Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)
PiA:
--- Zitat ---Man hat zu 100% merkmale der EGx erfüllt und zu 50%der der egx1 (also mindestens zur Hälfte), also ist man egx1
--- End quote ---
Ok, Denkfehler verstanden. Alle EGx+1-Tätigkeiten erfüllen auch die EGx.
Sprich: 50% EGx-1, 25% EGx und 25% EGx+1 macht mind. 50% EGx (oder höher), also Eingruppierung in EGx
Nicht: 50% in EGx-1, also Eingruppierung EGx-1
Angeyja:
--- Zitat von: MoinMoin am 05.01.2024 12:42 ---
--- Zitat von: PiA am 05.01.2024 10:00 ---Exkursfrage:
Man ist dort eingruppiert, wo die Tätigkeiten mindestens zu 50% liegen.
Wo ist man eingruppiert, wenn diese in zwei unterschiedlichen EGs jeweils bei 50% liegen - in der höheren oder in der niedrigeren, und wo "steht das"?
--- End quote ---
§12 TVöd
1Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. 2Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen
Man hat zu 100% merkmale der EGx erfüllt und zu 50%der der egx1 (also mindestens zur Hälfte), also ist man egx1
--- End quote ---
Danke Moin Moin. Ich werde mir den Auszug merken. Das dachten wir uns hier nämlich schon die ganze Zeit. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die PA die Anträge ablehnt. Wir sind aber aktuell dran.
Mal eine andere Frage. Wegen der Chefin aus Team A will ich offiziell Beschwerde einlegen. Es sind so viele Vorfälle vorgefallen, die ich hier gar nicht so ausführlich schreiben kann. Nachdem ich gegoogelt habe, ist durchaus Mobbing oder Bossing erfüllt und dass mehrfach und stetig. Wohin kann ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten? ???
Angeyja:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 05.01.2024 12:48 ---Es wäre doch ein Einfaches, eine Liste zu erstellen, die jene Akten aufführt, die du bearbeitest hast. Diese gibst du regelmäßig an die SAB und lässt sie dir gegenzeichnen. Das sollte das Ungleichgewicht in der Bearbeitung deutlich machen.
Ansonsten bleiben hier im Bezug auf die Kollegin nur sehr viele Vermutungen im Raum.
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Der Vorschlag ist gut! Denke, das werde ich machen. :)
MoinMoin:
--- Zitat von: Angeyja am 05.01.2024 12:53 ---Danke Moin Moin. Ich werde mir den Auszug merken. Das dachten wir uns hier nämlich schon die ganze Zeit. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die PA die Anträge ablehnt. Wir sind aber aktuell dran.
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Hast du mein Post 9:44 gelesen und verstanden?
Solange man nicht die einzelnen Tätigkeiten (also die Arbeitsvorgänge) und deren Bewertungen kennt kann es für mich plausibel und korrekt sein, dass der PA es ablehnt, weil deine Rechtsmeinung falsch ist.
MoinMoin:
--- Zitat von: PiA am 05.01.2024 12:49 ---
--- Zitat ---Man hat zu 100% merkmale der EGx erfüllt und zu 50%der der egx1 (also mindestens zur Hälfte), also ist man egx1
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Ok, Denkfehler verstanden. Alle EGx+1-Tätigkeiten erfüllen auch die EGx.
Sprich: 50% EGx-1, 25% EGx und 25% EGx+1 macht mind. 50% EGx (oder höher), also Eingruppierung in EGx
Nicht: 50% in EGx-1, also Eingruppierung EGx-1
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Grundsätzlich ja, aber.....
Hier mal eine Denksportaufgabe aus Haufe:
1 Sachbearbeitung im Aufgabengebiet A 20 % x x x 9a
2 Sachbearbeitung im Aufgabengebiet B 20 % x x – 6
3 Sachbearbeitung im Aufgabengebiet C 20 % x x – 6
4 Sachbearbeitung im Aufgabengebiet D 40 % x – – 5 Fg. 2
Da kommt dann die EG7 raus ;) wegen ein fünftel selbständige Leistung der 9a
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-2744-gesamtbetrachtung-addition-der-zeitlichen-anteile-der-nach-gleichen-taetigkeitsmerkmalen-bewerteten-arbeitsvorgaenge_idesk_PI13994_HI10848805.html
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