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Dienstgang - Arbeitszeit, JA oder NEIN?
E15TVL:
@Tiffy
Die Frage war ja wohl weniger, ob ein Dienstgang gleich Arbeitszeit ist, sondern ob der geschilderte Sachverhalt ein Dienstgang (und somit Arbeitszeit) ist.
Wir hatten mal ähnliche Fälle, bei denen Mitarbeiter in der Dienststelle, die am nächsten am Wohnort lag, früh „eingestempelt“ haben und dann - als Dienstgang getarnt - in die Dienststelle gefahren sind, wo sie ihr Büro und ihre Arbeit zu verrichten hatten. Und am Nachmittag dann vice versa. Vielleicht kommt die Diskussion ja aus so einer Ecke?
Tiffy:
--- Zitat von: E15TVL am 26.12.2023 08:42 ---Wir hatten mal ähnliche Fälle, bei denen Mitarbeiter in der Dienststelle, die am nächsten am Wohnort lag, früh „eingestempelt“ haben und dann - als Dienstgang getarnt - in die Dienststelle gefahren sind, wo sie ihr Büro und ihre Arbeit zu verrichten hatten. Und am Nachmittag dann vice versa.
--- End quote ---
Das war und wäre natürlich wirklich ein Knaller!
Johann:
Sofern die Dienststelle, von der der Dienstgang losgeht, der gewöhnliche Dienstort ist, ist von Arbeitszeit während des Dienstganges auszugehen. 2015 hat der EUGH mal geurteilt (C-266/14), dass es schon Arbeitszeit ist, wenn mit dem Dienstfahrzeug direkt von zuhause zum Kunden gefahren wird und auch wenns von dort wieder nach Hause geht. Insofern steht es eigentlich außer Frage, dass die Fahrt von der Dienststelle aus zum Einsatzort Arbeitszeit ist.
Beim Beispiel von E15TVL sollten diejenigen Arbeitnehmer, die sich irgendwo in einem Ableger der Dienststelle einstempeln, weil dieser näher liegt als der eigentliche Arbeitsort, definitiv nicht erwischen lassen. Bei Arbeitszeitbetrug gibts auch gerne mal eine fristlose Kündigung. Wenn mein vertraglich festgelegter Arbeitsort Hannover ist, ich in Oldenburg lebe und es auch einen Ableger in Oldenburg gibt, kann ich nicht einfach morgens in Oldenburg einstempeln und dann in mein Büro nach Hannover fahren. Das wäre ungefähr gleichzusetzen damit, dass ich mich im Homeoffice einstemple und dann ins Büro fahre. Dass das keine Arbeitszeit sein kann, sollte jedem klar sein.
troubleshooting:
--- Zitat von: Johann am 27.12.2023 14:59 ---Das wäre ungefähr gleichzusetzen damit, dass ich mich im Homeoffice einstemple und dann ins Büro fahre. Dass das keine Arbeitszeit sein kann, sollte jedem klar sein.
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So pauschal würde ich das jetzt nicht abhaken. Hatte bei meiner letzten Dienststelle regelmäßig den Fall, dass trotz festem homeoffice-Tag bei einem Termin meine Anwesenheit erforderlich/gewünscht war. Das hab ich mir dann schreiben lassen (schon wegen der Absicherung des Weges) und bin ins Amt gefahren, nach dem Termin dann wieder heim. Wenn mir dafür die Fahrzeit gestrichen worden wäre, hätte sich das definitiv erledigt gehabt.
MoinMoin:
--- Zitat von: troubleshooting am 02.01.2024 07:50 ---
--- Zitat von: Johann am 27.12.2023 14:59 ---Das wäre ungefähr gleichzusetzen damit, dass ich mich im Homeoffice einstemple und dann ins Büro fahre. Dass das keine Arbeitszeit sein kann, sollte jedem klar sein.
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So pauschal würde ich das jetzt nicht abhaken. Hatte bei meiner letzten Dienststelle regelmäßig den Fall, dass trotz festem homeoffice-Tag bei einem Termin meine Anwesenheit erforderlich/gewünscht war. Das hab ich mir dann schreiben lassen (schon wegen der Absicherung des Weges) und bin ins Amt gefahren, nach dem Termin dann wieder heim. Wenn mir dafür die Fahrzeit gestrichen worden wäre, hätte sich das definitiv erledigt gehabt.
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Was hätte sich erledigt gehabt? Dein fester homeoffice-Tag oder du hättest dich geweigert den Anweisungen deines AGs zu folgen und eine Präsenzveranstalltung geschwänzt?
Die Fahrten zwischen deiner Arbeitsstätte und deiner Wohnung sind idR keine Dienstzeit, bzw. du hast da wahrscheinlich keinen Anspruch drauf, dass der Ag dieses als Dienstzeit anerkennt, dürfen darf der AG das natürlich.
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