Autor Thema: [NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein  (Read 13649 times)


clarion

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Antw:Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #1 am: 13.12.2023 22:56 »
Moin,

auch Bestandsbeamten wird die Möglichkeit eingeräumt,  binnen eines Jahres die pauschale Beihilfe zu beantragen.  Gibt es jemanden, der der PKV Ade sagen und in die GKV wechseln will?

Ich selbst bin über der Beitragsbemessungsgrenze, insofern würde ich mehr zahlen und nach der Pensionierung würde ich erst recht draufzahlen,  wenn die Verhältnisse so bleiben wie aktuell. Mich stört aber ein wenig das System PKV und finde es ungerecht wegen einer seit Geburt bestehender Behinderung 30% Risikozuschlag zahlen zu müssen. Insofern überlege ich doch zumindest ein wenig.

Rukh

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #2 am: 14.12.2023 07:15 »
Moin.
Lese schon lange hier mit und hab mich jetzt endlich mal durchgerungen mitzudiskutieren.

Ich bin auch an der Beitragsbemessungsgrenze und habe drei Kinder. Meine Frau ist ebenfalls Beamtin (Teilzeit 72%).

Ich bin 39 und wurde mit 35 verbeamtet. Ich habe ebenfalls wegen einer Vorschädigung des Rückens einen Risikozuschlag und auch einen Leistungsausschluss für eben diese eine spezielle Sache.

Die drei Kinder sind bei mir mit aufgeführt. Ich zahle mittlerweile 410€ im Monat für mich und die drei Kids bei 30/20 Restkostenversicherung. Tendenz steigend…

Wenn ich das mit der freiwilligen Versicherung und der pauschalen Beihilfe richtig verstanden habe, muss ich die Beiträge zur Pflegeversicherung noch dazu rechnen? Also (Beitragsbemessungsgrenze * Prozentsatz)/2 + Beitrag zur Pflegeversicherung?

Ich glaube dann wäre das aktuell identisch bei mir. Mich nervt aber diese unglaublich unsägliche Einreicherei. Ich bin mittlerweile bestimmt schon auf 300€ Kosten sitzen geblieben die nicht bezahlt wurden wegen falschem Faktor und nicht ausreichender Begründung. Außerdem finde ich es besser, wenn alle in einen Topf einzahlen.

Ich kann überhaupt noch nicht abschätzen was dieser Schritt für langfristige Wirkungen, vor allem hinsichtlich der Pension hat. Wer kann mir da helfen?

Meine Frau ist seit 2009 verbeamtet und ist seitdem in einem Bisex Tarif. Sie zahlt mittlerweile 360€ pro Monat für 50% Restkostenversicherung. Während der Elternzeiten hat das ganz schön reingehauen, schade dass das erst jetzt kommt.

Ich überlege tatsächlich ob wir beide wechseln. Vor allem weil meine Frau und vermutlich auch ich irgendwann nur noch Teilzeit arbeiten werden.

Freue mich auf einen Austausch!

lumer

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #3 am: 14.12.2023 09:54 »
@clarion: Wenn du schon in der PKV bist, kann es sein, dass du nicht mehr in die GKV kannst. Die Voraussetzungen dafür ergeben sich aus dem SGB V. Als Information hierzu: https://www.bundestag.de/resource/blob/684266/0e8b76c2a2209f8d13e4df46107fe140/WD-9-001-20-pdf-data.pdf
Dass du auch in der Pension mehr zahlen würdest, bezweifle ich. Denn die Beiträge in der GKV sind abhängig vom Einkommen. Wenn du in der Pension also mglw. unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegst, wird der GKV-Beitrag günstiger. Der PKV-Beitrag steigt im Alter bekanntlich, auch wenn es Altersrückstellungen gibt.

@Rukh: Ja, die PV-Beiträge kommen dazu. Das dürfte jedoch in etwa dasselbe sein, was du auch in die PKV-PV zahlen würdest. Denn anders als es hier öfter behauptet wird, muss man auch als freiwilliges Mitglied in der GKV nur den hälftigen Satz in die PV zahlen (+ Kinderlosigkeitszuschlag, der bei dir aber entfällt).
Hinsichtlich Pension: siehe oben.
Du schreibst vom "Wechseln". Siehe dau schon den Hinweis an clarion. Guckt, ob das überhaupt geht. Denn das ist keine Frage des Landesrechts, sondern des Bundesrechts.

