alimentation. Aufgrund dieser Sachlage wäre die Landesregierung gut beraten, eine Risikorücklage im Hinblick auf anstehende Klagen zu bilden.“ Mit der Einführung des Partnereinkommens führe die Landesregierung hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit einen Ritt auf der Rasierklinge, warnt Staude. „Das Partnereinkommen ist ein rein fiskalisches Mittel, um den Landeshaushalt perspektivisch zu entlasten und so die Verfassungsmäßigkeit herzustellen.“

Das Ministerium erklärte dagegen, in der Gewährung des Anspruches auf einen Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag sei keine Benachteiligung der Ehe ersichtlich. „Im Gegenteil sieht das Landesbesoldungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens mit den Familienzuschlägen für etwaige ehe- und familienbedingte Mehraufwendungen finanzielle Kompensationen vor“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage.


Quelle: Aachener Zeitung

Beamtenneuling

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #430 am: 08.10.2024 11:52 »
Ist das Besoldungsgesetz schon beschlossen? Wenn nein, wann wäre der Termin?

Robertbob

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« Antwort #431 am: 08.10.2024 15:01 »
Nein, wird Morgen 09.10. im Plenar sein.

BeamterNRW

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« Antwort #432 am: 08.10.2024 15:25 »
Ist das Besoldungsgesetz schon beschlossen? Wenn nein, wann wäre der Termin?

Das Gesetz soll Morgen beschlossen werden. Nach meinem Kenntnisstand wird Ralf Witzel vor dem Beschluss noch eine Rede halten und anmerken, dass die Tariferhöhung (Übertrag auf die Beamten) und die Strukturreform (Partnereinkommen) voneinander getrennt werden sollte. Ich gehe davon aus, dass dies vergeudete Worte sein werden, da Schwarz-Grün bereits signalisiert hat, dem Entwurf zuzustimmen.

Es wäre wünschenswert gewesen, wenn es einen Eilantrag gegeben hätte um dieses Gesetz zu verhindern. Ich werde für mich prüfen (lassen), ob ich den Klageweg gehen sollte. Ich bin absolut dafür, dass es Reformen bedarf und das auch im Beamtenbereich einige Privilegien mindestens überprüft werden sollten. Generell kann ich auch den Schritt nachvollziehen, dass die Landesregierung ein Partnereinkommen ansetzt. Sind wir mal ehrlich, dass ist ja auch vielfach die Realität. Mich stört jedoch die Begründung hierzu. Es geht der Landesregierung nicht um "Modernisierung" sondern um Kosteneinsparung und das sollte auch so benannt werden! Wenn unsere innovative Landesregierung jedoch der Meinung ist, dass wir modernen werden müssen, dann sollte man nach "A" auch "B" sagen. und mit "B" meine ich, dass man dann auch darüber beraten sollte ob das Streikverbot, die Beschneidung von Grundrechten, das "Zwangsversetzen" von Beamten, die besondere Treuepflicht oder die - im Vergleich zur Privatwirtschaft - "geringe" Besoldung noch zeitgemäß und modern ist.

Weiter oben habe ich einen Artikel der Neuen Westfälischen gepostet. Das Statement der CDU stößt mir hier sehr auf. Es wirkt, als würde man uns mit Sozialhilfeempfängern gleichsetzen und nicht anerkennen, welchen Beitrag wir leisten. Ich finde es unverschämt von "staatliche[r] Unterstützung" in diesem Zusammenhang zu sprechen. Das ist aber nur meine Meinung, kann man sicherlich auch anders empfinden und bewerten. Auch sehe ich hier einen Türöffner für weitere Einschnitte. Wenn man will und die Aussage der CDU wörtlich nimmt, kann man auch argumentieren, dass ein Beamter (m/w) mit Partner (m/w), der gut verdient (Anwalt, Arzt, etc.) weniger Geld benötigt und somit die Besoldung kürzt. Schließlich wird die Alimentation der Familie schon durch den Gutverdiener sichergestellt. Unterm Strich wird hier eine Teilprivatisierung der Alimentationspflicht vollzogen (Zitat aus der NW) und das halte ich für sehr falsch.

Unten stehend das Zitat aus der NW.

 "Die CDU-Fraktion verweist darauf, dass sich die Besoldung der Beamten am „tatsächlichen Bedarf“ orientieren soll. „Beamte, deren Partner gut verdienen, haben weniger finanziellen Bedarf, weshalb eine höhere staatliche Unterstützung nicht nötig ist.“ Die Maßnahme erfülle hier die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Beamtenbesoldung an die Sicherung des Existenzminimums geknüpft sein muss. „Dies wird durch die Einbeziehung des Partnereinkommens besser gewährleistet“, meint die CDU."



LehrerinRLP

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #433 am: 08.10.2024 16:57 »
Zum Thema Wahlen: Das Land war seit 1966 (!) lediglich ungf. 13 Jahre NICHT von der SPD regiert. Von wem versprichst du dir hier Änderungen? Die "Blauen" haben mehrfach schon deutlich gemacht, dass sie nicht viel mit uns Beamten anfangen können...
[/quote]

Es ist hilfreich, die Besoldung von Parteipolitik zu entkoppeln. Schwarz-Grün in Schleswig-Hollstein melkt die Beamten mehr als die Ampel in RLP. Die ehemalige sächsische Regierung (mit der SPD) hat die Besoldung höher angehoben als Bayern und auch Grün-Schwarz in BW führt das fiktive Partnereinkommen ein (...). Hier ist keine parteipolitische Linie zu entdecken!

Oberstudiendirektor

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Antw:[NW] Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen
« Antwort #434 am: 08.10.2024 21:20 »
Lieber Rentenonkel,

die AfD ist gewiss nicht verantwortlich für die Spaltung der Gesellschaft, sie ist vielmehr die Antwort darauf. Ob die Wahl der AfD eine gute Wahl ist, muss jeder für sich selbst entscheiden, aber die Ursache für die Verwerfungen in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft ist sie mit Sicherheit nicht.

Wer glaubt, dass in Deutschland eitel Sonnenschein ausbräche oder paradiesische Zustände herrschten, verschwände die AfD, geht wohl mit Scheuklappen durch die Welt.