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Dienstgang - Arbeitszeit, JA oder NEIN?

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HrForst:
Hallo zusammen,

in meiner Abteilung wird seit kurzem darüber diskutiert ob mit dem Thema „Dienstgang“ richtig umgegangen wird.
Ich versuche das Thema einfach zu erklären.

Beschäftigt bin ich bei einer Landesbehörde in NRW.
Meine Aufgabe dort ist eigentlich ganz einfach erklärt:
Überwachung von technischen Anlagen (z.B. Staudämme) und Gebäuden (z.B. Kölner Dom).
Einen typischen Tag möchte ich an einem Beispiel erklären:
Im Dezember sind wir an mehreren Tagen an eine Talsperre gefahren um den dortigen Staudamm zu kontrollieren.
50Km vom Dienstgebäude entfährt, ca. eine Stunde fahrt.
Die Arbeit wird immer zu zweit ausgeführt, immer mit Dienstfahrzeug, im Dienstfahrzeug befindet sich Werkzeug und PSA.

Der Arbeitstag sieht dann so aus:
07:00 „Einstempeln“(Dienstbeginn) am Zeiterfassungs-Terminal im Dienstgebäude.
07:15 Dienstgang-Beginn (Stempeln über Zeiterfassungs-Terminal),fahrt mit Dienstfahrzeug zum Einsatzort.
08:15 Ankommen am Einsatzort.
-------Arbeiten am Einsatzort-------
15:00 Rückfahrt vom Einsatzort zum Dienstgebäude.
16:00 Ankommen am Dienstgebäude, Dienstgang-Ende (Stempeln über Zeiterfassungs-Terminal)
16:15 „Ausstempeln“ (Dienstende) Zeiterfassungs-Terminal im Dienstgebäude.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, ist die eine Stunde Hinfahrt zum Einsatzort sowie die eine Stunde Rückfahrt vom Einsatzort zum Dienstgebäude, Arbeitszeit? Ja oder Nein?
Bisher JA! Dies wird aber infrage gestellt, mit der Begründung das während der Fahrzeit keine Tätigkeit ausgeübt wird.   
Besonders geht es hier um den Beifahrer da dieser während der Fahrt nur „blöd herumsitzt“ und dies dann keine Arbeitszeit ist.

Tagelöhner:
Wer stellt das in Frage? Eine Führungsperson oder ein paar neidische Kollegen, die ihren Job hassen?

Diese Diskussionen gibt es immer wieder, z.B. auch bei Dienstreisen und für mich ist die Sache eindeutig. Ihr tretet euren Dienst an eurer regulären Dienststelle an und der Arbeitgeber verlangt dann von euch an einem anderen Dienstort eure Arbeit zu verrichten, also fahrt ihr zu zweit im Interesse des Arbeitgebers dorthin und tut genau das. Es ist also sogar das Fortbewegungsmittel vorgegeben.

Wenn also plötzlich jemand von Rang und Name damit Probleme hat, könnt ihr ja getrost mit einem Anwalt oder der Kündigung drohen. Ich würde jedenfalls nicht in meiner "Freizeit" 2h mit dem Auto für den Arbeitgeber durch die Gegend fahren um dessen Probleme zu lösen.

egotrip:
Und nun stelle man sich das mal beim Müllwerker vor,...

Während der Fahrer "nur blöd in der Gegend rum fährt", müssen die Jungs, die hinten die Tonnen bewegen zwischen jeder Tonne aus- und wieder einstempeln, weil sie ja sonst nur so mitfahren ???

Also manchen Menschen kommen auf Ideen, echt unfassbar,...

2strong:
@HrFrost
Die Fahrtzeit im geschilderten Beispiel ist ganz eindeutig Arbeitszeit.

Tiffy:
Wie kann man überhaupt auf die bescheuerte Idee kommen, dass ein Zeitraum namens DIENSTgang nicht als DIENST zu werten sein oder eine nichtDIENSTliche Verrichtung beschreiben könnte?

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