Reisinger850

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #4 am: 14.12.2023 10:06 »
Ich persönlich würde mit der GKV draufzahlen. Keine Chance mehr auf BRE und die habe ich so gut wie jährlich. Wenn ich denn mal einen Termin brauche, muss ich länger drauf warten…letztens erstmalig in einer Zahnarztprivatpraxis, habe mich deutlich wohler gefühlt.

Rukh

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #5 am: 14.12.2023 10:42 »
@lumer
Gilt das überhaupt für mich? Bin ja noch keine 55

Es soll doch aber eine einmalige Wahlmöglichkeit für Bestandsbesamte geben soweit ich das richtig verstehe.
Warum sollte man das anbieten wenn es SGB gar nicht möglich ist?

Also bis auf die vllt etwas schlechteren Leistungen und den evtl. längeren Terminwartezeiten gibt es keine Nachteile?
Des Weiteren leiste ich dadurch meinen Beitrag zu Solidargesellschaft und sorge dafür das die GKV Beiträge stabiler bleiben? Des Weiteren wird voraussichtlich der Beitrah im Alter geringer ausfallen. Kann man das so runterbrechen?

Ndsftw

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #6 am: 14.12.2023 11:13 »
Meine Frau (Nds) und ich (Bund) sind beide Beamte. Weiß jemand, ob sie später wieder über mich privat versichert werden könnte (als Ehegatte mit 70% Beihilfe Anspruch), nachdem sie sich jetzt für die Pauschale Beihilfe entschieden hat?

lumer

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #7 am: 14.12.2023 11:59 »
@lumer
Gilt das überhaupt für mich? Bin ja noch keine 55

Es soll doch aber eine einmalige Wahlmöglichkeit für Bestandsbesamte geben soweit ich das richtig verstehe.
Warum sollte man das anbieten wenn es SGB gar nicht möglich ist?

Also bis auf die vllt etwas schlechteren Leistungen und den evtl. längeren Terminwartezeiten gibt es keine Nachteile?
Des Weiteren leiste ich dadurch meinen Beitrag zu Solidargesellschaft und sorge dafür das die GKV Beiträge stabiler bleiben? Des Weiteren wird voraussichtlich der Beitrah im Alter geringer ausfallen. Kann man das so runterbrechen?
Ja, das gilt auch für dich. Grundsätzlich gilt, dass, wer einmal in der PKV ist, auch dort bleibt. Es soll ausgeschlossen werden, dass jemand in jungen Jahren, in denen die PKV günstig ist, sich der Solidargemeinschaft entzieht und ihr im Alter, wenn der PKV-Beitrag und die Behandlungsbedürftigkeit steigen, wieder beitritt.
Von der PKV kann man in der Regel nur in die GKV dann wechseln, wenn ein Tatbestand der Versicherungspflicht vorliegt. Das bedeutet u.a., dass man gerade kein Beamter mehr sein darf und nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient. Wenn man über 55 ist, wird dies aus den obigen Gründen verschärft, sodass man dann selbst bei vorliegender Versicherungspflicht in der Regel nicht zurück kann.
Wer als Beamter in der PKV ist, kann dort also nicht mehr raus, ohne seinen Beamtenstatus zu verlieren.
Die Wahlfreiheit gibt es für die Beamten, die zurzeit freiwillig(!) in der GKV(!) sind. Diese können sich entscheiden, ob sie die pauschale Beihilfe nutzen oder weiterhin allein den vollen Beitrag zahlen wollen. Letzteres hätte für diese den Vorteil, dass es spezielle Fälle gibt, in denen die Beihilfe trotz Mitgliedschaft in der GKV Behandlungen/Hilfsmittel übernimmt.

