Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
Angeyja:
--- Zitat von: MoinMoin am 05.01.2024 13:16 ---
--- Zitat von: Angeyja am 05.01.2024 12:53 ---Danke Moin Moin. Ich werde mir den Auszug merken. Das dachten wir uns hier nämlich schon die ganze Zeit. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die PA die Anträge ablehnt. Wir sind aber aktuell dran.
--- End quote ---
Hast du mein Post 9:44 gelesen und verstanden?
Solange man nicht die einzelnen Tätigkeiten (also die Arbeitsvorgänge) und deren Bewertungen kennt kann es für mich plausibel und korrekt sein, dass der PA es ablehnt, weil deine Rechtsmeinung falsch ist.
--- End quote ---
Habe ich das dann falsch verstanden? Meintest du nicht, dass wenn 50% der Tätigkeiten EGX1 Tätigkeiten sind, dies schon für die Anhebung ausreicht? Evtl. meinst du es auch so, dass nicht alle der 50 % der einen Stelle auch zu 50% höherwertigere Tätigkeiten als EGXI sind. Wenn man dann zB. nur 30% davon höherwertiges hätte, ist das auf die 100% Beschäftigung nicht ausreichend, da 30% von 100% zu wenig wäre... Ist es so?
PiA:
Ich "grätsche mal rein":
Es kommt - wie in dem o. a. Haufe-Denksport-Beispiel - auf die jeweilgen Tätigkeiten und Anforderungen beider Stellen in der Gesamtschau an.
Die 50-%-Regel ist eine Grundregel, von der es - vgl. 20% selbst. Leistung für EG 7 - auch Abweichungen gibt.
Es gibt in einigen EGs Heraushebungsmerkmale von mind. 20%, ein Drittel, 50% etc. von "irgendwas" - selbständige Leistungen, besondere Verantwortung etc. pp.
Daher wäre es hilfreich iSv. zur konkreten Beantwortung erforderlich, die der Stellenbewertungen der beiden Teilstellen zu Grunde liegenden Arbeitsvorgänge nebst derer Zeitanteilen zu kennen.
Ginge es bei dir um EG6 und EG7 und beinhaltete die EG6-Stelle keine "höherwertigen" Anteile und die EG7-Stelle analog des Haufe-Beispiels als höherwertige Anteile "nur" die 20% selbständige Leistungen, ist das für die eine Teilstelle "genug". Bezogen auf deine Gesamttätigkeit wären es aber nur 10% und damit bliebe es bei EG6, denn in der EGO heißt es:
Entgeltgruppe 7 ("Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert")
Angeyja:
--- Zitat von: PiA am 05.01.2024 13:36 ---Ich "grätsche mal rein":
Es kommt - wie in dem o. a. Haufe-Denksport-Beispiel - auf die jeweilgen Tätigkeiten und Anforderungen beider Stellen in der Gesamtschau an.
Die 50-%-Regel ist eine Grundregel, von der es - vgl. 20% selbst. Leistung für EG 7 - auch Abweichungen gibt.
Es gibt in einigen EGs Heraushebungsmerkmale von mind. 20%, ein Drittel, 50% etc. von "irgendwas" - selbständige Leistungen, besondere Verantwortung etc. pp.
Daher wäre es hilfreich iSv. zur konkreten Beantwortung erforderlich, die der Stellenbewertungen der beiden Teilstellen zu Grunde liegenden Arbeitsvorgänge nebst derer Zeitanteilen zu kennen.
Ginge es bei dir um EG6 und EG7 und beinhaltete die EG6-Stelle keine "höherwertigen" Anteile und die EG7-Stelle analog des Haufe-Beispiels als höherwertige Anteile "nur" die 20% selbständige Leistungen, ist das für die eine Teilstelle "genug". Bezogen auf deine Gesamttätigkeit wären es aber nur 10% und damit bliebe es bei EG6, denn in der EGO heißt es:
Entgeltgruppe 7 ("Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert")
--- End quote ---
Es sind EG6 und EG7 ;D
Ich verstehe. Fraglich ist, weshalb dann die EG7 für den einen Bereich auch abgelehnt wird. Vielleicht will man mir auch keine 2 Arbeitsverträge geben oder 2 Gehaltszahlungen etc. Das müsste man dann sicher alles komplett trennen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Angeyja am 05.01.2024 14:13 ---
--- Zitat von: PiA am 05.01.2024 13:36 ---Ich "grätsche mal rein":
Es kommt - wie in dem o. a. Haufe-Denksport-Beispiel - auf die jeweilgen Tätigkeiten und Anforderungen beider Stellen in der Gesamtschau an.
Die 50-%-Regel ist eine Grundregel, von der es - vgl. 20% selbst. Leistung für EG 7 - auch Abweichungen gibt.
Es gibt in einigen EGs Heraushebungsmerkmale von mind. 20%, ein Drittel, 50% etc. von "irgendwas" - selbständige Leistungen, besondere Verantwortung etc. pp.
