Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Freiwillige GKV und IAP / Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Tela:
Genau, ich bin nicht privat versichert, sondern freiwillig in der GKV. Mich plagen im Wesentlichen noch zwei Fragen:
1. Ist die Behauptung meiner Personalabteilung nachvollziehbar, dass ich ja angeblich weit über der JAEG lande oder ist meine Berechnung zutreffend? Ich bin mir nicht im Klaren wie bei der Ermittlung des Jahresbrutto für die JAEG die IAP berücksichtigt wird. (Wird die IAP nicht berücksichtigt, liegt die Personalabteilung m.E. falsch. Ich nehme an die haben die JAEG und die Beitragsbemessungsgrenze gedanklich verwechselt.)
2. Müsste ich bei Unterschreiten der JAEG von meinem AG nicht wieder in der GKV pflichtversichert werden?
Die zweite Frage ist von Relevanz weil mein AG sich einen schlanken Fuß macht und das Selbstzahlermodell wählt. Heißt, ich muss mich um alles kümmern. Als Pflichtversicherter müsste sich mein AG wieder drum kümmern. ;)
BAT:
Abgesehen von Detailfragen für 2023 und 2024: du musst dich doch wahrscheinlich dauerhaft ehe orientieren, was DU willst. Dann in nicht allzu langer Zeit, wirst du ja wohl die Stufe 6 bekommen und damit dauerhaft über der Grenze liegen (?).
Dann wird wohl das Thema Pflichtversicherter ehe durch sein. Wenn du dann noch die prvivate KV für dich ausschließt, dann bleibt ja nur die freiwillige gesetzliche KV.
SimsiBumbu:
Ist nicht das sozialversicherungspflichtige Brutto für die JAE-Grenze maßgeblich? Und das liegt bei einer EG11S5 mit Ballungsraumzulage Berlin laut Rechner bei 71411,35 € und damit deutlich über der JAE-Grenze von 69.300 €.
MoinMoin:
69.394,88 ohne Zulagen und ohne Lohneerhöhung:
https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?jahr=2023b&STKL=1&F=&RE4_ORG=66554.2&ZIELNETTO=&ZIELAGBRUTTO=&LZZ=1&ZKF=0&KG=0&PVK=&LAND=bw&KIRCHE=0&LZZFREIB=&LZZFREIB_LZZ=2&LZZHINZU=&LZZHINZU_LZZ=2&RENTE=1&ALVFREI=0&PKV=0&KKSATZ=15.5&PKPV=&VBLID=VBL&VBLSATZAG=5.49&VBLSATZAN=1.81&VBLBEITAG=&RE4=&RE4_SOZ=&ag=1&progwerte=&progwerte=&oed=1&TEXT=Tarifvertrag+f%C3%BCr+den+%C3%96ffentlichen+Dienst+der+L%C3%A4nder+2023+%7C+Entgeltgruppe+E11%2C+Stufe+5%2C+Tabelle+01.12.2022+-+31.10.2024&ck=66554.2&tmp=39471.15&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Ftv-l%2Ftr%2F2023%3Fid%3Dtv-l-2023%26g%3DE_11%26s%3D5%26f%3D%26z%3D%26zv%3D%26r%3D%26awz%3D%26zulage%3D%26kk%3D%26kkz%3D%26zkf%3D%26stkl%3D
wg. VBL AG Anteil
Tela:
Danke für eure Rückmeldungen! Das wird es dann wohl sein.
Laut Bundesverwaltungsamt:
Warum gibt es verschiedene Bruttobeträge?
Für die Bildung der jeweiligen Bruttobeträge finden verschiedene Rechtsvorschriften Anwendung. So werden zum Bespiel die Sozialabgaben (Kranken- , Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) auf Grundlage des sozialversicherungspflichtigen Brutto (SV-Brutto) berechnet, die Steuern auf Basis des steuerpflichtigen Brutto (stpfl. Brutto).
Schade, dass mir meine Fachkollegin aus der Fachabteilung keine fachlich korrekte Auskunft geben konnte außer "der Computer sagt nein..."
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