Saxum

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #8 am: 14.12.2023 13:05 »
Nicht nur für die bisherig freiwillig versicherten Beamt*innen, die Wahlmöglichkeit für Bestandsbeamt*innen zielt auch darauf ab, dass man auf Wunsch seine bisherige Restkostenversicherung auf eine "100% Private Krankenvollversicherung" unter Mitnahme der Altersrückstellungen umstellen kann. Hierfür fällt natürlich der 100% Beitrag an, für den "anderen Teil" würde dann die pauschale Beihilfe bis zur Hälfte des Höchstsatz der GKV als "Zuschuss" dazugeben.

Ob sich das lohnt, ist eine andere Frage, das ist aber der andere Aspekt dieser Wahlmöglichkeit zur pauschalen Beihilfe, dass man dadurch eine 100% PKV Versicherung hat und bei der Beihilfe nichts mehr einreichen muss/kann.

@Ndsftw, wenn die Frau jetzt eine PKV hat, dann soll sie bei einem etwaigen Verlassen der PKV eine Anwartschaft abschließen ... ABER da Sie ja Beamt*in ist, es wohl auch bleibt und ihr beide bisher in der PKV seid dann ist eine Rückkehr in die GKV aller Voraussicht nach ausgeschlossen. Die Wahlmöglichkeit zur Pauschalen Beihilfe impliziert keine damit einhergehende Rückkehr in die GKV.

Rukh

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #9 am: 14.12.2023 13:29 »
Moin, danke für die Klarstellungen. Dann ist ja total uninteressant alles und kommt leider zu spät für uns...

Also weiterhin hoffen, dass die PKV nicht die Beiträge erhöht sowie die individuelle Beihilfe nicht zu viel kürzt.
Ich denke nicht, dass eine 100% PKV interessanter ist. Vor allem bleibt der Risikoaufschlag erhalten.

Saxum

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #10 am: 14.12.2023 13:50 »
Meines Wissens nach kann man derzeit als Beamter nur "vorübergehend" in die GKV über die Familienversicherung nach § 10 SGB V reinkommen wenn man sich komplett ohne Bezüge beurlauben würde. Jedoch bei Wiederaufleben der Bezüge würde diese Familienversicherung erlischen und der Beihilfeanspruch wiederhergestellt werden, so dass man nicht mehr sich familienversichern bzw. bei der GKV verbleiben kann.

Die derzeit einzige bekannte Möglichkeit für Beamt*innen ist ein "harter Cut", also via Entlassung die Aufgabe des Beamtenverhältnisses und die Rückkehr ins Angestelltenverhältnisses bzw. einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit über "Mini-Job-Niveau" (einschließlich der damit verbundenen Nachzahlung in der Rentenversicherung zum Beamtenbrutto oder sofern verfügbar Altersgeld) und hoffen dass man wieder verbeamtet werden würde, wenn man mag - ein Anspruch darauf besteht nicht.

Sofern man tatsächlich diesen Weg wählen würde, sollte man beim Ausscheiden der PKV darauf achten, dass man für den Fall der Fälle eine Anwartschaft abschließt. Die Öffnungsaktion wird man nicht erneut ziehen können, nur für den Fall dass die Vorstellung mit der pauschalen Beihilfe doch nicht klappt, weil vielleicht irgend ein regelungsgehalt es verhindert.

Zumindest solange das SGB V hier keine Möglichkeit vorsieht für Beamt*innen dorthin etwa mit "einmaliger Wahloption" im Zusammenhang mit der pauschalen Beihilfe in die GKV zurückzukehren.
« Last Edit: 14.12.2023 13:59 von Saxum »

Saxum

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #11 am: 14.12.2023 15:19 »
Nochmals zur Familienversicherung, theoretisch(!) könnte man gut über die Familienversicherung nach § 10 Abs. 1 SGB V, wenn man über eine Ehegatt*in, Lebenspartner*in oder Elternteile (sofern ebenda Abs. 2 bejaht werden kann) verfügt und sich komplett ohne Bezüge und Beschäftigung für mindestens einen Monat oder mehr beurlauben lässt, womit auch in der Regel nach den jeweiligen Beihilfevorschriften die Beihilfe entfällt. Mit dem Entfall des Anspruchs auf Bezüge und der Beihilfe entfiele auch, dem Grunde nach, die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, was ja der Voraussetzung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V entgegen kommt und die Familienversicherung ermöglicht, wenn die übrigen Voraussetzungen von Nr. 1-5 auch bejaht werden können.

