Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beamte im Ausland
Iustitia:
Hallo zusammen,
Mich würde das Thema auch interessieren. Ich bin seit 3 Jahren Telearbeiter (muss 2 mal im Monat ins Büro, meinen Arbeitsplatz habe ich zu Hause also).
Ich werde dieses Jahr heiraten und ins europäische Ausland (Frankreich) ziehen.
Ich werde nicht entsendet, sondern möchte weiterhin in Telearbeit (von Frankreich aus) arbeiten und möchte meine Verbeamtung nicht verlieren. Wenns sein muss, wechsle ich aber zum Angestelltenverhältnis nach TVöD.
Kennt sich denn niemand damit aus, wie das mit der Sozialversicherung aussieht?
Mein Dienstherr würde das grundsätzlich akzeptieren, wenn das rechtlich möglich ist. Ich habe mich in den letzten Jahren in Telearbeit bewährt.
Ich hatte gelesen, dass in der Pandemiezeit eine Lockerung gab und man auch als "Nicht-Entsendeter" längere Zeit im Ausland arbeiten konnte.
Bitte keine Kommentare bezüglich der Machbarkeit/ ob der Dienstherr das akzeptiert etc.
Ich möchte hier nur Rechtliches erfahren.
Vielen Dank im Voraus.
Pukki:
Da müsstest du dich in die maßgeblichen Regelungen in Frankreich einlesen. Es gilt meiner Kenntnis nach immer das SV-Recht des Staates, in dem der überwiegende Teil der Arbeit erledigt wird.
Iustitia:
Für diejenigen, die es ebenfalls interessiert: Ich habe die Europa- Beratung angeschrieben und folgende Antwort erhalten:Sehr geehrte EU-Bürgerin!
Vielen Dank für Ihre Anfrage bei Ihr Europa - Beratung. Gerne können wir zu Ihrem Rechtsproblem wie folgt Auskunft geben:
Als Beamtin unterliegen Sie (anders als Angestellte) den Rechtsvorschriften desjenigen Mitgliedstaats, dem die Sie beschäftigende Verwaltungseinheit angehört, unabhängig davon, wo Sie Ihre Tätigkeit ausüben bzw. ob Sie Ihre Tätigkeit nur in einem oder abwechselnd in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten ausüben.
Auch wenn Sie daher (zum Teil) in Frankreich arbeiten, unterliegen Sie weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Dies ist in Artikel 11 Abs 3 lit b der Verordnung (EG) 883/2004 geregelt.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, die für Sie zuständige Abteilung für Personalangelegenheiten Ihrer Dienststelle zu kontaktieren.
Somit wäre meine Frage zunächst geklärt:)
frankundfrei:
--- Zitat von: clarion am 05.01.2024 09:00 ---Wieso soll das nicht gestattet sein? Wenn Du die Präsenzzeit organisiert bekommst, wüsste ich nicht, was dagegen spräche. Es ist hier nur die Frage, ob Deine Dienststelle willig ist, mit der Präsenzzeit soweit runter zu gehen, dass ein Wohnsitz im Ausland praktikabel ist. Dazu wirst du das Gespräch suchen müssen.
--- End quote ---
frage mich, wie der Dienstherr reagiert, wenn er auf der Lohnabrechnung eine Spanische Adresse liest
und
wie das ggf dann steuerrechtlich ist, wo versteuerst du und wohin führt der Dienstherr ab?
Bedingt natürlich, dass Du dem Dienstherrn deinen neuen Wohnsitz mitteilst......
Rheini:
Wie wird den in den verschiedenen Behörden damit umgegangen, dass man den nationalen Gesetzen unterliegt? Ist zwar nicht EU, aber wenn man z. B. nach China reist, werden den Angestellte in der Privatwirtschaft spezielle Rechner mitgegeben.
Diese haben, soweit ich weiß, keinen oder sehr begrenzten Zugang zu der Firmen IT bzw. sind sogar komplett davon abgekoppelt und auf dem Rechner liegen lokal nur genau die Sachen, die für die Reise wichtig sind.
Innerhalb der EU würde mir einfallen, dass in einigen Länder andere Regelungen zur Gewährung des Zugangs zu einem Laptop bestehen könnten.
Ich weiß natürlich das dies eine eher theoretische Frage ist (zumindest bezogen auf die EU und der von der Mehrzahl der hier besprochenen Arbeitsplätzen). Aber als AG würde ich mir zumindest mal Gedanken zu diesen Themen machen.
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