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Zählen nur fachliche oder auch persönliche Voraussetzungen?

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hopphopp:
Hallo,

ich habe soeben telefonisch eine Absage erhalten, die ich noch schriftlich erhalten werde.

Auf meine Nachfrage, warum ich keine Einladung erhalten habe, obwohl ich doch die fachlichen Voraussetzungen allesamt erfülle, ich meine Schwerbehinderung im Anschreiben deutlich sichtbar angegeben habe, wurde mir am Telefon gesagt, dass anhand meiner Arbeitszeugnisse die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind und somit eine Einladung obsolet ist. O_O

Ist dem denn wirklich so, bitte?

Ich dachte, es zählen nur die fachlichen Voraussetzungen.

Bin grad ein wenig schockiert.

Dankeschön.

VG

Organisator:

--- Zitat von: hopphopp am 21.12.2023 08:56 ---Hallo,

ich habe soeben telefonisch eine Absage erhalten, die ich noch schriftlich erhalten werde.

Auf meine Nachfrage, warum ich keine Einladung erhalten habe, obwohl ich doch die fachlichen Voraussetzungen allesamt erfülle, ich meine Schwerbehinderung im Anschreiben deutlich sichtbar angegeben habe, wurde mir am Telefon gesagt, dass anhand meiner Arbeitszeugnisse die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind und somit eine Einladung obsolet ist. O_O

Ist dem denn wirklich so, bitte?

Ich dachte, es zählen nur die fachlichen Voraussetzungen.

Bin grad ein wenig schockiert.

Dankeschön.

VG

--- End quote ---

Was sagt denn die rechtliche Grundlage dazu?

Nach meiner Erinnerung sind Schwerbehinderte einzuladen, wenn sie nicht offensichtlich ungeeignet sind. Wenn z.B. ein Ingenieur gesucht wird (persönliche Voraussetzung) und diese nicht erfüllt ist, wäre der Schwerbehinderte doch offensichtlich ungeeignet, oder?

hopphopp:

--- Zitat von: Organisator am 21.12.2023 09:30 ---
--- Zitat von: hopphopp am 21.12.2023 08:56 ---Hallo,

ich habe soeben telefonisch eine Absage erhalten, die ich noch schriftlich erhalten werde.

Auf meine Nachfrage, warum ich keine Einladung erhalten habe, obwohl ich doch die fachlichen Voraussetzungen allesamt erfülle, ich meine Schwerbehinderung im Anschreiben deutlich sichtbar angegeben habe, wurde mir am Telefon gesagt, dass anhand meiner Arbeitszeugnisse die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind und somit eine Einladung obsolet ist. O_O

Ist dem denn wirklich so, bitte?

Ich dachte, es zählen nur die fachlichen Voraussetzungen.

Bin grad ein wenig schockiert.

Dankeschön.

VG

--- End quote ---

Was sagt denn die rechtliche Grundlage dazu?

Nach meiner Erinnerung sind Schwerbehinderte einzuladen, wenn sie nicht offensichtlich ungeeignet sind. Wenn z.B. ein Ingenieur gesucht wird (persönliche Voraussetzung) und diese nicht erfüllt ist, wäre der Schwerbehinderte doch offensichtlich ungeeignet, oder?

--- End quote ---

Das interessiert mich ja gerade. ;-)

Ich dachte, die rechtliche Grundlage bzgl. "offensichtlich nicht ungeeignet" bezieht sich nur auf die fachlichen Voraussetzungen und nicht auf die persönlichen. Also die Hard Skills sind entscheidend, aber nicht die Soft Skills sozusagen. Aber wo steht das bitte konkreter? In irgendeinem (BAG-?)Urteil und/oder in irgendwelchen Kommentierungen zum AGG?

Organisator:
Ich finde, dass Voraussetzungen in der Person, wie z.B. ein bestimmter Bildungsabschluss ein Muss-Kriterium bei einer Stellenbesetzung sein kann. Wer diese nicht hat, wäre für die Tätigkeit "offendichtlich ungeeignet".

Hinsichtlich der rechtlichen Grundlage schau mal ins Schwerbehinderten-SGB (ich glaube IX) und wenn du den passenen § gefunden hat, dürfte Rechtsprechung auch leicht zu finden sein.

2strong:
@  Organisator

Dein Verständnis ist völlig zutreffend. Wer den verlangten Abschluss oder ein anderes zwingendes Kriterium nicht erfüllt, ist ungeeignet. Wenn hingegen alle zwingenden Kriterien erfüllt werden (und einfach nur der Lebenslauf vergleichsweise schlecht aussieht), muss eingeladen werden.

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