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[Allg] Optimierungsversuch dienstliche Versicherungen (Unfall/Dienstunfähigkeit)

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TiBo89:
Guten Abend miteinander,

seit einiger Zeit nehme ich vor meine dienstlichen Versicherungen zu optimieren, da ich mit den monatlichen Kosten und den Leistungen unzufrieden bin. Nach langen Recherchen komme ich dennoch nicht weiter. Selbst Kollegen können mir nicht weiterhelfen da sie sich seit Vertragsabschluss nicht mehr mit dem Thema befasst haben.

Zur Ausgangslage:
35 Jahre alt, gesund, Polizeibeamter des Landes NI (mittlerweile im Innendienst), seit 5 Jahren BaL und im Besitz einer BU + Polizei DU, "Premium" Unfallversicherung, kleine Anwartschaft, Pflegeversicherung. Alle Versicherungen sind bei einem Anbieter und wurden vor 11 Jahren abgeschlossen.
Allgemein bin ich ledig, besitze kein Eigentum und habe dies auch zukünftig nicht vorm bzw. bestehen insgesamt keine Verpflichtungen.

Ich zahle mittlerweile 190€ monatlich für das Gesamtpaket. Ich spiele mit dem Gedanken die DU und die Unfallversicherung zu kündigen und das gesparte Geld lieber privat anzulegen oder in eine große Anwartschaft + ggfs. für mich sinnvollere Zusatzversicherungen zu investieren.


Unfallversicherung
Diese hatte ich während des Studiums abgeschlossen, auf Anraten meines damaligen Versicherungsmaklers, da mir die DU noch zu teuer war. Nun besitze ich immer noch die Premiumvariante obwohl ich diese, meiner Einschätzung nach, nicht mehr benötige. Sollte im Dienst etwas passieren, profitiere ich hiervon wohl eh nicht.
Privat treibe ich keinen "Extremsport", bei dem ich mir jederzeit die Knochen brechen kann.


Dienstunfähigkeitsversicherung
Die DU hatte ich nach Abschluss des Studiums, sprich vor 8 Jahren, abgeschlossen. Damals ging es für mich erst einmal in den Streifendienst und mir wurde eine DU eindringlich empfohlen. Insbesondere da ich noch nicht BaL war. Die Leistungen sind für mein Empfinden jedoch schwach und die monatlichen Beiträge steigen gefühlt jedes Quartal. Allein in diesem Jahr wurden zirka 1200€ für die DU fällig.

Wie eingangs geschrieben, arbeite ich mittlerweile im Innendienst und werde hier mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch bis zur Pension bleiben. Auch wenn ich, zum Glück bis jetzt, gesund bin, erachte ich eine DU als sinnvoll. Despressionen können jeden treffen.

Nun habe ich jedoch das Glück oder Pech, dass ich vor dem Studium bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmann für IT-System-Management absolviert hatte und etwas Berufserfahrung sammeln durfte. Ich gehe davon aus, sollte ich dienstunfähig werden, wird man mich aus dem Vollzugsdienst nehmen und anderweitig intern einsetzen.
Sollte ich hingegen für Dienstuntauglich erklärt werden, wird die Versicherung mir nichts zahlen, da ich aufgrund meiner Vorbildung wieder in der freien Wirtschaft arbeiten könnte.


Was meint ihr? Liege ich mit meinen Annahmen bzgl. der DU richtig?

clarion:
Hast Du tatsächlich eine DU mit Verweisklausel?

Wenn Du bei der Polizei aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Innendienst arbeiten kannst , wirst du m.E. auch anderswo nicht mehr arbeiten können.

Eine Unfallversicherung und eine DU halte ich tatsächlich für doppelt gemoppelt.

TiBo89:
Hallo, ja darauf hatte ich damals gepocht, dass es sich um eine DU ohne abstrakte Verweisung handelt.

Ich bin hin und hergerissen. Einerseits denke ich, sollte es hart auf hart kommen und ich sollte aus dem Polizeidienst gesundheitsbedingt entfernt werden, muss erst einmal eine Menge passieren. Sollte es tatsächlich dazu kommen, könnte meine Vorausbildung ggfs. ein Hindernis sein.

