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[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein

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Rukh:
@lumer
Gilt das überhaupt für mich? Bin ja noch keine 55

Es soll doch aber eine einmalige Wahlmöglichkeit für Bestandsbesamte geben soweit ich das richtig verstehe.
Warum sollte man das anbieten wenn es SGB gar nicht möglich ist?

Also bis auf die vllt etwas schlechteren Leistungen und den evtl. längeren Terminwartezeiten gibt es keine Nachteile?
Des Weiteren leiste ich dadurch meinen Beitrag zu Solidargesellschaft und sorge dafür das die GKV Beiträge stabiler bleiben? Des Weiteren wird voraussichtlich der Beitrah im Alter geringer ausfallen. Kann man das so runterbrechen?

Ndsftw:
Meine Frau (Nds) und ich (Bund) sind beide Beamte. Weiß jemand, ob sie später wieder über mich privat versichert werden könnte (als Ehegatte mit 70% Beihilfe Anspruch), nachdem sie sich jetzt für die Pauschale Beihilfe entschieden hat?

lumer:

--- Zitat von: Rukh am 14.12.2023 10:42 ---@lumer
Gilt das überhaupt für mich? Bin ja noch keine 55

Es soll doch aber eine einmalige Wahlmöglichkeit für Bestandsbesamte geben soweit ich das richtig verstehe.
Warum sollte man das anbieten wenn es SGB gar nicht möglich ist?

Also bis auf die vllt etwas schlechteren Leistungen und den evtl. längeren Terminwartezeiten gibt es keine Nachteile?
Des Weiteren leiste ich dadurch meinen Beitrag zu Solidargesellschaft und sorge dafür das die GKV Beiträge stabiler bleiben? Des Weiteren wird voraussichtlich der Beitrah im Alter geringer ausfallen. Kann man das so runterbrechen?

--- End quote ---
Ja, das gilt auch für dich. Grundsätzlich gilt, dass, wer einmal in der PKV ist, auch dort bleibt. Es soll ausgeschlossen werden, dass jemand in jungen Jahren, in denen die PKV günstig ist, sich der Solidargemeinschaft entzieht und ihr im Alter, wenn der PKV-Beitrag und die Behandlungsbedürftigkeit steigen, wieder beitritt.
Von der PKV kann man in der Regel nur in die GKV dann wechseln, wenn ein Tatbestand der Versicherungspflicht vorliegt. Das bedeutet u.a., dass man gerade kein Beamter mehr sein darf und nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient. Wenn man über 55 ist, wird dies aus den obigen Gründen verschärft, sodass man dann selbst bei vorliegender Versicherungspflicht in der Regel nicht zurück kann.
Wer als Beamter in der PKV ist, kann dort also nicht mehr raus, ohne seinen Beamtenstatus zu verlieren.
Die Wahlfreiheit gibt es für die Beamten, die zurzeit freiwillig(!) in der GKV(!) sind. Diese können sich entscheiden, ob sie die pauschale Beihilfe nutzen oder weiterhin allein den vollen Beitrag zahlen wollen. Letzteres hätte für diese den Vorteil, dass es spezielle Fälle gibt, in denen die Beihilfe trotz Mitgliedschaft in der GKV Behandlungen/Hilfsmittel übernimmt.

Saxum:
Nicht nur für die bisherig freiwillig versicherten Beamt*innen, die Wahlmöglichkeit für Bestandsbeamt*innen zielt auch darauf ab, dass man auf Wunsch seine bisherige Restkostenversicherung auf eine "100% Private Krankenvollversicherung" unter Mitnahme der Altersrückstellungen umstellen kann. Hierfür fällt natürlich der 100% Beitrag an, für den "anderen Teil" würde dann die pauschale Beihilfe bis zur Hälfte des Höchstsatz der GKV als "Zuschuss" dazugeben.

Ob sich das lohnt, ist eine andere Frage, das ist aber der andere Aspekt dieser Wahlmöglichkeit zur pauschalen Beihilfe, dass man dadurch eine 100% PKV Versicherung hat und bei der Beihilfe nichts mehr einreichen muss/kann.

@Ndsftw, wenn die Frau jetzt eine PKV hat, dann soll sie bei einem etwaigen Verlassen der PKV eine Anwartschaft abschließen ... ABER da Sie ja Beamt*in ist, es wohl auch bleibt und ihr beide bisher in der PKV seid dann ist eine Rückkehr in die GKV aller Voraussicht nach ausgeschlossen. Die Wahlmöglichkeit zur Pauschalen Beihilfe impliziert keine damit einhergehende Rückkehr in die GKV.

Rukh:
Moin, danke für die Klarstellungen. Dann ist ja total uninteressant alles und kommt leider zu spät für uns...

Also weiterhin hoffen, dass die PKV nicht die Beiträge erhöht sowie die individuelle Beihilfe nicht zu viel kürzt.
Ich denke nicht, dass eine 100% PKV interessanter ist. Vor allem bleibt der Risikoaufschlag erhalten.

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