Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
Beamter:
--- Zitat von: gerzeb am 02.01.2024 06:45 ---Nur weil du die Muss-Kriterien erfüllst bedeutet es nicht automatisch, dass du zum Gespräch eingeladen werden musst. Wenn 20 Bewerber die Kriterien erfüllen werde doch nicht alle eingeladen, sondern es ist im Vorfeld eine Auswahlentscheidung zu treffen. Auch ich als Personaler hätte dich rein vom Papier her nicht eingeladen, da meiner Meinung nach nicht genügend Berufserfahrung für eine A13 Stelle vorhanden ist.
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Richtiges Fazit. Falsche Herleitung.
Bestenauslese im öD, bei Erfüllung der zwingenden Anforderungen, sind insbesondere Statusamt und Beurteilung zu berücksichtigen. In der Regel wirst Du mit A10 gegenüber einer A13 nicht berücksichtigt werden (müssen/dürfen).
Ansonsten stimme ich dem anderen Kollege hier zu. Seine Herangehensweise zeigt beispielhaft, dass er noch nicht so weit ist.
Saxum:
--- Zitat von: Bastel am 25.12.2023 23:19 ---Wer Wörter mit * verunstaltet, hat nichts im hD zu suchen. Deshalb wurdest du nicht eingeladen.
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Das wesentliche ist ja bereits dazu gesagt worden, ich gestatte mir hier aber speziell hierzu bei allem Respekt eine freundliche Anmerkung. Eine grundsätzliche Ablehnung des Gendersternes oder das herabwürdigen anderer Personen oder Beiträge die solche oder ähnliche Merkmale zum Inhalt haben spricht regelmäßig nicht für eine Eignung des (höheren) Dienstes oder sonst als Empfehlung der eigenen Person.
Schokobon:
Wüsste nicht, was das miteinander zu tun haben soll.
xirot:
--- Zitat von: Saxum am 02.01.2024 22:14 ---
--- Zitat von: Bastel am 25.12.2023 23:19 ---Wer Wörter mit * verunstaltet, hat nichts im hD zu suchen. Deshalb wurdest du nicht eingeladen.
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Das wesentliche ist ja bereits dazu gesagt worden, ich gestatte mir hier aber speziell hierzu bei allem Respekt eine freundliche Anmerkung. Eine grundsätzliche Ablehnung des Gendersternes oder das herabwürdigen anderer Personen oder Beiträge die solche oder ähnliche Merkmale zum Inhalt haben spricht regelmäßig nicht für eine Eignung des (höheren) Dienstes oder sonst als Empfehlung der eigenen Person.
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Gibt es da ein grundsätzliches Urteil zu? Oder geht's dabei ums Ja sagen und alles toll finden was einem aufgedrückt wird? Da kann ich mir vorstellen, dass das tatsächlich eignungsvoraussetzung in einigen Behörden ist.
OrganisationsGuy:
--- Zitat von: Saxum am 02.01.2024 22:14 ---
--- Zitat von: Bastel am 25.12.2023 23:19 ---Wer Wörter mit * verunstaltet, hat nichts im hD zu suchen. Deshalb wurdest du nicht eingeladen.
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Das wesentliche ist ja bereits dazu gesagt worden, ich gestatte mir hier aber speziell hierzu bei allem Respekt eine freundliche Anmerkung. Eine grundsätzliche Ablehnung des Gendersternes oder das herabwürdigen anderer Personen oder Beiträge die solche oder ähnliche Merkmale zum Inhalt haben spricht regelmäßig nicht für eine Eignung des (höheren) Dienstes oder sonst als Empfehlung der eigenen Person.
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Die Erklärung dazu würde mich schon mal interessieren. Man muss nicht alles was die Absicht hat eine Gleichstellung herbeizuführen auch gut heißen wenn sie offensichtlich schlecht ist.
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