Autor Thema: [NI] "Funktionsstelle vs A13 für alle" oder auch "Wie verklage ich meinen Chef?"  (Read 5127 times)

Keating

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Moin,
jetzt ist es offiziell: die RS Lehrer in Wahrnehmung einer besonderen Aufgabe (A13 Stelle) bekommen im Sommer A13Z. Das sind nach meinen Recherchen 180€ brutto und ungefähr 90€ netto.
Ich kümmere mich um die Digitalisierung der Verwaltung bei uns und habe eine Arbeitszeit zwischen 8h und 14h an 5 bis 6 Tagen in der Woche.... Von meiner Arbeit in den Ferien will ich nicht anfangen.

Als ich die Stelle angetreten habe, konnte ich mit einem Plus von 200€ die nötige Arbeit respektieren. Melde Kollegen vom Gym haben übrigens bei einer Funktionsstelle den Sprung von A13 auf A14 gemacht.
Im Vorfeld der Verhandlungen zum Haushalt wurde beteuert, dass das Abstandsgebot eingehalten werden soll. Jetzt bin in einer Zwickmühle:
A. arbeite ich ab August für 180€ brutto, also 5 Stunden, im Monat?
B. Reiche ich eine Klage ein, weil das Abstandsgebot nicht eingehalten wurde?
C. Gebe ich meine Stelle einfach auf, weil der Kampf gegen Windmühlen keinen Sinn mehr macht?

Wie seht ihr das? Ich freue mich auf regen Austausch mit Gleichbetroffenen.

AVP

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Abstandsgebot bezieht sich auf unterschiedliche Besoldungsgruppen untereinander, nicht dass verschieden (schwierige) Tätigkeiten gleich bewertet werden. Hier wäre wohl eher eine etwaig falsche Dienstpostenbewertung zu monieren, hier dürfte man erfahrungsgemäß aber eher schlechte Karten haben.

Würde einfach die Zusatzaufgaben - sofern möglich - abgeben.

Keating

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Danke. Das ist genau so deprimierend, wie ich es mir vorgestellt habe... Wenn andere so denken, wird die Schullandschaft am Ende drei Schritte zurück machen.

LehrerinHM

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Du willst das Land verklagen, wo du doch ab jetzt mehr Geld bekommst als vorher? Nur weil die anderen etwas mehr mehr bekommen als du?

Wie neidisch kann man sein…

Du wärst wahrscheinlich glücklicher, wenn das Land alle Lehrer auf A9 runtersetzet, aber dich als Funktionsstelleninhaber nur auf A11, oder? :D

(Überleg einfach mal, wie vielen Milliarden Menschen auf der Welt es schlechter geht als einem niedersächsischen Beamten in A12Z… vielleicht hebt das ja deine Stimmung in der Vorweihnachtszeit)

Eukalyptus

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Moin,
jetzt ist es offiziell: die RS Lehrer in Wahrnehmung einer besonderen Aufgabe (A13 Stelle) bekommen im Sommer A13Z. Das sind nach meinen Recherchen 180€ brutto und ungefähr 90€ netto.

...

Als ich die Stelle angetreten habe, konnte ich mit einem Plus von 200€ die nötige Arbeit respektieren.

 ...


Ich bin verwirrt. Du schreibst dass "RS Lehrer" (?) mit besonderer Aufgabe ab Sommer A13z bekämen. Du schreibst ebenfalls, das seien nach deinen Recherchen 180 Euro brutto. Ohne jetzt den Gehaltsrechner anzuwerfen, glaube ich kaum dass irgendeine Lehrer, außer in Rumänien vielleicht, 180 Euro Brutto bekommt. Wolltest du sagen 180 Euro Brutto mehr? Wenn ja, dann mehr als was - A13? Und Wie kommst du überhaupt mit deiner Beschwer ins Spiel, wie wirst du denn derzeit grundsätzlich bzw. mit deiner besonderen Aufgabe besoldet?

Es mag ja sein dass ein niedersächsischer Lehrer versteht was du schreibst, in alle anderen werden es in Ermangelung des Kontextes nur erraten können.

LehrerInNRW

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In Anbetracht der Probleme die da auf so manches Kollegium zukommen. Ist es schon in Ordnung, dass Keating diese Fragen aufwirft und auf das Problem hinweist.

@ LehrerinHM: Ich helfe dir mal ein wenig beim verstehen des Problems. Bislang gibt es sowohl sowohl im GD als auch im HD Beförderungsämter (A13 bzw. A14) diese sind in der Regel mit der Übernahme einer Aufgabe verbunden. Hier anscheinend mit der Digitalisierung der Verwaltung. Diese Beförderungsämter sind in der Endstufe mit max. 300€ Netto mehr belohnt (je nach persönlicher Situation).
Jetzt werden in vielen Bundesländern alle mit A12 besoldeten Lehrkräfte nach A13 gehoben. Damit sind aber die ehemaligen Beförderungsämter obsolet, weil alle A13 bekommen.

