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anzurechnende Kindererziehungszeiten auf die Pension mit 65

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ElaO:

--- Zitat von: Asperatus am 20.12.2023 16:55 ---
--- Zitat von: Organisator am 20.12.2023 16:01 ---
--- Zitat von: ElaO am 20.12.2023 15:56 ---Aber dann liege ich mit meiner Vermutung, das ich abschlagsfrei mit 65 nach Hause kann ja richtig  :)

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... wenn du währen dieser drei Jahre nicht wieder arbeiten gegangen bist. Eine doppelte Anrechnung der Zeiten dürfte wohl nicht erfolgen, wenn man es analog zum Rentenrecht machen wollte.

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Dann müsste jedoch die rentenrechtliche Wartezeit von grundsätzlich 60 Monaten erfüllt sein. Das käme in Betracht, wenn ElaO vor seiner Berufung in ein Beamtenverhältnis bereits rentenversicherungspflichtig beschäftigt war.

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ihrer  ;)

Firematthias:
Hallo,

die Zuschläge nach 50a und b BeamtVG stehen zwar rechtlich zu, fallen in der Wirkung aber hinten runter, wenn man auf 40 Vollzeitdienstjahre oder mehr kommt und damit den Höchstruhegehaltssatz 71,75% erreicht. Für die Pensionshöhe wäre das insofern nicht bedeutsam.

Hinsichtlich der 45 Jahre und Kindererziehungszeiten bzw. Erziehungsergänzungszeiten gilt analog dem Rentenrecht pro Kind werden bis zu 10 Jahre angerechnet, soweit die Zeiträume nicht mit aktiver Dienstzeit bereits belegt ist. Wie es eben im Erziehungsurlaub vorkommt.

Auf die 45 Jahre werden aber auch Zeiten vor der Verbeamtung angerechnet, die als Pflichtbeitrag in der Rentenversicherung wirksam sind für genau dieselbe Frage. Einfach zum Zeitpunkt des Ruhestands einen Versicherungsverlauf einreichen. Mal so nebenbei.

Grüße aus dem Service-Center

P.S. Ich nutze nachher mal den Versorgungsrechner und versuche ein Beispiel hochzuladen. Wann ist Ihr Geburtsdatum?

ElaO:
Hallo Firematthias,
ich bin bereits mit 16 in die mittlere Laufbahn gestartet, direkt von der Schule.
Die Versorgungsauskunft stimmt auch mit dem Versorgungsrechner (den ich durchgespielt habe) überein, nur das in der Versorgungsauskunft die Kindererziehungsjahre (bei 2 Kindern insgesamt 4 Jahre) erst berechnet werden sollen, wenn der Pensionsfall eintritt. Und genau DIESE Auskunft wollte ich eigentlich haben.
Ich möchte mit 65 abschlagsfrei in den Ruhestand gehen, nach der Berechnung des Versorgungsrechners (Anrechnung der 4 Jahre Erziehungszeit) gehe ich dann mit 49 Dienstjahren nach Hause. Mit 67 würde ich 51 Jahre Dienstjahre erreichen, nee..........das möchte ich nicht.
Gruß
Ela

Bauernopfer:

--- Zitat von: ElaO am 28.12.2023 09:19 ---Hallo Firematthias,
ich bin bereits mit 16 in die mittlere Laufbahn gestartet, direkt von der Schule.
Die Versorgungsauskunft stimmt auch mit dem Versorgungsrechner (den ich durchgespielt habe) überein, nur das in der Versorgungsauskunft die Kindererziehungsjahre (bei 2 Kindern insgesamt 4 Jahre) erst berechnet werden sollen, wenn der Pensionsfall eintritt.

--- End quote ---
Vielleicht warten die ab, wieviele Kinder bis zum Pensionsfall noch dazukommen :).

ElaO:
 ;D  in 6 Jahren möchte ich in Pension gehen  ;D in 8 Jahren muss ich......
Enkelkinder werden in den 6 Jahren wohl noch kommen...... ;D

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