Andererseits, sollte die Versicherung keine Beanstangungen haben, würde ich vermutlich gesundheitlich so angeschlagen sein, dass ich von dem Geld nichts haben werde. Mal abgesehen davon, dass ich nur 1000€ monatlich erhalten würde. Damit könnte ich meinen aktuellen Lebensstandard nicht halten.

Vielleicht würde bei meinen Gegebenheiten auch die Unfallversicherung ausreichen? Den polizeitypischen Risiken bin ich wie eingangs geschrieben ja nicht mehr ausgesetzt. Hier müsste ich mich jedoch nochmal einlesen bzgl. innendienstlicher Gesundheitsproblematiken die vermutlich nicht mit abgedeckt sind, wie es der Name der Versicherung bereits erahnen lässt.

Eigentlich wäre solch eine Angelegenheit ein Fall für einen Versicherungsmakler. Leider habe ich niemanden an der Hand, dem ich vertrauen kann und auch aus meinem Kollegenkreis konnte ich niemanden in Erfahrung bringen.

Saxum:
Unabhängig von der DU kann die BU auch eigenständig aktiviert werden, also selbst wenn der Dienstherr die gesundheitlichen Einschränkungen noch nicht als so erheblich ansieht und daher eine Teildienstfähigkeit bejaht. Sofern die Teildienstfähigkeit / Teilarbeitsfähigkeit im vergleich zu seinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise so nicht mehr ausgeübt werden kann, was wohl regelmäßig bei den BU's mit 50% anzusehen wäre, wäre die eigenständige Aktivierung der BU möglich.

D.h. konkret, man könnte theoretisch noch mit 50% in seinem Beruf weiterarbeiten (besser 49%), dann kann durch die wegfallende Berufsfähigkeit der anderen 50% (besser 51%) dann die BU in Anspruch genommen werden und so die Einkommenseinbuße durch die Arbeitszeitverringerung ausgeglichen werden.

Manche BU's, wie meine eigene, bieten ggf. zusätzlich eine weitere Klausel, welche die Versicherung schon bereits bei einer Teil-Dienstunfähigkeit aktivieren. Hier wäre bei mir dann möglich die Versicherung ab einer Teil-Dienstunfähigkeit von 20% zu aktivieren, was zu einer anteiligen BU entsprechend der Arbeitszeitreduzierung führt. Damit könnte man die BU also schon früher vor den 50% ziehen, ab 50% würde natürlich die reguläre DU/BU wirken.

Anders ausgedrückt, es kommt für die BU nicht wesentlich darauf an, dass du tatsächlich Dienstunfähig werden würdest und aus dem Dienst entfernt wirst. Grundlage ist dass deine generelle Berufsfähigkeit eben um den vereinbarten Prozentsatz sinkt.

Die DU Klausel "vereinfacht" den Prozess nur insoweit, dass hierfür dann für die inanspruchnahme der BU dann die DU-Bescheinigung bzw "Entlassung in den Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit" des Dienstherren ausreichend wäre und keine separate Prüfung durch den Versicherer erforderlich ist.

1000 € aus der BU wären ja fiktiv zusammen mit der Mindestpension immer noch mindestens 2800 €, das ist also dem Grunde nach ausreichend seinen Lebensstandard zu halten oder zumindest ein gehobenes menschenwürdiges Leben zu führen.

Die Unfallversicherung ist eher dem Freizeitbereich zuzuordnen und auch praktisch, jedoch leistet diese im Gegensatz zur BU in der Regel keinen monatlichen Beitrag sondern nur einmalige definierte Summen nach einer Taxe. Dieses Geld ist dann etwa nützlich um Unfallbedingte Einschränkungen aufzulösen, sei es um die Wohnung gleich ganz oder teilweise abzubezahlen oder diese, das Fahrzeug, etc umzubauen oder dass man aus der privaten Unfallversicherung heraus je nach Umfang noch mehr Leistungen ziehen kann wie z.B. Rehas, Haushaltshilfen, kosmetische Operationen, Bergungskosten, etc was sonst kein Kostenträger ganz oder nur teilweise übernehmen würde.

