Beamte und Soldaten > Beamte Nordrhein-Westfalen

Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.

<< < (6/25) > >>

Dominic231:
Die Landesregierung spricht am 27.02.2024 über einen Antrag der SPD zur Besoldungsstruktur.
Meint ihr, dass die Landesregierung dabei einen Fahrplan erkennen lässt?

https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/600/E18-666.html

AVP:

--- Zitat von: BeamteNI am 11.02.2024 20:20 ---
--- Zitat von: nevarro am 11.02.2024 16:51 ---
--- Zitat von: BeamteNI am 11.02.2024 14:02 ---Trotzdem wird man im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt und die ist gleichwertig. Ich halte es für wenig sinnvoll, wie in manchen Bundesländer, dass Kollegium finanziell zu spalten.
--- End quote ---

Das ist nicht richtig. Die einzige rechtliche Grundlage für einen „A13 für alle“-Anspruch leitet sich aus der nunmehr gleichen Studiendauer ab. Lehrkräfte mit Staatsexamen hätten demnach keinen Anspruch gehabt und es wären Ungleichheiten an den Schulen entstanden. Also hat man sich, soweit ich weiß überall, für „A13 für alle alle“ entschieden und die GEW hat dann in NRW im Rahmen einer Kampagne das Thema „gleiche Besoldung für gleiche Arbeit“ gestartet. Als die GEW dann noch ein Gutachten zur Arbeitszeiterfassung in Auftrag gab und statt zu differenzieren, dann wieder verallgemeinert nur „Lehrkräfte arbeiten zu viel“ titelte, habe ich meine Mitgliedschaft gekündigt. Alle Studien der letzten Jahrzehnte zeigten immer eine Diskrepanz zwischen den Schulformen auf, die man mit solchen Kampagnen automatisch negiert. Die GEW ist eben keine Gewerkschaft für alle Lehrkräfte.

Aber das hatte ich schon öfter mal angeführt. Ist aber wie so oft im Leben: niemand ist an Fakten interessiert, wenn er/sie doch Dinge anders empfindet. Ich könnte jetzt lange ausholen, weshalb Deutschland dann wohl auch der perfekte Nährboden für Homöopathie und AfD war und ist, aber das würde zu weit führen.

Kurz: A13 für alle wegen gleicher Studiendauer gehe ich mit, auch wenn diese alte Regelung überholt ist. A13 für alle wegen gleicher Arbeit ist leider Quatsch.

--- End quote ---

Es geht um gleichwertige Arbeit und nicht gleiche Arbeit. Natürlich wird im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt. Ein Volljurist der als Rechtspfleger eingestellt wird erhält genauso A9 wie der Rechtspfleger A9 erhält. Auch kann jeder im gehobenen Dienst in den hD aufsteigen, auch ohne Master. A13 ist übrigens auch ein Amt im gehobenen Dienst und zumindest in Niedersachsen verbleiben die Sek 1 Lehrer im gehobenen Dienst, obwohl Beamtenrechtlich mit einem Master und Vorbereitungsdienst der hD die richtige Eingruppierung wäre. Von daher sind Sek 2 Lehrer immer noch bevorteilt, trotz gleicher Studiendauer.

Es stimmt, dass Studien belegen, dass am Gymnasium mehr gearbeitet wird. Trotzdem sollte man beachten, dass Stunden in Sek1 Schulen deutlich anstrengender sein können als das Korrigieren von Klausuren. Und auch da gibt es je nach Fächerkombination große Unterschiede.

--- End quote ---

Unterricht an verschiedenen Schulformen ist aber nicht gleichwertige Arbeit nur weil beides Unterricht ist. Feuerwehrbeamte, Polizisten, Rechtspfleger etc. erhalten zudem A9-A13, also eine weite Spanne wobei A9-11 häufig die gleiche Arbeitdarstellt (Topfwirtschaft). Ein Richter am Verwaltungsgericht verdient auch weniger als ein Richter am OVG.

BeamteNI:

--- Zitat von: AVP am 21.02.2024 08:00 ---
--- Zitat von: BeamteNI am 11.02.2024 20:20 ---
--- Zitat von: nevarro am 11.02.2024 16:51 ---
--- Zitat von: BeamteNI am 11.02.2024 14:02 ---Trotzdem wird man im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt und die ist gleichwertig. Ich halte es für wenig sinnvoll, wie in manchen Bundesländer, dass Kollegium finanziell zu spalten.
--- End quote ---

Das ist nicht richtig. Die einzige rechtliche Grundlage für einen „A13 für alle“-Anspruch leitet sich aus der nunmehr gleichen Studiendauer ab. Lehrkräfte mit Staatsexamen hätten demnach keinen Anspruch gehabt und es wären Ungleichheiten an den Schulen entstanden. Also hat man sich, soweit ich weiß überall, für „A13 für alle alle“ entschieden und die GEW hat dann in NRW im Rahmen einer Kampagne das Thema „gleiche Besoldung für gleiche Arbeit“ gestartet. Als die GEW dann noch ein Gutachten zur Arbeitszeiterfassung in Auftrag gab und statt zu differenzieren, dann wieder verallgemeinert nur „Lehrkräfte arbeiten zu viel“ titelte, habe ich meine Mitgliedschaft gekündigt. Alle Studien der letzten Jahrzehnte zeigten immer eine Diskrepanz zwischen den Schulformen auf, die man mit solchen Kampagnen automatisch negiert. Die GEW ist eben keine Gewerkschaft für alle Lehrkräfte.

