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[NW] Verbeamtung sinnvoll?

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LehrerInNRW:

--- Zitat von: Bibliothekar am 29.12.2023 09:50 ---

Rein monetär betrachtet könnte es sich eventuell trotzdem lohnen, da bei Beamten auch Familienzuschläge gezahlt werden, bei Landesbeamten in NRW auch eine Zulage nach Mietstufe. Dann hängt die Besoldung noch an weiteren individuellen Faktoren (Steuerklasse, Kirchensteuer, Zulagen) die du besser mit dem Rechner erfassen kannst, als mit der Tabelle.
Eventuell kann dir deine Berufserfahrung anerkannt werden, sodass du nicht in der niederigsten Stufe startest.

Das mit den Kinderkrankentagen ist tatsächlich so, das kann im Alltag schonmal schwierig werden.


--- End quote ---

LehrerInNRW:
Wenn es irgendwie geht versuchen das Kind in der GKV unterzubringen. Als Beamter ist es egal, ob das Kind in der PKV oder GKV ist. Es handelt sich bei den Kinderkrankheitstagen um einen Sonderurlaubsanspruch von bis zu 10 Tagen im Jahr.

Die Besoldung ändert sich natürlich nicht mit der Steuerklasse oder Kirchensteuer. Was Bibliothekar meint ist der monatliche Nettobetrag.

Obacht bei den Familienzuschlägen, die sind mit einem Kind nicht unbedingt der Bringer, wenn man eine niedrige Mietenstufe hat. Man könnte sie trotzdem beiseite legen, um den Verdienstausfall der Partnerin bei krankem Kind abzufedern.

In die Betrachtung gehört auch immer das Lebenseinkommen und nicht nur die aktive Dienstzeit. Spätestens hier dürfte dann das Beamtentum wieder gleichziehen.

Andre4s:
Ich hatte vorhin gelesen, dass die pauschale Beihilfe in NRW noch nicht eingeführt wurde, aber im NRW Koalitionsvertrag angekündigt wurde.

Würde das bedeuten, dass ich mich dann in der GKV versichern könnte und die Beihilfe 50% von dem Beitrag übernehmen würde?

Wie wäre es in diesem Fall mit den Kinderkrankentagen? Hätten dann beide Elternteile jeweils Anspruch auf 15 Kinderkrankentage, da ich dann nicht mehr in der PKV wäre?

LehrerInNRW:
Bei Beamten haben Kinderkranktage nichts mit dem eigenen oder dem Versichertenstatus des Kindes zu tun. Man hat Anspruch auf Sonderurlaub. Solange man nicht weit oben in A13 ist, sind es 10 Tage.

Ob eine Versicherung in der GKV mit pauschaler Beihilfe (sollte sie kommen!) irgendwann günstiger wäre, müsste man an ihrem Beispiel in einzelnen durchrechnen und kann man hier pauschal nicht seriös beantworten. Aktuell erhält man in NRW keinen Zuschuss zur GKV.


 

philosophos:
Was die Kinderkrankentage angeht, bei uns in Bremen ist es so geregelt, dass sich, solange das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, für Beamte die gleiche Regelung gilt wie für Angestellte - also 30 Tage pro Kind, oder 60 Tage für Alleinerziehende. Ich schätze mal, diese Regelung gibt es inzwischen überall.

Für NRW habe ich zumindest das hier gefunden:

https://bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/landesbeamte/++co++80e88ff0-721a-11ec-a3b2-001a4a160117

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