Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Zählen nur fachliche oder auch persönliche Voraussetzungen?
clarion:
Hallo Hopphopp,
geht es um ein internes Stellenbesetzungsverfahren?
Mit persönlicher Voraussetzung ist vermutlich nicht Dein Charakter gemeint oder die Reputation als Kollege, der sich auch kollegial verhält.
Bitte gleiche noch mal die Stellenausschreibung genau mit Deinem Profil ab. Erfüllst Du alle Voraussetzungen, die genannt sind? Hast Du die entsprechenden Aus- und Fortbildungen? Und zwar in genau in den dort genannten Berufen? Wenn das nicht der Fall ist, dann erfüllst Du die Voraussetzung in Person nicht.
Wenn es sich um ein internes Stellenbesetzungsverfahren handeln sollte und Du aber alle Voraussetzungen erfüllt hast und Du Mitbewerber hast, auf die das auch zutrifft, dann kann anhand der Beurteilungen auch ohne Auswahlverfahren entschieden werden und dann wird der oder die Best-Beurteilte genommen: Dann würde ich die Absage aber nicht mit der fehlenden Voraussetzung in Person begründen, sondern damit, dass jemand anders besser war.
Schlussendlich wirst Du nur durch Akteneinsicht feststellen können, woran es gelegen hat.
was_guckst_du:
...sind die Arbeitszeugnisse denn so schlecht, dass man von "offensichtlich ungeeignet" ausgehen kann?...
...ansonsten - wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen der Stelle erfüllt sind - muss ein Schwerbehinderter eingeladen werden...
Saxum:
Um hier nochmals kurz etwas beizutragen, wie schon ausgeführt worden sind handelt es sich bei "persönlichen Voraussetzungen" um eben bestimmte Ausbildungen/Prüfungen/Studiengänge/Qualifikationen. Das ist etwa in § 12 Abs. 2 Satz 6 TVöD-VKA i. V. mit der Nr. 7 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) geregelt.
Eine Schwerbehinderung umgeht diese Regelung nicht. Die fachliche Voraussetzung ist in den Begrifflichkeiten des TVÖD nicht etwa die Qualifikation an sich sondern je nach Kontext wohl die Anlernung in einem bestimmten Fach einer bestimmten Handlung, einer bestimmten Kenntnis oder eben die bisherige Arbeitsleistung anhand der Beurteilung.
Die fachliche Leistung bzw. "fachliche Voraussetzung" bezieht sich auf die in der bisherigen Laufbahn erbrachten fachlichen Leistungen und Erfolge des Bewerbers die Befähigung bzw. "persönliche Voraussetzung" ist die Qualifikation. Läge etwa bei einer internen Bewerbung eine Schwerbehinderung vor, wäre in diesem Fälle der "fachlichen Leistung" ein sehr großer Spielraum beizumessen bzw. diese zu vernachlässigen.
patrick0815:
Wir in unserer Kommune laden alle Bewerbenden mit einem Schwerbehindertenstatus ein, die nicht vollkommen ungeeignet erscheinen.
Das Arbeitsgericht in unserer Kommune entscheidet regelmäßig für den Kläger, so dass unsere Kommune eine Konkurrentenklage befürchtet. Anscheinend klagen auch gerne mal Bewerber mit einem Schwerbehindertenstatus und kassieren eine Entschädigung (2-3 Monatsgehälter ? ) ein.
clarion:
Und wenn ein Schwerbehinderter die geforderte Ausbildung nicht hat, ist er oder sie offensichtlich nicht geeignet.
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