Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Ehemaliger Arbeitgeber reagiert nicht auf schriftliche Anfragen
PiA:
--- Zitat von: FGL am 18.12.2023 12:37 ---
--- Zitat von: PiA am 18.12.2023 09:14 ---Dem alten AG würde ich ein freundliches ggf. anwaltliches Schreiben zukommen lassen, dass das Arbeitszeugnis überfällig ist, zur Aushändigung nunmehr letzmalig Frist bis zum 31.12.2023 gewährt wird und - da der Tätigkeitsnachweis für Fortbildungszwecke benötigt wird - aus Verzögerungen resultierende Entgeltverluste als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Vielleicht hiflt es...
--- End quote ---
Ein Arbeitszeugnis anmahnen lassen, das laut Sachverhaltsschilderung bereits vorliegt, dürfte nicht weiterhelfen.
--- End quote ---
Mea culpa, den Passus hatte ich überlesen.
Dann sollte das Arbeitszeugnis dafür ausreichen (es sei denn, aus der Tätigkeitsbeschreibung ergeben sich Zweifel an der Einschlägigkeit), so kenne ich es zumindest von IHK bzw. HWK. Deren diesbezügliche Formulare sind "für" den aktuellen Arbeitgeber gedacht, damit der gerade kein Zwischenzeugnis als Nachweis erstellen muss.
Aber der Rat der Kontaktaufnahme mit der prüfenden Stelle steht.
peer80:
Wie wäre es damit, einfach mal dort beim zuständigen Sachbearbeitern:in dort anzurufen?
Persönlich lässt sich vieles schnell und einfach klären. Und was heißt „nicht im Guten auseinandergegangen, Kündigung“. Das ist beruflicher Alltag. Mitarbeiter kommen und gehen. Nichts besonderes oder verwerfliches.
Schmitti:
Wenn man mit "unter 20 Mitarbeitern" Eigenständigkeit spielt, gibt es keinen beruflichen Alltag bzw. der definiert sich mitunter anders, wie anderswo ;)
Aber gerade deshalb sollte man da persönlich rumnerven. Wenn da mal ein Mitarbeiter vier Wochen Resturlaub abfeiert, bleibt in dessen Sachgebieten halt vier Wochen alles liegen.
TomBC:
Hallo zusammen,
danke für die zahlreichen Antworten - da hätte ich tatsächlich auch selbst drauf kommen können, dass man ja vorbeigehen kann... :D
Ich denke, ich werde nun nochmals versuchen das Regierungspräsidium zu erreichen, um anzufragen, ob das Arbeitszeugnis ebenfalls ausreichend ist. Falls nicht, werde ich dort nach den Feiertagen vorbeigehen.
Nochmals danke und eine angenehme Weihnachtszeit.
Flying:
Mir scheint, dass das Arbeitszeugnis für dein Anliegen völlig ausreichend ist.
Darin bescheinigt dir der Arbeitgeber doch vermutlich den Zeitraum.
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