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Ehemaliger Arbeitgeber reagiert nicht auf schriftliche Anfragen

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TomBC:
Guten Abend zusammen,

ich habe aktuell folgende Problematik:
Im Rahmen einer Antragstellung auf die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt in Baden-Württemberg benötige ich von meinen ehemaligen Arbeitgebern eine Bescheinigung über einschlägige Berufspraxis (mindestens drei Jahre müssen nachgewiesen werden und durch die personalverwaltende Stelle bestätigt werden). Diese habe soweit auch vorliegen, jedoch fehlt mir diese von einer meiner ehemaligen Dienststellen.

Am 2. Oktober 2023 habe ich mich schriftlich an diese gewandt (Gemeinde mit unter 20 Mitarbeitern) und die entsprechende Bescheinigung angefordert, in der Anlage beigefügt und freundlich dargelegt, dass ich diese für die Antragstellung beim Regierungspräsidium benötige. Leider erfolgte hierauf keine Reaktion und so habe ich am 20. November 2023 nochmals freundlich per E-Mail an mein Schreiben erinnert.
Bis heute ist leider auch hierauf keine Reaktion erfolgt.

Mit dieser Dienststelle bin ich nicht im guten auseinandergegangen (Kündigung) und daher vermute ich (ist aber lediglich eine Vermutung - keine Unterstellung), dass mir die entsprechende Bescheinigung deshalb nicht ausgestellt wird bzw. die Beantwortung absichtlich herausgezögert wird. Dennoch sind seit meiner ursprünglichen Anfrage mehr als zwei Monate vergangen und der Anmeldeschluss für die Fortbildung rückt auch immer näher.

Vom Regierungspräsidium habe ich bislang noch keine Auskunft erhalten, ob mein Antrag auch ohne diese Bescheinigung bearbeitet werden kann (habe alternativ das Arbeits-/Dienstzeugnis dorthin übersendet).

Wie würdet ihr an dieser Stelle vorgehen? Gibt es (rechtliche) Möglichkeiten um die Bescheinigung von meiner ehemaligen Dienststelle zu erhalten?
Der Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass diese Dienststelle nicht dem TVöD unterliegt, der Arbeitsvertrag nur in gewissen Punkten hieran angelehnt war.

Vielen Dank schon jetzt für die Antworten und eine angenehme Weihnachtszeit!

Tagelöhner:
Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, der sich auch gerichtlich durchsetzen lässt. In diesem Zeugnis muss der Arbeitgeber auch halbwegs detailliert deine Tätigkeiten auflisten.

Ich denke diese gewünschte Bescheinigung kann dein ehemaliger Arbeitgeber getrost ignorieren, was er ja auch offensichtlich tut.

EvtlAnwärter:
Wenn die das nicht machen, würde ich damit drohen, die Presse einzuschalten. Ggf einen Bürgermeister damit konfrontieren.
Das ist schon ein Druckmittel.

TomBC:
Meine E-Mail vom 20. November 2023 habe ich direkt an die Bürgermeisterin gerichtet, hierauf hat sie aber ebenfalls nicht reagiert.
Wie schon gesagt, es handelt sich um eine kleine Gemeinde mit weniger als 20 Mitarbeiterin. Da gibt es nur die eine Bürgermeisterin.

EvtlAnwärter:
Ich habe schon bei kleineren Kommunen gearbeitet.
Dann andere MA kontaktieren, ob die Bürgermeisterin da ist.
Ansonsten würde ich es aber so lassen, dann teile es der Bezirksregierung so mit wie es war. So ist das Leben halt.

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