Aber das hatte ich schon öfter mal angeführt. Ist aber wie so oft im Leben: niemand ist an Fakten interessiert, wenn er/sie doch Dinge anders empfindet. Ich könnte jetzt lange ausholen, weshalb Deutschland dann wohl auch der perfekte Nährboden für Homöopathie und AfD war und ist, aber das würde zu weit führen.

Kurz: A13 für alle wegen gleicher Studiendauer gehe ich mit, auch wenn diese alte Regelung überholt ist. A13 für alle wegen gleicher Arbeit ist leider Quatsch.

--- End quote ---

Es geht um gleichwertige Arbeit und nicht gleiche Arbeit. Natürlich wird im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt. Ein Volljurist der als Rechtspfleger eingestellt wird erhält genauso A9 wie der Rechtspfleger A9 erhält. Auch kann jeder im gehobenen Dienst in den hD aufsteigen, auch ohne Master. A13 ist übrigens auch ein Amt im gehobenen Dienst und zumindest in Niedersachsen verbleiben die Sek 1 Lehrer im gehobenen Dienst, obwohl Beamtenrechtlich mit einem Master und Vorbereitungsdienst der hD die richtige Eingruppierung wäre. Von daher sind Sek 2 Lehrer immer noch bevorteilt, trotz gleicher Studiendauer.

Es stimmt, dass Studien belegen, dass am Gymnasium mehr gearbeitet wird. Trotzdem sollte man beachten, dass Stunden in Sek1 Schulen deutlich anstrengender sein können als das Korrigieren von Klausuren. Und auch da gibt es je nach Fächerkombination große Unterschiede.

--- End quote ---

Unterricht an verschiedenen Schulformen ist aber nicht gleichwertige Arbeit nur weil beides Unterricht ist. Feuerwehrbeamte, Polizisten, Rechtspfleger etc. erhalten zudem A9-A13, also eine weite Spanne wobei A9-11 häufig die gleiche Arbeitdarstellt (Topfwirtschaft). Ein Richter am Verwaltungsgericht verdient auch weniger als ein Richter am OVG.

--- End quote ---

Nochmal: Es ist nicht die gleiche Arbeit sondern gleichwertige Arbeit. Das bedeutet, dass die Arbeit nicht unterschiedlich einzugruppieren ist. Und das ist sie  bei Lehrern aller Schulformen nicht. Eine Topfwirtschaft gibt es beim Lehramt nicht. Bei Richtern ist es umstritten, da alle Richter gleichwertig Recht sprechen, ob die Besoldungsunterschiede gerechtfertigt sind, spielt in dem Fall aber keine Rolle.

Reisinger850:

--- Zitat von: AVP am 21.02.2024 08:00 ---[]

Unterricht an verschiedenen Schulformen ist aber nicht gleichwertige Arbeit nur weil beides Unterricht ist. Feuerwehrbeamte, Polizisten, Rechtspfleger etc. erhalten zudem A9-A13, also eine weite Spanne wobei A9-11 häufig die gleiche Arbeitdarstellt (Topfwirtschaft). Ein Richter am Verwaltungsgericht verdient auch weniger als ein Richter am OVG.

--- End quote ---

Ich denke auch, dass Arbeit an Brennpunktschulen (sek 1 und Grundschule) eher höher als Gymnasium besoldet werden könnte mit deiner Argumentation, aber leider muss man sich weiterhin mit der Verweigerung der Strukturzulage begnügen.

AVP:

--- Zitat von: Reisinger850 am 21.02.2024 08:34 ---
--- Zitat von: AVP am 21.02.2024 08:00 ---[]

Unterricht an verschiedenen Schulformen ist aber nicht gleichwertige Arbeit nur weil beides Unterricht ist. Feuerwehrbeamte, Polizisten, Rechtspfleger etc. erhalten zudem A9-A13, also eine weite Spanne wobei A9-11 häufig die gleiche Arbeitdarstellt (Topfwirtschaft). Ein Richter am Verwaltungsgericht verdient auch weniger als ein Richter am OVG.

--- End quote ---

Ich denke auch, dass Arbeit an Brennpunktschulen (sek 1 und Grundschule) eher höher als Gymnasium besoldet werden könnte mit deiner Argumentation, aber leider muss man sich weiterhin mit der Verweigerung der Strukturzulage begnügen.

--- End quote ---

In der Dienstpostenbewertung (zB nach KGST Bewertungsmodell) spielt dies nur eine untergeordnete Rolle. Die Fachlichkeit ist hier entscheidender, und die ist natürlich beim Unterricht angehendenr Abiturienten am größten.
Wenn man bei der Bewertung pädagogische Aspekte stärker gewichten würde dann wäre die viel größere Schieflage die Tätigkeitsbewertung von Erziehern. Die gehen mit EG S8 (grob A5-6) nach Hause.

Wen es interessiert, auf Seite 9 sind beispielhaft mal Bewertungsvordrucke: https://www.btbkomba.de/fileadmin/user_upload/laender/b-w/pdf/ab_072015/btb_rechtliche_voraussetzungen.pdf

Und insbesondere der Punkt „Schwierigkeit der Informationsverarbeitung“ ist sicherlich nicht gleichwertig.

Mal als Beispiel:

1. Informationsverarbeitung
Grundschule: 58; Gym: 153
2. dienstliche Beziehungen
Grundschule: 22; Gym: 37
3. Selbstständigkeit
Grundschule: 55; Gym: 55
4. Verantwortung
Grundschule: 58; Gym: 58
5. Ausbildung:
Grundschule: 220; Gym: 220
6. Erfahrung
Grundschule: 25; Gym: 49

Ergebnis:
Grundschule: 438 = A11
Gymnasium: 572 = A13

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version