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Unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Vertrag

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Cico1901:
In dem alten, damals befristeten Vertrag steht wohl was drin von der gesetzlichen Kündigungsfrist bzw. Kündigungsfrist nach Tarif. Letzere wären dann tatsächlich wohl einige Monate...was natürlich blöd ist, wenn man direkt wechseln möchte.

Mein Bekannter beruft sich auf folgende Passage: "Nebenabreden und Änderungen des Vertrags, insbesondere der Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden."

Wäre die Frage, ob durch diesen Teil, ggf. ein ganz neues (aber ebenfalls natürlich unbefristetes) Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, bei dem die Inhalte des Altvertrages halt nicht mehr gelten. Und man mit kurzer, gesetzlicher KF raus kommt...

Johann:
Jetzt wirds ja lustig.
Wenn das extra so im Vertrag drin steht und es trotzdem keine schriftliche Übereinkunft gibt, stellt sich ja die Frage, wie das über all die Jahre gutgehen konnte.

Würde sagen weil dein Bekannter jetzt all die Jahre davon profitiert hat, eigentlich ohne Vertrag einen Job gehabt zu haben, als hätte er einen regulären Vertrag, sollte er sich auch weiter an das halten, was die letzten 15 Jahre Sache war und einfach die normale tarifliche Kündigungsfrist abwarten.

Wenn dir der Vertrag aber offenbar vorliegt, sodass du aus ihm Passagen zitieren kannst, könntest du auch mal herausfinden, ob sich darin auf die gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfrist bezogen wird.

Wenn dein Bekannter es aber genau wissen will, sollte er mal einem Anwalt ein paar Euronen in den Rachen werfen.

Cico1901:
Im dem alten, befristeten Vertrag steht wohl die tarifliche (und somit lange) KF.

Der Fall wird aber immer komplizierter: Der befristete Vertrag endete scheinbar damals am 22.12., soweit so ungewöhnlich. Während des Vertragsendes war mein Bekannter allerdings bei der Bundeswehr bis einschließlich zum 31.12. und hat sich dann mit dem AG darauf verständigt, ab dem 01.01. die Arbeit wieder aufzunehmen.

Anhand dieser Information würde ich aufgrund der Lücke nun sagen: Neues Arbeitsverhältnis, die Inhalte des befristeten Vertrages sind Schall und Rauch.

MoinMoin:

--- Zitat von: Johann am 28.12.2023 13:21 ---Jetzt wirds ja lustig.
Wenn das extra so im Vertrag drin steht und es trotzdem keine schriftliche Übereinkunft gibt, stellt sich ja die Frage, wie das über all die Jahre gutgehen konnte.

--- End quote ---
Also damit wird nach meinem Verständnis (sofern es statthaft ist) der Übergang wie er im TzBfG steht eben ausgehebelt.
Durch die Lücke erst recht.
Damit sollte also der alte Vertrag in der Tat beendet sein. Und das neue Arbeitsverhältnis auf rein mündlicher (oder stillschweigender Übereinkunft) begründet werden und dann würden nur noch BGB Regeln gelten und witzigerweise hätte er damit ebenfalls keinen Anspruch auf mehr als die 20 Tage gesetzlichen Urlaub gehabt, aber wahrscheinlich bekommen, was damit als mündlicher fixiert gelten würde.

Also ich kann da nur raten, einfach mal miteinander reden und oder kündigen, wie es einem gefällt und warten ob da eine Kündigungsschutzklage kommt.

Tiffy:

--- Zitat von: Cico1901 am 28.12.2023 13:32 ---Der befristete Vertrag endete scheinbar damals am 22.12.

--- End quote ---
Warum "scheinbar"?

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