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Freiwillige GKV und IAP / Unterschreiten der Jahres­ar­beits­ent­gelt­grenze

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Hallo,

ich bin seit 2023 freiwillig gesetzlich krankenversichert, da ich in Berlin in EG 11 Stufe 5 inkl. Ballungsraumzulage etc. im letzten Jahr knapp die Jahres­ar­beits­ent­gelt­grenze überschritten habe. Jetzt bin ich der Meinung, dass ich sie wieder unterschreiten müsste und wieder pflichtversichert in der GKV sein müsste?

Ist die Annahme zutreffend, dass ich bei Unterschreiten der JAEG von 69.300 € im Jahr 2024 sofort wieder in der GKV pflichtversichert werden müsste?

Meine Personalabteilung ist der Meinung, dass ich auch in 2024 die JAEG "weit" übertreffe. Ich kann das jedoch nicht so reproduzieren. Laut Rechner kommt folgendes bei raus:

Jahresbeträge

Grundgehalt:                 62671.20 €
Ballungsraumzulage Berlin:    1800.00 €
Jahressonderzahlung:          3994.53 €   
sonstige Zulagen:              276.00 €
Jahres-Brutto:               68741.73 €
durchschn. Monatsgehalt:      5728.47 €

Zuzüglich Tariferhöhung November und Dezember 2024 i.H.v. je 200 € (=400€)
Jahres-Brutto:               69.141.73 €
durchschn. Monatsgehalt:      5761,81 €

Demnach knapp unter der JAEG. Oder wird die IAP dabei in irgendeiner Form berücksichtigt?

Eine Berechnung wollte oder konnte man mir nicht vorlegen, sondern verwies nur darauf, "dass das System das so ermittelt hat."

Wie seht ihr den Fall? Was habe ich unberücksichtigt gelassen oder falsch interpretiert? Oder wird man gar nicht automatisch wieder pflichtversichert bei Unterschreiten der JAEG? Wie sieht es bei einem unterjährigen Kassenwechsel aus?

MoinMoin:
Nein, wenn du die JAEG unterschreitest, dann hast du die Möglichkeit in die GKV zurückzukehren, du kannst aber in der PKV bleiben.
Ich glaube aber, dass da der Hacken ist, dass man dann niemals wieder zurück in die GKV kann.

Saxum:
Eine „Rückkehr in die GKV“ ist jederzeit möglich, sofern die Voraussetzungen einer „sozialversicherungspflichtigen“ Tätigkeit vorliegen und die Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit nicht mehr greifen oder genutzt werden. Sobald man wieder die JAEG überschreitet, hat man die Wahl ob man gesetzlich freiwillig versichert bleibt oder man kehrt in die PKV zurück. Für den zweiten Fall der Rückkehr in die PKV ist der Abschluss einer Anwartschaft immanent wichtig. Darüber hinaus kann man in der Regel ohne Gesundheitsfragen Zusatzversicherungen abschließen, diese Möglichkeit sollte man auch nutzen.

Erst ab 55+ ist die Rückkehr in die GKV grundsätzlich in der Regel stark erschwert, wenn in den letzten fünf Jahren keine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorlag und wenn mindestens in der Hälfte dieses Zeitraums der Arbeitnehmer oder dessen Ehepartner krankenversicherungsfrei oder von der Krankenversicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig war.

Ein unterjähriger Kassenwechsel ist auch denkbar bzw. ich verstehe diese Frage nicht ganz.

Fischer2103:
Er ist freiwillig in der GKV geblieben. Ändert sich dann außer dem Höchstbeitrag, den er dann möglicherweise nicht mehr zahlen muss weil er knapp darunter ist, überhaupt etwas?

MoinMoin:

--- Zitat von: Fischer2103 am 04.01.2024 13:58 ---Er ist freiwillig in der GKV geblieben.

--- End quote ---
Ups, jipp habe ich übersehen, insofern verstehe ich sein Anliegen in der Tat nicht.

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