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Zusatzurlaub Ü50

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Susanna:
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Zusatzurlaub von 3 Tagen für über 50jährige aufgrund von Besitzstandwahrung:
Ich erhalte seit Vollendung des 50 Lebensjahres regelmäßig 3 Tage zusätzlichen Urlaub pro Jahr (Gesamt 33 Tage bei 5 Tagen Arbeitszeit pro Woche )

Nun möchte ich in Teilzeit 4 Tage wechseln .
Frage :
Bleiben diese 3 Tage Zusatzurlaub weiterhin bestehen ?
Oder reduzieren sie sich entsprechend anteilig ?
Oder verfallen sie komplett?

Ich finde dazu keine eindeutige Regelung, weder im Hess. Urlaubsgesetz noch sonst irgendwo.
Der urspr. Hinweistext lautet : "Beschäftigte bis einschl. Geburtsjahrgang 1969 erhalten nach Vollendung des 50. Lebensjahres im Wege des Besitzstandes weiterhin 33 Tage Jahresurlaub"

Für einen hilfreichen Rat wäre ich sehr dankbar  :)

niedersachse02:
ChatGPT sagt:

In der Regel wird der zusätzliche Urlaub für ältere Arbeitnehmer, der aufgrund von Besitzstandswahrung gewährt wird, proportional zur Arbeitszeitreduzierung angepasst. Da Sie von einer fünf- auf eine viertägige Arbeitswoche wechseln möchten, könnte sich dies auch auf Ihren zusätzlichen Urlaub auswirken.

Da die genauen Regelungen jedoch von den individuellen Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen abhängen können, wäre es am besten, sich direkt an Ihre Personalabteilung oder Ihren Arbeitgeber zu wenden. Diese können Ihnen konkret Auskunft darüber geben, wie sich die Reduzierung Ihrer Arbeitszeit auf Ihren Zusatzurlaub auswirken wird.

Es ist möglich, dass es keine eindeutige gesetzliche Regelung für diese spezifische Situation gibt, da die Handhabung von Zusatzurlaub für ältere Arbeitnehmer oft von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich gehandhabt wird.

Susanna:
Danke für die Antwort.

Leider weiss unsere Personalabteilung es auch nicht  :(

MoinMoin:
33/5*4=26,4
wird glaube ich aufgerundet? also 27 Tage Urlaubsanspruch bei 4Tage Wochen, würde ich annehmen.
Wenn abgerundet wird, dann 26

BAT:
Das ist kein Zusatzurlaub im Rahmen der Legaldefinition (§ 208 SGB IX).

Da eiert ChatGPT mit der Begrifflichkeit auch ziemlich rum, was zu nicht korrekten Ergebnissen führt.

Richtig liegt es damit, dass betriebliche Vereinbarungen so weiter existieren können, dann weiterhin mit 33 Tagen. Ansonsten hätte die Vereinbarung eine Einschränkung in Bezug auf die zu leistenden Wochenarbeitstage machen müssen.

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