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Bester Zeitpunkt für die Höhergruppierung

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manuel:
Ich habe auch eine Frage zu diesem Thema.
Mir wurden vor zwei Jahren neue Tätigkeiten übertragen und ich wurde von E8 in E9a eingstuft, meine Stufenlaufzeit begann damals von Neuem. Ich war zwei Jahre in Stufe 4. Hätten mir die zwei Jahre in der neuen Entgeltgruppe angerechnet werden müssen?

cyrix42:
Nein. Die Stufenlaufzeit in der höheren Gruppe beginnt von vorn, siehe §17 Absatz (4) Satz 2:


--- Zitat ---Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.

--- End quote ---

manuel:
Ok, danke.
Aber VFA West schreibt ja, dass bei der Übernahme von neuen Tätigkeiten die Stufenlaufzeit nicht von neuem beginnt.

VFA West:

--- Zitat von: manuel am 13.12.2023 18:35 ---Ok, danke.
Aber VFA West schreibt ja, dass bei der Übernahme von neuen Tätigkeiten die Stufenlaufzeit nicht von neuem beginnt.

--- End quote ---
Nein, das war vielleicht etwas missverständlich von mir ausgedrückt.
Natürlich beginnt bei Übertragung neuer Tätigkeiten die Stufenlaufzeit neu.
Nicht aber, wenn keine neuen Tätigkeiten übertragen werden, sondern es im Prinzip nur um eine Neubewertung der Stelle handelt, bei der eben eine andere Entgeltgruppe herauskommt. In diesem Fall wird die Stufenlaufzeit fortgesetzt, da man ja nichts dafür kann, dass der AG bisher (aus Unwissenheit) eine andere EG gezahlt hat.

manuel:
Vielen Dank für deine Antwort. Dann hab ich’s tatsächlich missverstanden  :)

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