Frage wie geht man mit den bereits beförderten Kolleg*innen um?

Da mit der Beförderung aller nach A13 keine Wechsel in den HD vorgenommen wurde, sind diese Kollegen mehr oder weniger gekniffen, da eine Beförderung nach A14, die den alten Abstand wieder herstellen würde, nicht möglich ist. Sie werden in den meisten Bundesländern mit mehr oder weniger großen Zuschlägen vorlieb nehmen müssen.

Keatings Problem ist nun, dass er bislang seine Mehrarbeit mit einer Besoldungsstufe mehr "belohnt" bekommt (ungefähr 250€ Netto mehr) und zukünftig nur noch mit einem Zuschlag von 90€ Netto.

Das wird viele Kollegien vor große Herausforderungen stellen, wenn nämlich zeitintensive Aufgaben übernommen werden müssen, wird sich wahrseinlich selten jemand finden, der bereit ist diesen Job für 90€ mehr zu machen.


cyrix42

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Wieso muss jemand „bereit sein“, den Job zu machen? Haben Beamte nicht Dienstanweisungen zu folgen? Oder muss der Dienstherr immer erst gnädigst fragen, ob sich jemand bereit erklärt, eine Aufgabe zu übernehmen?

LehrerInNRW

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Man darf also Beamten einfach zusätzliche Aufgaben übertragen ohne den damit entstehenden Mehraufwand an anderer Stelle zu entlasten?

Grandia

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Ich frage mich eher wie man nur durch die Digitalisierung der Verwaltung von A12 auf A13 kommt? Eine Stellenbeschreibung von A13 zu A14 beinhaltet immer mehrere Verpflichtungen, zumeist mindestens ein Fachschaftsleitung und zusätzliche Bereiche. A14 ist eben eine Funktionsstelle, keine bloße zusätzliche Funktion. Eine zusätzliche Funktion bekommt man schon gegen Ausgleichsstunden.
Also ist A13Z mehr als andere bekommen, zusätzlich zum geschenkten A13.

@Cyrix
Der Schulleiter kann eben nicht Arbeit anordnen ohne diese in irgendeiner Form auszugleichen. Und das schon garnicht im Sinne einer außerfachlichen Zusatzaufgabe.
Oder mit anderen Worten: Er ist nur in der eigenen Funktion als Lehrer Weisungsbefugt. Zusätzliche Aufgaben übernimmt man freiwillig und holt sich ab und zu ein Lob ab oder macht es einfach gerne.
Wäre auch nicht schlau jemanden was machen zu lassen, wozu er nun garkeine Lust hat, während besagte Perdon auch unkündbar ist.

Grandia

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Hast du dagegen eine Funktionsstelle, die auch so ausgeschrieben war, mit Bewerbungsverfahren, etc. Würde ich der A13Z direkt widersprechenund A14 beantragen..

Grandia

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Nicht falsch verstehen. Die Wahrnehmung einer besonderen Aufgabe ist womöglich nicht das gleiche wie eine Funktionsstelle.

LehrerInNRW

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Erstes Beförderungsamt ist ungleich Funktionsstelle. Ich glaube da irrst du dich, Grandia

Grandia

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Hänt das nicht vom Bundesland ab. In Bayern ist das eine Regelbeförderung, in Niedersachsen mit Bewerbungsverfshren und koordinierender Tätigkeit.

LehrerInNRW

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Hänt das nicht vom Bundesland ab. In Bayern ist das eine Regelbeförderung, in Niedersachsen mit Bewerbungsverfshren und koordinierender Tätigkeit.

Wird man als SEK 1.-Lehrer in Bayern regelhaft auf A 13 befördert?

Das Problem ist doch, dass die Schulformen in der Sek. 1  z. B. in Niedersachsen und in NRW in Zukunft kaum noch jemanden finden werden, der bereit ist Aufgaben zu übernehmen.

Nehmen wir mal die allseits beliebte Aufgabe den Vertretungsplan morgens zu erstellen. Wer wäre schon bereit das für 90€ mehr zu machen .

2strong

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Jeder, der irgendwann beruflich auch mal mehr erreichen möchte aus das Eingangsamt mit allererster Ausbaustufe.

Wenn ich das hier lese, sehe ich mich in meiner Auffassung bestätigt, dass Lehrer die am meisten (selbst)überschätzte Berufsgruppe darstellen. Besser würde man sich alle Strukturreform sparen und einfach Quereinsteiger rekrutieren.