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Fahrrad Leasing Sammelthread §19b Einigungspapier 2023
MoinMoin:
--- Zitat von: Garfield am 03.04.2024 12:52 ---Das Ganze kann sich also schon rechnen.
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Natürlich kann sich das ganze rechnen, aber nur wenn die Leute auch das Ganze rechnen und abwägen.
Mir persönlich sind die 200-400€ weniger die ich durch Entgeltumwandlung an Rente bekommen sicherlich eher schnuppe.
Und die Versteuerung, wenn man es dann am Ende vom Leasing kauft, ist auch egal.
Aber wenn man es nicht mit einrechnet, dann ist es halt eine Milchmädelrechnung.
Qifti:
--- Zitat von: MoinMoin am 03.04.2024 07:26 ---
--- Zitat von: Qifti am 03.04.2024 07:13 --- Ich würde es toll finden wenn ich um Infos bitten könnte ohne zum x mal zu hören es rechnet sich nicht.
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Dann wende an den, der in der Lage ist diese Info zu geben, dein direkter AG.
Denn jeder der sich mit dem Thema Fahrradleasing beschäftigt sollte schon mitbekommen, dass es keine Pflichtveranstaltung oder tarifliches Anrecht ist, sondern nur eine Möglichkeit die dein Ag dir eröffnet, jetzt, wo er es durch die TV-L Änderung auch tariflich darf.
Er durfte es vorher durchaus auch schon, allerdings nur außertariflich, sofern es ihm möglich war außertarifliches zu machen.
--- End quote ---
Leider gestaltet es sich ein wenig schwierig sich direkt an den AG zu wenden.
Ich bin Regierungsbeschäftigter des Landes NRW und bis auf den Personalrat habe ich noch niemanden gefunden der sich da zuständig zeigt.
TV-Ler:
--- Zitat von: Qifti am 04.04.2024 07:06 ---Ich bin Regierungsbeschäftigter des Landes NRW ...
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Ach DIE Truppe... 8)
Capo:
--- Zitat von: Qifti am 04.04.2024 07:06 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 03.04.2024 07:26 ---
--- Zitat von: Qifti am 03.04.2024 07:13 --- Ich würde es toll finden wenn ich um Infos bitten könnte ohne zum x mal zu hören es rechnet sich nicht.
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Dann wende an den, der in der Lage ist diese Info zu geben, dein direkter AG.
Denn jeder der sich mit dem Thema Fahrradleasing beschäftigt sollte schon mitbekommen, dass es keine Pflichtveranstaltung oder tarifliches Anrecht ist, sondern nur eine Möglichkeit die dein Ag dir eröffnet, jetzt, wo er es durch die TV-L Änderung auch tariflich darf.
Er durfte es vorher durchaus auch schon, allerdings nur außertariflich, sofern es ihm möglich war außertarifliches zu machen.
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Leider gestaltet es sich ein wenig schwierig sich direkt an den AG zu wenden.
Ich bin Regierungsbeschäftigter des Landes NRW und bis auf den Personalrat habe ich noch niemanden gefunden der sich da zuständig zeigt.
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Lehn dich Entspannt zurück, ich glaube in NRW ist der wille nicht so groß die Sache Umzusetzen, zumindestens auf Landesebene, das LBV hat ja auch schon gemeckert das ohne zusätzliches Personal die "Masse" der Anträge nicht Bearbeitet werden kann.
Qifti:
--- Zitat von: Capo am 04.04.2024 11:27 ---
--- Zitat von: Qifti am 04.04.2024 07:06 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 03.04.2024 07:26 ---
--- Zitat von: Qifti am 03.04.2024 07:13 --- Ich würde es toll finden wenn ich um Infos bitten könnte ohne zum x mal zu hören es rechnet sich nicht.
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Dann wende an den, der in der Lage ist diese Info zu geben, dein direkter AG.
Denn jeder der sich mit dem Thema Fahrradleasing beschäftigt sollte schon mitbekommen, dass es keine Pflichtveranstaltung oder tarifliches Anrecht ist, sondern nur eine Möglichkeit die dein Ag dir eröffnet, jetzt, wo er es durch die TV-L Änderung auch tariflich darf.
Er durfte es vorher durchaus auch schon, allerdings nur außertariflich, sofern es ihm möglich war außertarifliches zu machen.
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Leider gestaltet es sich ein wenig schwierig sich direkt an den AG zu wenden.
Ich bin Regierungsbeschäftigter des Landes NRW und bis auf den Personalrat habe ich noch niemanden gefunden der sich da zuständig zeigt.
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Lehn dich Entspannt zurück, ich glaube in NRW ist der wille nicht so groß die Sache Umzusetzen, zumindestens auf Landesebene, das LBV hat ja auch schon gemeckert das ohne zusätzliches Personal die "Masse" der Anträge nicht Bearbeitet werden kann.
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Zitat: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/landesregierung-und-gewerkschaften
Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW: „Die Landesregierung hat Wort gehalten und den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten in NRW übertragen. Die Kolleginnen und Kollegen in den Polizeidienststellen, Schulen, Verwaltungen und auch die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger haben daher bis 2025 spürbar mehr Geld in der Tasche. Gerade mit Blick auf die steigenden Lebenshaltungskosten ist das ein wichtiger Schritt und ein Erfolg für unsere Gewerkschaften. Bei einer Reihe weiterer Themen, wie der amtsangemessenen Alimentation oder dem Job-Rad, konnten wir uns auf das weitere Vorgehen verständigen.“
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