Mutmaßlich könnte man dann anschließend mit dem Wiederaufleben der Bezüge und der Beihilfe dann versuchen über § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 SGB V innerhalb der drei-monats-frist die freiwillige Versicherung eintreten bzw. man wird ggf. nach § 188 Abs. 2 Alt. 2 und Abs. 4 Alt. 2 SGB V überleitet.

Eine eventuelle weitere Ausnahme wäre vielleicht, dass man kann "jetzt" entstandene Schwerbehinderung (GdB > 50) nachweisen, befindet sich unter der Altersgrenze aufgrund Beitritt mit Schwerbehinderung (idR bis 45) und man hat einen Elternteil oder Ehepartner*in die in der GKV sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V) und meldet den beitritt zur freiwilligen Versicherung innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung an.

Da für die Pauschale Beihilfe in der Regel nur eine bestimmtes Fristfenster für Bestandsbeamten gibt, kann das sich vielleicht schwierig bzw. umständlich erweisen wenn man das gleichzeitig versucht oder man wählt generell zuerst die pauschale Beihilfe und versucht dann diesen Weg, welcher aber auch komplett scheitern kann und nur ein Gedankenspiel von mir darstellt.

Alles ohne Gewähr, wie gesagt mir sind als Laie hierzu keine Richtlinie, Fälle oder Urteile im Zusammenhang mit der pauschalen Beihilfe bekannt. Man könnte hier entsprechend nachfragen ob das so machbar wäre und sich bitte alles schriftlich geben lassen und es gegebenenfalls darauf ankommen lassen dass hier ein Rechtsstreit erforderlich werden könnte. Gegebenenfalls wäre hier eine Rechtsberatung mit einem juristischen Fachmenschen im SGB-Versicherungsrecht hilfreicher als auf meine Aussagen als Laie.

Allgemein, steht für Bestandsbeamt*innen wohl regelmäßig der Eintritt in die freiwillige Versicherung mit der pauschalen Beihilfe der Regelungsgehalt aus § 9 Abs. 2 SGB V entgegen, demnach man bei vorliegen der Voraussetzungen eine Frist von drei Monaten für die Anzeige/Beitrittserklärung einzuhalten hat. Das wird wohl bei den meisten Bestandsbeamt*innen bereits abgelaufen sein und man soll wohl auch nicht in dieser Frist sich für eine andere Versicherung entschieden haben bzw. dorthin gewechselt sein. Generell allgemein ohne entsprechende Anpassung des SGB V und/oder Rechtsprechung sieht es für einen "einfachen sicheren Weg" mEn eher mau aus.

Abseits dem vorherigen Absatz, es ist also in der Theorie zumindest via Familienversicherung oder Schwerbehinderung möglich, wenn man etwas klettert - aber ob es auch hält kann ich natürlich nicht sagen.

clarion

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« Antwort #12 am: 14.12.2023 21:56 »
Ist die pauschale Beihilfe nach der Pensionierung nicht teurer? 50 % pauschale Beihilfe versus 70% individuelle Beihilfe?

Nit4

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #13 am: 14.12.2023 22:29 »
Ich glaube das hängt von der Höhe der Pension ab. Wenn die Pension nicht sehr hoch ausfällt, dann ist der GKV Beitrag auch entsprechend „niedriger“ (nach jetzigem Stand).
Wie hoch wäre  denn so ein PKV Beitrag zur Pension und die Jahre danach?

NordWest

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Antw:[NI] Auch Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
« Antwort #14 am: 15.12.2023 00:41 »
Ich glaube das hängt von der Höhe der Pension ab. Wenn die Pension nicht sehr hoch ausfällt, dann ist der GKV Beitrag auch entsprechend „niedriger“ (nach jetzigem Stand).
Wie hoch wäre  denn so ein PKV Beitrag zur Pension und die Jahre danach?

Gaaaanz grob kannst Du 3000 Euro Pension als Break-Even von GKV (rund 8% bei 50:50) und PKV (z.B. 240 Euro bei 30%) betrachten.