Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stelle ausgeschrieben als E12, bei Einstellung dann plötzlich E10?
MoinMoin:
--- Zitat von: 2strong am 20.12.2023 22:37 ---@ clarion
Du hast Recht. Mehr brauchen tut man m. E. nicht. Gleichwohl würde ich in den Vorgang nicht zu viel reininterpretieren. Ist halt ne größere Landesbehörde. Und Personalsachbearbeiter sind meiner Erfahrung nach nicht die Klientel, die am flexibelsten mitdenkt. Ich würde es an dem Nachweis nicht scheitern lassen, wenn mich der Job interessiert.
--- End quote ---
Nur weil die Personaler keine Eier in der Hose haben Entscheidungen auch RH konform zu dokumentieren, soll man willfährig sein?
Wenn Texel sagt, er kommt nur für EG12, dann ist das genug Nachweis.
Und nein, so lernen die es nie, sich am Markt zu bewegen, die Zeiten sind einfach vorbei, dass der öD per se ein so toller AG ist, dass man "hochnäsig" davon ausgehen kann, dass alle dort arbeiten wollen.
TEXEL:
Update:
Heute kam folgende Nachricht:
--- Zitat ---"Sehr geehrte/r ...,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten und auch unserem Personalrat muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es keine Möglichkeit gibt Ihrem Wunsch, in die Entgeltgruppe 12 Stufe des TVL eingruppiert zu werden, zu entsprechen.
Aufgrund Ihrer u.g. Nachricht gehe ich davon aus, dass Sie unser Stellenangebot somit ablehnen werden, was wir sehr bedauern.
(...)"
--- End quote ---
MoinMoin:
Na dann haben sie wohl keinen Bedarf an diese Tätigkeiten der EG12, wobei unklar bleibt, warum sie dann eine EG12 Tätigkeit ausschreiben, deppen ködern also?
Viel Glück bei der Suche nach einem professionelleren AG.
Eukalyptus:
Schade.
Ich empfehle (nicht dass du diese Empfehlung bräuchtest) eine versöhnliche Absage, den man sieht sich immer zweimal im Leben. Du könntest auch anklingen lassen, dass du bei deinem ursprünglichen Interesse von der E12 ausgegangen bist, wie auch zunächst kommuniziert. Das würde ich aber nicht zu sehr auswalzen, den es gab sicherlich organisationsinterne objektive Gründe (ich glaube ausdrücklich nicht, dass es ein "böswilliges Lockangebot" war) warum es schließlich doch zur "Herabstufung" kam.
Viel Erfolg weiterhin.
Tagelöhner:
Schwachmaten, anders kann man es nicht ausdrücken. Nicht die Person ist eingruppiert, sondern die Eingruppierung ergibt sich als tarifliche Rechtsfolge aus den nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten. Da die Stelle mit bis zu E12 ausgeschrieben wurde, muss man ja davon ausgehen, dass die zu übertragenden Tätigkeiten nach Rechtsmeinung des Arbeitgebers dies auch zulassen.
Ich denke daher, du bist vielleicht der Wunschkandidat aber es gibt noch 1-2 Mitbewerber, die bereit sind sich auch unter Wert zu verkaufen und für E10 bzw. E11 anfangen würden.
Jetzt musst du daher wissen, ob du für so einen Arbeitgeber deine Lebenszeit und Gesundheit opfern möchtest.
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