Autor Thema: Gleichwertige Tätigkeit/Arbeitsvertrag unterschiedlicher Lohn  (Read 797 times)

J4nsk1

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Hallo zusammen, habe vor knapp 3 Jahren als Netzwerkadmin nach abgeschlossener Ausbildung im gleichen Landesbetrieb mit E9a angefangen. Wie ich dann kurz danach feststellen musste, wurden die Auszubildenden in den Jahren davor aufgrund des damaligen TV-L in die E9b gehoben. Somit arbeite ich mit gleicher Ausbildung sowie gleichem Arbeitsvertrag/Tätigkeiten auf einer anderen Entgeltstufe. Höhergruppierung ist nach Absprache mit der Personalabteilung nicht drin, die stellt sich quer und verweist nur auf den letzten Tarifvertrag. Mein Vorgesetzer ist sehr drum bemüht, die Stelle anzugleichen. Hat jemand vielleicht ein paar Tipps oder eine Idee, was man noch machen könnte? Danke

cyrix42

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Im TV-L erfolgt die Eingruppierung gemäß der Entgeltordnung (Anhang A zum TV-L). Mehr Spielraum gibt es nicht. Wenn die gleichen Tätigkeiten in gleicher zeitlicher Aufgliederung dauerhaft auszuüben sind und die gleichen Voraussetzungen in den Personen vorliegen, muss dies direkt in die gleiche Entgeltgruppe führen.

Ob aber in deinem Fall diese Voraussetzungen vorliegen, ist so aus dem Beitrag nicht beurteilbar.

Im Zweifelsfall führe eine Eingruppierungsfeststellungsklage und lasse ein Arbeitsgericht dies klären.

MoinMoin

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Also am besten die Tätigkeitsbeschreibung der Kollegen sich geben lassen und dann diese beim Gericht einreichen.😝

Alternative:
Einen AG der einen verarscht, den Arsch zeigen und wechseln.