Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Dienstgang - Arbeitszeit, JA oder NEIN?
troubleshooting:
Natürlich hätte sich meine Fahrt ins Büro erledigt. Homeoffice war an fixen Tagen schriftlich vereinbart. "Dienstort" ist somit meine Heimadresse. Eine Präsenzpflicht bei Bedarf o.ä. war nicht vorgesehen. Insofern konnte der AG aus meiner Sicht da einseitig gar keine Präsenz anordnen, welche ich dann schwänzen würde.
Ich hätte ganz einfach, dann immer Präsenztermine an solchen Tagen abgelehnt und auf die Bürotage oder aber auf Videokonferenz verwiesen.
MoinMoin:
Interessante Variante, die ihr da in euere DV ausgehandelt habt.
Dann sieht das natürlich anders aus. Die DVs die ich kenne haben da immer eine entsprechende Klausel, dass bei (dringender) dienstlicher Notwendigkeit der AG Präsenz anordnen kann. Auch für Telearbeiter, die 5 Tage weg sind.
Wenn es also in der Tat als Dienstfahrt anzusehen ist, dann bekommst du sicherlich auch die Fahrtkosten erstattet 8) und ob es arbeits/steuerrechtlich als Arbeitszeit/Dienstfahrt (wg. Geldwerter Vorteil) anerkannt wird, sei mal auch dahingestellt, nur keine schlafende Hunde wecken ;D
troubleshooting:
So, jetzt definiere mal dringend?
Kurzfristig? Und, nur an diesem (Wochen-)Tag möglich? Und, pers. Anwesenheit zwingend?
1. Konnte vorkommen, war aber eher selten.
2. Da wird's schon eng, da Begründung dafür idR war, dass da die Beteiligten alle können. Funktioniert als Begründung nicht, wenn ich einer der Beteiligten war.
3. Da hört es dann auf. Mein Job war nur beratend/unterstützend. Somit war meine Teilnahme an sich schon mal seltenst überhaupt zwingend erforderlich. Und, dann gibt es ja so neumodischen Kram, wie eben Videokonferenzen etc. Klar, dabei funktionieren insbesondere Verhandlungen weniger gut, als wenn man sich in die Augen schaut, aber eine Pflicht für "dringend" lässt sich daraus nicht herleiten.
Insofern wäre diese Dringlichkeitsklausel bei mir eh nur ein Papiertiger gewesen, da die Anwendung immer auch einer Überprüfung standhalten muss. Kann man auch einfach selbst schon mal abschätzen: Findet der Termin auch statt, wenn der MA erkrankt ist? Ja, dann war die Anwesenheit wohl nicht unbedingt erforderlich.
Und ja, die Frage nach den Fahrtkosten kam tatsächlich auf. Habe aber drauf verzichtet, da der Aufwand in keinem Verhältnis stand. Die Reisekostenabrechnung war eh ein Kapitel für sich.
MoinMoin:
Wenn externer Besuch vor Ort ist, wenn der Herr Minister kommt und du was präsentieren sollst.
Sicherlich ist es heutzutage Dank ViKo sehr viel seltener, eine dienstliche Notwendigkeit der Präsenz zu zu fordern.
Aber es gibt natürlich immer noch externe Einflüsse, die ein Vorort erscheinen notwendig machen und damit dringend sind.
Und auch wenn ein Termin nicht abgesagt werden würde, weil du krank bist, dürfte es nicht bedeuteten, dass man daraus deine dringende erforderliche dienstliche Anwesenheit damit verneinen kann.
Und wie gesagt, es gibt DV ohne dringend (darum in Klammern) und da ist man schneller mal der Willkür eines miesen Vorgesetzen ausgeliefert.
Ist schon Premium, wenn ihr da sogar die Fahrtzeit bekommt.
troubleshooting:
Was haben wir bei der Bundeswehr gelernt? Die 3 Grundbewegungsarten des Rekruten im Feld!
Insofern ist es immer gut, wenn man so unwichtig ist, dass hoher Besuch nicht für einen selbst gilt. Da ich auch nie ausgesprochen diplomatisch auftrete, wäre sowas wohl sowieso lustig geworden.
Wie auch immer, die Anwesenheit ist sicher Jobabhängig. Bei mir war es wenn wünschenswert, aber zwingend sicher nicht. Und, miese Vorgesetzte gab es auch, nur kann auch da niemand einen zwingen, zu bleiben. Wissen und Lebendlauf sollte immer aktuell gehalten werden. Hat sich bei mir immer bewährt.
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