Daher wäre es hilfreich iSv. zur konkreten Beantwortung erforderlich, die der Stellenbewertungen der beiden Teilstellen zu Grunde liegenden Arbeitsvorgänge nebst derer Zeitanteilen zu kennen.
Ginge es bei dir um EG6 und EG7 und beinhaltete die EG6-Stelle keine "höherwertigen" Anteile und die EG7-Stelle analog des Haufe-Beispiels als höherwertige Anteile "nur" die 20% selbständige Leistungen, ist das für die eine Teilstelle "genug". Bezogen auf deine Gesamttätigkeit wären es aber nur 10% und damit bliebe es bei EG6, denn in der EGO heißt es:
Entgeltgruppe 7 ("Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert")
--- End quote ---
Es sind EG6 und EG7 ;D
Ich verstehe. Fraglich ist, weshalb dann die EG7 für den einen Bereich auch abgelehnt wird. Vielleicht will man mir auch keine 2 Arbeitsverträge geben oder 2 Gehaltszahlungen etc. Das müsste man dann sicher alles komplett trennen.
--- End quote ---
Nein, du hast es noch nicht verstanden.
Wieviel unterschiedliche Arbeitsvorgänge beinhalten deine beiden Stellenbeschreibungen? Welche Zeitanteile haben diese (nominal und dann daraus folgernd prozentual).
Wenn also deine eine Stelle 20h Umfang hat und es haben 4h davon das tarifliche Merkmal selbständige Leistung, dann sind es für sich betrachtet 20% und dadurch wird ein solcher 20h Job zur EG7.
Wenn du aber 40 h arbeitest und diese 4h sL hast, dann ist es nur 10% und du hast kein EG7, sondern insgesamt eine EG6.
btw:
Zwei AVs beim gleichen AG geht nur, wenn man alles aber auch alles wirklich voneinander getrennt ist, sowohl inhaltlich als auch organisatorisch, also Urlaub, Zeiterfassung, ....
Angeyja:
--- Zitat von: MoinMoin am 05.01.2024 14:29 ---
--- Zitat von: Angeyja am 05.01.2024 14:13 ---
--- Zitat von: PiA am 05.01.2024 13:36 ---Ich "grätsche mal rein":
Es kommt - wie in dem o. a. Haufe-Denksport-Beispiel - auf die jeweilgen Tätigkeiten und Anforderungen beider Stellen in der Gesamtschau an.
Die 50-%-Regel ist eine Grundregel, von der es - vgl. 20% selbst. Leistung für EG 7 - auch Abweichungen gibt.
Es gibt in einigen EGs Heraushebungsmerkmale von mind. 20%, ein Drittel, 50% etc. von "irgendwas" - selbständige Leistungen, besondere Verantwortung etc. pp.
Daher wäre es hilfreich iSv. zur konkreten Beantwortung erforderlich, die der Stellenbewertungen der beiden Teilstellen zu Grunde liegenden Arbeitsvorgänge nebst derer Zeitanteilen zu kennen.
Ginge es bei dir um EG6 und EG7 und beinhaltete die EG6-Stelle keine "höherwertigen" Anteile und die EG7-Stelle analog des Haufe-Beispiels als höherwertige Anteile "nur" die 20% selbständige Leistungen, ist das für die eine Teilstelle "genug". Bezogen auf deine Gesamttätigkeit wären es aber nur 10% und damit bliebe es bei EG6, denn in der EGO heißt es:
Entgeltgruppe 7 ("Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert")
--- End quote ---
Es sind EG6 und EG7 ;D
Ich verstehe. Fraglich ist, weshalb dann die EG7 für den einen Bereich auch abgelehnt wird. Vielleicht will man mir auch keine 2 Arbeitsverträge geben oder 2 Gehaltszahlungen etc. Das müsste man dann sicher alles komplett trennen.
--- End quote ---
Nein, du hast es noch nicht verstanden.
Wieviel unterschiedliche Arbeitsvorgänge beinhalten deine beiden Stellenbeschreibungen? Welche Zeitanteile haben diese (nominal und dann daraus folgernd prozentual).
Wenn also deine eine Stelle 20h Umfang hat und es haben 4h davon das tarifliche Merkmal selbständige Leistung, dann sind es für sich betrachtet 20% und dadurch wird ein solcher 20h Job zur EG7.
Wenn du aber 40 h arbeitest und diese 4h sL hast, dann ist es nur 10% und du hast kein EG7, sondern insgesamt eine EG6.
btw:
Zwei AVs beim gleichen AG geht nur, wenn man alles aber auch alles wirklich voneinander getrennt ist, sowohl inhaltlich als auch organisatorisch, also Urlaub, Zeiterfassung, ....
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Danke, MoinMoin. :) Ich habe es jetzt verstanden. Ich muss auf die Info von der PA warten. Die wollen uns eine Stellenbeschreibung zukommen lassen.
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