Man muss aber auch sagen, die Wahrscheinlichkeit einer Unfallversicherung diese in Anspruch zu nehmen ist eher erheblich geringer. Nicht jeder Unfall führt zu einer entsprechenden dauerhaften Invalidität und es muss konkret ein Unfall nach den Versicherungsbedingungen vorliegen.

Für mich habe ich beides also eine BU mit (Teil-)DU und eine UV. Die BU halte ich für wichtig und die UV hab ich eher in der einfachen Variante "nebenbei" für Dinge die mir oder der Familie unvorhersehbar in der Freizeit passieren könnten für 7 € im Monat. Sonst habe ich auch eine Pflegezusatzversicherung. Für mein Paket zahle ich auch so grob 40 € BU, 37 € PV und 7 € UV.

Für deinen konkreten Fall würde ich also eher ggf. nur Empfehlen die Unfallversicherung herunterzuschrauben oder nachzuschauen ob du nicht etwa schon Mitglied in einer Gewerkschaft ist die für Ihre Mitglieder*innen auch zusätzlich eine einfache Unfallversicherung anbietet.

Darüber hinaus für deine BU würde ich mal an die Versicherung herantreten und eine Prüfung deines geänderten Berufsprofils erbitten. Im Sinne von, dass du jetzt im Innendienst arbeitet ist das versicherungsmathematische Risiko auch eher geringer als wenn du im Streifendienst tätig bist. Die BU's haben in aller Regel eine Klausel, die eine solche "günstigerprüfung" ermöglichen. Also dass der Umstieg in "sicherere Berufsfelder" zu einer Beitragsverbesserung führen und dass der Umstieg in "risikoreichere Berufsfelder" keine Beitragssteigerungen bedingen jedoch diese idR gemeldet werden sollen.

Daher, falls du nur im risikoarmen Innendienst tätig bist kann ich mir gut vorstellen dass hier der Beitrag deiner BU nach unten angepasst wird.

Paterlexx:

--- Zitat von: Saxum am 19.12.2023 10:47 ---Unabhängig von der DU kann die BU auch eigenständig aktiviert werden, also selbst wenn der Dienstherr die gesundheitlichen Einschränkungen noch nicht als so erheblich ansieht und daher eine Teildienstfähigkeit bejaht. Sofern die Teildienstfähigkeit / Teilarbeitsfähigkeit im vergleich zu seinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise so nicht mehr ausgeübt werden kann, was wohl regelmäßig bei den BU's mit 50% anzusehen wäre, wäre die eigenständige Aktivierung der BU möglich.

D.h. konkret, man könnte theoretisch noch mit 50% in seinem Beruf weiterarbeiten (besser 49%), dann kann durch die wegfallende Berufsfähigkeit der anderen 50% (besser 51%) dann die BU in Anspruch genommen werden und so die Einkommenseinbuße durch die Arbeitszeitverringerung ausgeglichen werden.

Manche BU's, wie meine eigene, bieten ggf. zusätzlich eine weitere Klausel, welche die Versicherung schon bereits bei einer Teil-Dienstunfähigkeit aktivieren. Hier wäre bei mir dann möglich die Versicherung ab einer Teil-Dienstunfähigkeit von 20% zu aktivieren, was zu einer anteiligen BU entsprechend der Arbeitszeitreduzierung führt. Damit könnte man die BU also schon früher vor den 50% ziehen, ab 50% würde natürlich die reguläre DU/BU wirken.

Anders ausgedrückt, es kommt für die BU nicht wesentlich darauf an, dass du tatsächlich Dienstunfähig werden würdest und aus dem Dienst entfernt wirst. Grundlage ist dass deine generelle Berufsfähigkeit eben um den vereinbarten Prozentsatz sinkt.

Die DU Klausel "vereinfacht" den Prozess nur insoweit, dass hierfür dann für die inanspruchnahme der BU dann die DU-Bescheinigung bzw "Entlassung in den Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit" des Dienstherren ausreichend wäre und keine separate Prüfung durch den Versicherer erforderlich ist.

1000 € aus der BU wären ja fiktiv zusammen mit der Mindestpension immer noch mindestens 2800 €, das ist also dem Grunde nach ausreichend seinen Lebensstandard zu halten oder zumindest ein gehobenes menschenwürdiges Leben zu führen.

