Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stelle ausgeschrieben als E12, bei Einstellung dann plötzlich E10?
2strong:
@ clarion
Du hast Recht. Mehr brauchen tut man m. E. nicht. Gleichwohl würde ich in den Vorgang nicht zu viel reininterpretieren. Ist halt ne größere Landesbehörde. Und Personalsachbearbeiter sind meiner Erfahrung nach nicht die Klientel, die am flexibelsten mitdenkt. Ich würde es an dem Nachweis nicht scheitern lassen, wenn mich der Job interessiert.
troubleshooting:
--- Zitat von: clarion am 20.12.2023 22:30 ---@2strong,
Texels Mail ist doch wohl eindeutig und geeignet als Nachweis zum Lochen und Heften.
--- End quote ---
Aus Erfahrung, selbst protokolliert reicht eine solche Zusage nicht, wenn die Pers. nicht will!
Lorenzo von Matterhorn:
Für mein Verständnis..
In welcher Rechnung entspricht eine S14/3 eigentlich einer EG 12/4 im TV-L?
S14/3 = 3991 + 220,- (IAP) = 4211,-
EG12/3 = 5098,- + 120,- (IAP) = 5218,-
Unter Umständen rührt daher die Skepsis..
TEXEL:
--- Zitat von: Lorenzo von Matterhorn am 21.12.2023 09:52 ---Für mein Verständnis..
In welcher Rechnung entspricht eine S14/3 eigentlich einer EG 12/4 im TV-L?
S14/3 = 3991 + 220,- (IAP) = 4211,-
EG12/3 = 5098,- + 120,- (IAP) = 5218,-
Unter Umständen rührt daher die Skepsis..
--- End quote ---
Du vermischst hier Brutto mit Netto.
Das Grundgehalt ist Brutto, die IAP Netto.
Hinzu kommen 180,00€ Brutto SuE Zulage.
Die IAP im TVL war zu seinerzeit noch nicht beschlossen.
Demnach befindet sich mein Netto genau zwischen Stufe 3 und 4 der EG 12 TVL.
Lorenzo von Matterhorn:
Das war dumm von mir, Das ist natürlich richtig, ich war nicht ganz bei der Sache..
Aber trotzdem (alles natürlich sehr vage):
S14/3 = ca. 2790,-
EG 12/3 = ca. 2900,- und EG 12/4= ca. 3150,-
Ohne IAP wäre es dann tatsächlich dazwischen. Wahnsinn wie sehr der TV-L aktuell hinterher hinkt.
Nebenbei bermerkt halte ich es nicht für ungewöhnlich gerade den Verantwortungsbereich im Laufe der Zeit hinsichtlich der Erfüllung des MdV zu erweitern. Ob sich die Tätigkeit in 2 oder mehrere AV aufteilt, gibt die Beschreibung der Tätikeiten jedoch nicht her. Nur dann wäre eine EG 10 überhaupt möglich. Es mangelt an der Nennung tatsächlich wahrzunehmende Einzelaufgaben. Begriffe wie Mitarbeit und Mitwirkung können alles und nichts bedeuten.
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