Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] "Funktionsstelle vs A13 für alle" oder auch "Wie verklage ich meinen Chef?"
LehrerInNRW:
In Anbetracht der Probleme die da auf so manches Kollegium zukommen. Ist es schon in Ordnung, dass Keating diese Fragen aufwirft und auf das Problem hinweist.
@ LehrerinHM: Ich helfe dir mal ein wenig beim verstehen des Problems. Bislang gibt es sowohl sowohl im GD als auch im HD Beförderungsämter (A13 bzw. A14) diese sind in der Regel mit der Übernahme einer Aufgabe verbunden. Hier anscheinend mit der Digitalisierung der Verwaltung. Diese Beförderungsämter sind in der Endstufe mit max. 300€ Netto mehr belohnt (je nach persönlicher Situation).
Jetzt werden in vielen Bundesländern alle mit A12 besoldeten Lehrkräfte nach A13 gehoben. Damit sind aber die ehemaligen Beförderungsämter obsolet, weil alle A13 bekommen.
Frage wie geht man mit den bereits beförderten Kolleg*innen um?
Da mit der Beförderung aller nach A13 keine Wechsel in den HD vorgenommen wurde, sind diese Kollegen mehr oder weniger gekniffen, da eine Beförderung nach A14, die den alten Abstand wieder herstellen würde, nicht möglich ist. Sie werden in den meisten Bundesländern mit mehr oder weniger großen Zuschlägen vorlieb nehmen müssen.
Keatings Problem ist nun, dass er bislang seine Mehrarbeit mit einer Besoldungsstufe mehr "belohnt" bekommt (ungefähr 250€ Netto mehr) und zukünftig nur noch mit einem Zuschlag von 90€ Netto.
Das wird viele Kollegien vor große Herausforderungen stellen, wenn nämlich zeitintensive Aufgaben übernommen werden müssen, wird sich wahrseinlich selten jemand finden, der bereit ist diesen Job für 90€ mehr zu machen.
cyrix42:
Wieso muss jemand „bereit sein“, den Job zu machen? Haben Beamte nicht Dienstanweisungen zu folgen? Oder muss der Dienstherr immer erst gnädigst fragen, ob sich jemand bereit erklärt, eine Aufgabe zu übernehmen?
LehrerInNRW:
Man darf also Beamten einfach zusätzliche Aufgaben übertragen ohne den damit entstehenden Mehraufwand an anderer Stelle zu entlasten?
Grandia:
Ich frage mich eher wie man nur durch die Digitalisierung der Verwaltung von A12 auf A13 kommt? Eine Stellenbeschreibung von A13 zu A14 beinhaltet immer mehrere Verpflichtungen, zumeist mindestens ein Fachschaftsleitung und zusätzliche Bereiche. A14 ist eben eine Funktionsstelle, keine bloße zusätzliche Funktion. Eine zusätzliche Funktion bekommt man schon gegen Ausgleichsstunden.
Also ist A13Z mehr als andere bekommen, zusätzlich zum geschenkten A13.
@Cyrix
Der Schulleiter kann eben nicht Arbeit anordnen ohne diese in irgendeiner Form auszugleichen. Und das schon garnicht im Sinne einer außerfachlichen Zusatzaufgabe.
Oder mit anderen Worten: Er ist nur in der eigenen Funktion als Lehrer Weisungsbefugt. Zusätzliche Aufgaben übernimmt man freiwillig und holt sich ab und zu ein Lob ab oder macht es einfach gerne.
Wäre auch nicht schlau jemanden was machen zu lassen, wozu er nun garkeine Lust hat, während besagte Perdon auch unkündbar ist.
Grandia:
Hast du dagegen eine Funktionsstelle, die auch so ausgeschrieben war, mit Bewerbungsverfahren, etc. Würde ich der A13Z direkt widersprechenund A14 beantragen..
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