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[Allg] Fragen zu PKV - das kann doch nicht ernsthaft so streng sein?

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EvtlAnwärter:
Die Verjährungsfrist beträgt hier bei grober Fahrlässigkeit 5 Jahre und bei Vorsatz 10 Jahre.
Danach sollte die Versicherung also nichts mehr machen können, wenn man wirklich was vergessen hätte.

Saxum:
Richtig, man kann auch von sich aus nach Ablauf der 10 Jahre nach der jeweiligen einzelnen Behandlung zu den jeweiligen Ärzt*innen gehen und bitten die Diagnose bzw. die Patientenakte zu löschen bis zum Zeitpunkt wo die nächste Behandlung wieder in die 10 Jahres Zeitraum fällt.

Der Lauf der Frist beginnt nach Abschluss der Behandlung, also dem Ende der Behandlung der konkreten Erkrankung, nicht der einzelnen Behandlungsmaßnahme. Dies führt gerade bei langfristigen Erkrankungen zu entsprechend langen Aufbewahrungszeiten.

Die Datenlöschung richtet sich nach Art. 17 DSGVO bzw. § 35 BDSG
Ich verweise etwa auf die FAQ der Datenschutzaufsicht in Bayern (PDF Link).

Grundsätzlich nach 10 Jahren kann man - wenn man möchte - die jeweilige letzte Behandlung sowie die dahinter zurückliegenden Daten in den Patientenakten löschen lassen, wenn zudem für den Arzt auch eine mögliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen verneint werden kann - z.B. durch komplizierte Operationen, jedoch ist hier eine Interessenabwägung vorzunehmen. Meines Erachtens nach, je länger die Behandlung zurückliegt desto unwahrscheinlicher sind Schadensersatzansprüche und das Interesse des Arztes/Klinik auf eine weitere Aufbewahrung der Daten negiert gegen null.

AGeiselhart:
Hallo lieber angehender Anwärter,
ich bin auch seit Oktober Anwärter als Hauptwerksmeisteranwärter und habe mich da auch umfangreich informiert. Mit hat ein Fachberater der Allianz Zentrale sehr geholfen.

Es gibt das sogenannte Beamten Versicherungsklausel Gesetz wo einige Versicherungen mitmachen.


https://www.beamte-in-der-pkv.de/schon-gewusst/was-ist-die-sogenannte-oeffnungsaktion-der-privaten-krankenversicherer-fuer-beamtenanfaengerinnen-und-anfaenger/
Das heisst das bei einer ersten Verbeamtung die Versicherung verpflichtet wird mich aufzunehmen egal welche Krankheiten ich besitze und max. einen Aufschlag von 30 % erheben darf.

Ich habe auch einige Krankheiten wie psychisch war ich in Kur wegen meiner vorigen Arbeit.
Außerdem hätte ich mal Diagnosen die aber die Fachärzte dann als ausgeheilt Diagnostiziert haben.

Die Allianz hat mir dann ein Angebot gemacht mit Top Tarif für mich 30% und Kinder 3 x 20% für 450€ monatlich.
Habe noch bei DKV und Barmenia angefragt die waren teurer.

Wichtig ist du hast diesen Versicherungsannahme nur einmalig und du darfst nur einmal den Antrag bei einer Versicherung stellen. Also sobald du was unterschreibst gilt das für diese Versicherung und dann gilt die Beamtenversicherungklausel bei keiner anderen Versicherung mehr.

Ich habe dann bei der Allianz meine Patientenauskunft der gesetzlichen vorgelegt wo alles drin steht was ich an Krankheiten behandelt wurde. Die hat dann das geprüft und mir ein neues Angebot unterbreitet wegen Risikozuschläge. Risikozuschläge waren für mich und meiner Kinder dann 70€ monatlich (30%).
Jetzt kannst du ausrechnen wenn 30% 70€ sind wie hoch der Risikozuschlag gewesen wäre. Da hätte ich mich niemals versichert wenn dieses Gesetz nicht wäre.

Ich zahle jetzt bei der Allianz 523€ und habe Top Schutz für mich und meine 3 Kinder. Im Betrag ist auch eine Altersrückstellung mit drin für Beitragsentlastung im Alter.

Gruß

Achim

Violol:
Hallo Achim,

danke für deine Rückmeldung. Das beschreibt ja im Prinzip die Öffnungsaktion - welche ich unbedingt vermeiden möchte. Ich bin bis auf ein paar kleine Wehwehchen gesund und hatte auch schon ein PKV-Angebot mit gerade mal 15% Risikozuschlag. Der hat jedoch auf einer falschen Diagnose basiert, weswegen ich auch nicht bereit war, diese 15% mehr zu zahlen (waren ca. 45€ im Monat). Mittlerweile habe ich ein Attest, das einräumt, das die Diagnose falsch ist, weswegen ich jetzt guter Dinge bin, dass ich ohne Zuschläge in eine PKV komme. Bin da jetzt mit meinem Makler dran, mal gucken, was dabei rauskommt.

orangemitminze:
Dachte schon ich hab den Beitrag geschrieben, als ich den las :D

Ich hatte das selbe Problem wie du (viele Einträge in der Patientenakte, davon die meisten falsch). Ich bin zu 100% davon ausgegangen, dass ich über die Öffnungsaktion in die PKV muss. Ich habe es über zwei verschiedene Online Makler versucht, die nachdem ich von meinen Problemen und den fehlerhaften Diagnosen berichtet habe und auch gesagt habe, was ich wirklich habe, mir nur sagten, dass für mich die Öffnungsaktion in Frage kommt. Ich hatte aber seeeeehr viel Glück mit einem anderen Makler vor Ort. Der hat mir 3 Stunden lang zugehört und sich mit mir ausgetauscht. Er hat notiert, dass ich z.B. Asthma habe, aber keinen Anfall seit 5 Jahren, dass ich in meiner Patientenakte chronische Rückenschmerzen habe aber nur einmal beim Arzt war usw. Am Ende kam ich so sogar ohne Risikozuschlag in die PKV (Debeka)! Würde es mal bei denen versuchen. Die Leistungen die die erbringen sind m.M.n. nicht so gut wie die der Barmenia

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