Die Unfallversicherung ist eher dem Freizeitbereich zuzuordnen und auch praktisch, jedoch leistet diese im Gegensatz zur BU in der Regel keinen monatlichen Beitrag sondern nur einmalige definierte Summen nach einer Taxe. Dieses Geld ist dann etwa nützlich um Unfallbedingte Einschränkungen aufzulösen, sei es um die Wohnung gleich ganz oder teilweise abzubezahlen oder diese, das Fahrzeug, etc umzubauen oder dass man aus der privaten Unfallversicherung heraus je nach Umfang noch mehr Leistungen ziehen kann wie z.B. Rehas, Haushaltshilfen, kosmetische Operationen, Bergungskosten, etc was sonst kein Kostenträger ganz oder nur teilweise übernehmen würde.

Man muss aber auch sagen, die Wahrscheinlichkeit einer Unfallversicherung diese in Anspruch zu nehmen ist eher erheblich geringer. Nicht jeder Unfall führt zu einer entsprechenden dauerhaften Invalidität und es muss konkret ein Unfall nach den Versicherungsbedingungen vorliegen.

Für mich habe ich beides also eine BU mit (Teil-)DU und eine UV. Die BU halte ich für wichtig und die UV hab ich eher in der einfachen Variante "nebenbei" für Dinge die mir oder der Familie unvorhersehbar in der Freizeit passieren könnten für 7 € im Monat. Sonst habe ich auch eine Pflegezusatzversicherung. Für mein Paket zahle ich auch so grob 40 € BU, 37 € PV und 7 € UV.

Für deinen konkreten Fall würde ich also eher ggf. nur Empfehlen die Unfallversicherung herunterzuschrauben oder nachzuschauen ob du nicht etwa schon Mitglied in einer Gewerkschaft ist die für Ihre Mitglieder*innen auch zusätzlich eine einfache Unfallversicherung anbietet.

Darüber hinaus für deine BU würde ich mal an die Versicherung herantreten und eine Prüfung deines geänderten Berufsprofils erbitten. Im Sinne von, dass du jetzt im Innendienst arbeitet ist das versicherungsmathematische Risiko auch eher geringer als wenn du im Streifendienst tätig bist. Die BU's haben in aller Regel eine Klausel, die eine solche "günstigerprüfung" ermöglichen. Also dass der Umstieg in "sicherere Berufsfelder" zu einer Beitragsverbesserung führen und dass der Umstieg in "risikoreichere Berufsfelder" keine Beitragssteigerungen bedingen jedoch diese idR gemeldet werden sollen.

Daher, falls du nur im risikoarmen Innendienst tätig bist kann ich mir gut vorstellen dass hier der Beitrag deiner BU nach unten angepasst wird.

--- End quote ---

Die Dienstunfähigkeit ist doch grundsätzlich für einen Beamten (BAL) völlig egal. Der Dienstherr lässt dich nicht gehen, da er für dich eine Aufgabe hat und wenn du nur einen Finger bewegen kannst. Wenn du es doch schaffst rauszukommen, bist du im wahrsten Sinne zu nichts mehr zu gebrauchen. Bei schwerer Krankheit wird die Versicherung alles tun, damit du vor Auszahlung vorher ablebst oder eben weiter irgend einer Tätigkeit nach gehst.

Die Dienstunfähigkeit lohnt sich lediglich für Beamte auf Probe. Ich kenne bis jetzt kaum einen Fall wo die Dienstunfähigkeit lange gezahlt wurde oder es überhaupt zu einer Zahlung kommt. Dafür werden dann aber 60€ im Monat aufgerufen oder mehr. Finde ich höchst problematisch.

Dann kommt hinzu, in Großstädten bist du mit 2800 Brutto trotzdem im H4 Sektor unterwegs. Das eine gute Risikolebensversicherung (um Kredite fürs Haus etc. abzudecken) und eine Unfallversicherung sollten völlig ausreichen. Wie gesagt, google mal wie viele Dienstunfähigkeitsversicherungen in Deutschland ausgezahlt werden.

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