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Zusatzurlaub Ü50

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Susanna:
Nein - mit dem Scherbehindertengesetz hat das nichts zu tun. Es bezieht sich auf altersbedingten Zusatzurlaub.
Leider ist es in der Regelung nicht eindeutig formuliert .

Aber ich werde es versuchen mit den o.a. Hinweisen zu klären - notfalls per Rechtsbeistand.

Danke :-)

BAT:
Das ist ja kein Zusatzurlaub oder zusätzlicher Urlaub.

Das ist der "eingefrorene" Zustand, welcher der "Normalurlaub" war, und als Besitzstand im Rahmen einer Einzel- oder Betriebsregelung weiter gilt. 
Wenn man aus dem alten Tarif nur die Regelung zum Gesamturlaub übernimmt, jedoch nicht jene der Kürzung nach Wochentagen hast du auch mit einem Wochentag 33 Urlaubstage im Jahr, kannst also irgendwann im August oder September anfangen zu arbeiten. ;)

Organisator:

--- Zitat von: BAT am 21.12.2023 09:17 ---Das ist ja kein Zusatzurlaub oder zusätzlicher Urlaub.

Das ist der "eingefrorene" Zustand, welcher der "Normalurlaub" war, und als Besitzstand im Rahmen einer Einzel- oder Betriebsregelung weiter gilt. 
Wenn man aus dem alten Tarif nur die Regelung zum Gesamturlaub übernimmt, jedoch nicht jene der Kürzung nach Wochentagen hast du auch mit einem Wochentag 33 Urlaubstage im Jahr, kannst also irgendwann im August oder September anfangen zu arbeiten. ;)

--- End quote ---

Genau. Es ist offensichtlich, dass von dem Urlaubsanspruch eines Vollzeitbeschäftigten ausgegangen wird.

Dakmer:
Das ist für Beamte? Oder wen?
Ich unterliege dem TVöD und bin in Sachsen-Anhalt.
Mein Normalurlaub sind 30 Tage.
Woher kommen dann die benannten 33 Tage?

TV-Ler:

--- Zitat von: Dakmer am 21.12.2023 13:38 ---Das ist für Beamte? Oder wen?
Ich unterliege dem TVöD und bin in Sachsen-Anhalt.
Mein Normalurlaub sind 30 Tage.
Woher kommen dann die benannten 33 Tage?

--- End quote ---
Hessen.

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