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Dienstgang - Arbeitszeit, JA oder NEIN?

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Öffdler:

--- Zitat von: MoinMoin am 05.01.2024 12:15 ---Thema mögliche Arbeitszeit oder tägliche Sollzeit.
Das man durch eine Dienstreise keine Minusstunden machen darf, obwohl man mehr als die Sollarbeitszeit unterwegs ist, das ist unstrittig.

Strittig war doch für einen normalerweise mit festen Arbeitsplatz tätigen AN, der eine Dienstreise macht und dafür mit An/Abfahrt und auswärtiger Geschäftstätigkeit im Zug/Flug/ als Beifahrer unterwegs ist die volle An/Abfahrt als Arbeitszeit angerechnet werden muss, sofern nicht eine andere vertragliche Regelung existiert.
(bzw. ob die tarifliche Regelung illegal ist)

 5 AZR 553/17 bejaht dies, da wir aber tariflich eine andere Regelung haben ist das für uns egal? Oder ist damit die tarifliche Regelung hinfällig und warum wird/wurde sie dann nicht geändert?
(ich persönlich bin von den ganzem Quatsch zum Glück nicht betroffen, da ich einen AG und DV habe, der was Reisezeiten und Stundenvergütung angeht mehr als korrekt ist.)

Also muss der Beifahrer wie der Fahrer was Arbeitszeit angeht gleichgestellt werden.

Interessant ist doch: Wie hoch muss diese Arbeitszeit vergütet werden, der AG könnte flugs auf die Idee kommen und sagen:  An/Abfahrt ist stets Arbeitszeit, die nur mit Mindestlohn vergütet wird  :-[

Bzw. noch krasser:  An/Abfahrt ist Arbeitszeit, die nicht vergütet wird, da du in Summe (also unvergütete  An/Abfahrt und vergütete Reisezeit, sprich Tätigkeit Vorort) überm Mindestlohn bist.

und btw: Wenn ein AG dich anweist eine Schulung zu besuchen, dann kannst du Unwillig sein, aber musst trotzdem fahren.

--- End quote ---


das sagt das genannte Urteil doch genau: Falls nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag anders geregelt, ist Reisezeit vergütungsrechtliche Arbeitszeit (Ziffer 17). In unserem Fall regelt der TV-L dies eben anders, damit ist das maßgeblich.



Alien1973:
Bei uns sagt hierzu eine DV, dass zumindest die Sollzeit von 8 Stunden und 10 Minuten angerechnet wird. Max bis zu 10 Stunden. Das reicht im Normalfall auch dicke für jede Schulung.

Dann gibt es den Zusatz, dass am An- und Abreisetag bis zu 12 Stunden auf Antrag angerechnet werden können.

Als Beispiel:
Wenn ich nach München in die Landeshauptstadt zum Bayerischen Städtetag um 06:00 Uhr in der früh mit dem Zug fahre und dann um 19 Uhr wieder daheim bin, dann bin ich 13 Stunden unterwegs. Ohne einmal ein- oder ausgestempelt zu haben, da es unsinnig wäre vorher zum Arbeitsort zu fahren.
von den 13 Stunden werden dann 45 Minuten Pause abgezogen (30 min nach 6 Stunden und dann nochmal 15 min nach 9 Stunden) und es bleiben 12 Std. udn 15 min stehen. Die 15 Minuten schenke ich dem AG und 12 Stunden kommen auf mein Stundenkonto. An dem Tag haben ich dann 3 Std. und 50 min Mehrarbeit geleistet.

Es gab auch mal den Fall, dass ich 2 völlig voneinander unabhängige Schulungen an zwei aufeinander folgenden Tagen in München hatte. Ich bin nicht hin und her gefahren sondern habe dargelegt, dass die Stunden und das Zugticket teurer für den AG sind als ein Hotel und ich bin vor Ort geblieben. 


Solche Überlegungen mit Fahrzeit zu bspl. Baustellen nicht zu vergüten kenne ich aus der Wirtschaft und die sind dort auch an der Tagesordnung. Ich kenne es aber dann auch so, wenn die Wegstrecken zu weit werden wird eher vor Ort übernachtet als hin und her gefahren. Die Leute lassen sich bei weitem nicht mehr so viel gefallen wie vor 20-30 Jahren noch üblich...

sebbo83:

--- Zitat von: Alien1973 am 10.01.2024 11:58 ---Bei uns sagt hierzu eine DV, dass zumindest die Sollzeit von 8 Stunden und 10 Minuten angerechnet wird. Max bis zu 10 Stunden. Das reicht im Normalfall auch dicke für jede Schulung.

Dann gibt es den Zusatz, dass am An- und Abreisetag bis zu 12 Stunden auf Antrag angerechnet werden können.

Als Beispiel:
Wenn ich nach München in die Landeshauptstadt zum Bayerischen Städtetag um 06:00 Uhr in der früh mit dem Zug fahre und dann um 19 Uhr wieder daheim bin, dann bin ich 13 Stunden unterwegs. Ohne einmal ein- oder ausgestempelt zu haben, da es unsinnig wäre vorher zum Arbeitsort zu fahren.
von den 13 Stunden werden dann 45 Minuten Pause abgezogen (30 min nach 6 Stunden und dann nochmal 15 min nach 9 Stunden) und es bleiben 12 Std. udn 15 min stehen. Die 15 Minuten schenke ich dem AG und 12 Stunden kommen auf mein Stundenkonto. An dem Tag haben ich dann 3 Std. und 50 min Mehrarbeit geleistet.


--- End quote ---

Das ist exakt das Vorgehen, dass auch Thüringen so handhabt. Und wenn die 13 Stunden überschritten werden, gibt es zwar keine weiteren Stunden gutgeschrieben, aber ab 13 Stunden aufwärts dann so eine Art Tages- oder Essensgeld. Kann ja passieren, dass ein Zug ausfällt, den Fall hatte ich auch schon. Da war ich dann insgesamt 14 Stunden unterwegs.

Nussacker:
Also wenn man sich ständig solche Fragen stellen muss: AG wechseln!

Was für ein zeitraubender Blödsinn.

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