Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Versetzung zu nichtstaatlichen Dienstherren Freigabestopp
squatty:
Tatsächlich kam die Verfügung einen Tag nach meinem letzten Post.....
Natürlich habe ich die Raubernennung gemeint. War zugegeben sehr ungeschickt ausgedrückt. Die wurde mir persönlich von einer Stadt hier im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs auch angeboten für den Fall dass ich genommen worden wäre.
Lt. Personalamt dieser Stadt praktizieren die das schon länger so, da die Anträge auf Versetzung vom FM an eine Kommune schon bisher derart lang gedauert haben, dass sie lieber in den sauren Apfel gebissen und die Stellen zügig besetzt haben.
Da das also offensichtlich zumindest von größeren Kommunen schon praktiziert wird (für Kleine dürfte sich die Finanzierbarkeit schwierig gestalten) und vor dem von Schmitti angesprochenen Hintergrund der Entwicklung der Personalsituation glaube ich tatsächlich, dass diese Verfügung des FM ein ziemlich zahnloser Tiger sein wird.
Man hätte ja auch auf die Idee kommen können sich zu fragen, warum denn so viele zu den Kommunen abhauen und dann daran arbeiten können diese Gründe zu beseitigen.... Wäre aber wohl zu schwierig gewesen.
Finanzbieramter:
Hallo alle zusammen,
ich hole das alte Thema mal nach oben, weil ich eine Frage dazu habe:
Ich bin aktuell in der 2. QE in der Finanz und habe tatsächlich eine Kommune (8.000 Einwohner im ländlichen Franken) gefunden, die mich Raubernennen will. Das war kein großes Thema, der Versorgungslastenausgleich wären nach 10 Dienstjahren bei mir etwa 75.000.-€ gewesen. War der Gemeinde egal, Hauptsache die Stelle ist besetzt.
Ich bin aber noch etwas am zögern, da ich ja auch die weitere Zukunft im Auge behalten muss. Wie wäre es denn, wenn ich in x Jahren nochmals den Dienstherren wechsle, weil z.b. in einer nahen Stadt oder dem Landkreis Beförderungsstellen ausgeschrieben sind? Die Dienstzeiten bleiben mir erhalten, oder? Die Kommune muss dem LKR dann nur für die Zeiten bei ihr einen Ausgleich zahlen, oder?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Hain:
--- Zitat von: Finanzbieramter am 17.01.2024 08:52 ---Hallo alle zusammen,
ich hole das alte Thema mal nach oben, weil ich eine Frage dazu habe:
Ich bin aktuell in der 2. QE in der Finanz und habe tatsächlich eine Kommune (8.000 Einwohner im ländlichen Franken) gefunden, die mich Raubernennen will. Das war kein großes Thema, der Versorgungslastenausgleich wären nach 10 Dienstjahren bei mir etwa 75.000.-€ gewesen. War der Gemeinde egal, Hauptsache die Stelle ist besetzt.
Ich bin aber noch etwas am zögern, da ich ja auch die weitere Zukunft im Auge behalten muss. Wie wäre es denn, wenn ich in x Jahren nochmals den Dienstherren wechsle, weil z.b. in einer nahen Stadt oder dem Landkreis Beförderungsstellen ausgeschrieben sind? Die Dienstzeiten bleiben mir erhalten, oder? Die Kommune muss dem LKR dann nur für die Zeiten bei ihr einen Ausgleich zahlen, oder?
Vielen Dank für Eure Antworten!
--- End quote ---
Nein, für die komplette Zeit, oder wer denkst Du trägt diese Last?
Saxum:
Was Hain sagt, nur weil die Gemeinde dich Raubernennt heißt es nicht dass es dann verlustig geht sie übernimmt dann hier eben Risiko der kompletten Versorgung ohne dafür Rücklagen gebildet zu haben. Bei einer regulären Versetzung würde die Gemeinde also "noch mehr" Verlust machen.
Nur wenn du dich nochmals raubernennen lässt, wäre es für die Gemeinde ein "Gewinn" oder Nullsummenspiel, das LKR hat aber dann wiederum wieder alleine das Risiko ohne dafür Rücklagen gebildet zu haben.
(Das heißt nicht, dass tatsächlich Rücklagen gebildet worden sind, aber zumindest die fiktive kalkulatorische Gelegenheit einer Rücklagenbildung wäre gegeben)
Finanzbieramter:
Entschuldigt die evtl naive Nachfrage, aber ich bin mir nicht sicher, Euch richtig verstanden zu haben:
Im Falle einer erneuten Versetzung müsste die Gemeinde also auch für meine Zeiten beim Staat einen Ausgleich an den LKR zahlen, habe ich das korrekt verstanden?
Oder bleiben die Zeiten beim Staat dann für die Ausgleichszahlungen auf ewig außen vor (und die Gemeinde zahlt nur für die Dienstzeit bei ihr) und der letzte Dienstherr muss die Pension bezahlen?
Ich habe nämlich tatsächlich so ein wenig ein schlechtes Gewissen, ob ich das meinem Heimatort zumuten will.
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