Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Beamte im Ausland

<< < (2/3) > >>

Nell:

--- Zitat von: 2strong am 04.01.2024 21:23 ---Die private Wohnsitznahme ist völlig unproblematisch. In welchem Umfang im Homeoffice gearbeitet werden kann, legt jede Behörde selbst fest.

Du meinst aber wahrscheinlich weniger den Fall des Beamten in der grenznahen Kommune, der jenseits der Grenze wohnt und 2x die Woche von zu Hause aus arbeiten will (was unproblematisch wäre). Vermutlich denkst Du an den Hauptstadtbeamten, der zukünftig 100% remote aus Spanien arbeiten will. Mir ist kein Dienstherr bekannt, der das bis dato gestattet.

--- End quote ---

Richtig. Ich müsste 2-3 Mal im Monat ins Amt, was kein Problem wäre, aber ich befürchte, dass das wahrscheinlich trotzdem nicht gestattet ist, dass ich mich dann vorwiegend im Ausland befinde.

clarion:
Wieso soll das nicht gestattet sein? Wenn Du die Präsenzzeit organisiert bekommst,  wüsste ich nicht,  was dagegen spräche. Es ist hier nur die Frage, ob Deine Dienststelle willig ist, mit der Präsenzzeit soweit runter zu gehen,  dass ein Wohnsitz im Ausland  praktikabel ist. Dazu wirst du das Gespräch suchen müssen.

2strong:
Nicht gestattet, weil einerseits die Mindestpräsenz nicht so umfangreich reduziert wird und andererseits eine Mindestpräsenz nicht ausschließt, dass im Einzelfall nicht auch umfangreichere Präsenz erforderlich ist - und das ggf. auch kurzfristig. Mit dem Argument, erst wieder übermorgen um 1130 einen Flug zu bekommen, wird man dem Dienstherrn da schlecht kommen können. Das halte ich jedenfalls für mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für utopisch.

BalBund:
Es ist faktisch nicht gestattet, zumindest dann, wenn man einen speziellen Laptop oder Receiver  für einen VS-NfD Zugang zu seinem Arbeitsplatz benötigt.

Ausnahmen bedürfen bei uns z.B. der Freigabe durch die jeweilige Abteilungsleitung, die aber nicht zeichnet, weil sie befürchtet, dass dann alle künftig von Mallorca aus arbeiten wollen.

xap:
Das betrifft aber insbesondere VS-NfD Technik und Informationen. Davon sind sicher nicht alle betroffen. Bei uns (BMI nachgeordnet) ist dazu auch eine Genehmigung erforderlich für das EU Ausland. Ausgeschlossen ist es aber nicht. Das sind am Ende Themen die per Dienstvereinbarung geregelt werden können.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version