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Ehemaliger Arbeitgeber reagiert nicht auf schriftliche Anfragen

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FGL:

--- Zitat von: EvtlAnwärter am 17.12.2023 19:55 ---Wenn die das nicht machen, würde ich damit drohen, die Presse einzuschalten. Ggf einen Bürgermeister damit konfrontieren.
Das ist schon ein Druckmittel.

--- End quote ---
Ich sehe da kein Druckmittel. Bei uns würde weder die Drohung noch die Berichterstattung im lokalen Käseblatt irgendjemanden interessieren.

VFA West:
Wer so vorgeht, baut schlechtes Karma auf.  :-\
Solche Menschen oder "Behörden" können einem nur noch leid tun.

PiA:
Guten  Morgen,

da auf meiner Entgeltabrechnung zumindest die Eingruppierung und der zeitliche Umfang ausgewiesen ist, würde ich die prüfenden Stelle anrufen und die Situation schildern, dass das erbetene Arbeitszeugnis leider trotz x-monatiger Wartezeit bislang nicht ausgehändigt wurde. Hilfsweise anbieten, den alten Arbeitsvertrag sowie die ggf. partiell geschwärzten Entgeltabrechnugen als Tätigkeitsnachweis. Die Entgeltabrechnungen sind zumindest mal von der personalverwaltenden Stelle erstellt und wenn sich die Eingruppierung mit dem Arbeitsvertrag deckt, ist eine entsprechende Tätigkeit zumindest wahrscheinlich.

Dem alten AG würde ich ein freundliches ggf. anwaltliches Schreiben zukommen lassen, dass das Arbeitszeugnis überfällig ist, zur Aushändigung nunmehr letzmalig Frist bis zum 31.12.2023 gewährt wird und - da der Tätigkeitsnachweis für Fortbildungszwecke benötigt wird - aus Verzögerungen resultierende Entgeltverluste als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Vielleicht hiflt es...

VG PiA

Garfield:
Ist jetzt vielleicht ein etwas altbackener Tip, aber bist du je einfach dort hin gegangen?
Schreiben lassen sich lange ignorieren, aber jemandem ins Gesicht zu sagen, dass er ne Bescheinigung nicht bekommt, weil man ihn nicht mag ist was anderes.

Ich würde hingehen und fragen ob es in Bearbeitung ist und bis wann du damit rechnen kannst.

FGL:

--- Zitat von: PiA am 18.12.2023 09:14 ---Dem alten AG würde ich ein freundliches ggf. anwaltliches Schreiben zukommen lassen, dass das Arbeitszeugnis überfällig ist, zur Aushändigung nunmehr letzmalig Frist bis zum 31.12.2023 gewährt wird und - da der Tätigkeitsnachweis für Fortbildungszwecke benötigt wird - aus Verzögerungen resultierende Entgeltverluste als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Vielleicht hiflt es...
--- End quote ---
Ein Arbeitszeugnis anmahnen lassen, das laut Sachverhaltsschilderung bereits vorliegt, dürfte nicht weiterhelfen.

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