Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5879892 times)

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16665 am: 13.06.2025 10:08 »
Insbesondere die wenigen gerichtlichen Verfahren sind es Wert das der Staat sich Zeit lässt. Das sollte allen inzwischen bekannt sein.

Die Frage ist, was kann man tun? Grundsätzlich kann jeder in seinem Berufsumfeld dafür sorgen, dass mehr Menschen Kenntnis davon erhalten. Jedoch sind es oftmals die Älteren und die, die A14+ besoldet sind, die entsprechend Stimmung dagegen machen. Das verunsichert doch ganz viele. Seitdem der DBwV zum Widerspruch aufgerufen hat, ist zumindest in meinem Umfeld mehr passiert. Aber auch hier sagen ganz viele, dass sie nicht mehr unternehmen würden.
Viele scheuen auch die möglichen Kosten bei einem gerichtlichen Verfahren. Vielen haben keine Ahnung, wie sie vielleicht selbst eine Klage einreichen könnten.

Hier fehlt es an Personalräten und Berufsverbänden, die sich mehr mit dem Thema befassen und Hilfestellungen geben. Solange das nicht passiert, hat der Staat weiterhin ein erhebliches Interesse daran, die Beamten um ihr Geld zu betrügen.

Wilkinson13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16666 am: 13.06.2025 10:48 »
Da hast du vollkommen Recht, Malkav.
Wenn die das blicken, werden sie es verhindern wollen.

Aber der Entwurf an sich ist logisch (soweit ich das beurteilen kann).
Er würde zu Entlastung der Gerichte und vermutlich zu mehr Rechtschutz der Beteiligten führen.
Da fällt es dem Gesetzgeber shcwer tragfähige Gegenargumente zu finden, außer: "ich will nicht".
Wenn ein solcher Vorschlag, mit fadenscheiniger Begründung abgelehnt würde, wird offenkundig, was manche hier im Forum schon länger vermuten...

BuBea

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16667 am: 13.06.2025 13:30 »
Mehr Rechtsschutz ist ein gutes Stichwort. Besteht nicht die Möglichkeit, dass das BVerfG den Entwurf aufgreift und neben den bisherigen und künftigen Prüfpunkten einen effektiveren Rechtsschutz aufgrund der gemachten Erfahrungen einfordert?
Wie genau das aussehen könnte, weiß ich auch nicht. Wir können nur hoffen und davon ausgehen, dass das Gericht den Entwurf z.K. genommen hat.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16668 am: 14.06.2025 07:40 »
Hier ein aktueller Beitrag zu den Mietkosten in Deutschlands Metropolregionen:

„In den teuersten Städten Deutschlands liegen die Mietpreise pro Quadratmeter teils doppelt so hoch wie der Schnitt. Laut dem Forschungsinstitut Empirica ist München mit einem Quadratmeterpreis von 22,64 Euro Spitzenreiter, gefolgt von Frankfurt am Main (19,62 Euro) und Berlin (18,29 Euro). Diese Zahlen beziehen sich auf Wohnungen zwischen 60 und 80 Quadratmetern, die in den letzten zehn Jahren errichtet wurden.

Bei Einbeziehung aller Baujahre liegt die durchschnittliche Miete etwas niedriger, in München beispielsweise bei 20,32 Euro. Im Jahr 2020 lag sie noch bei etwa 16 Euro – ein Anstieg von 25 Prozent in fünf Jahren.“


https://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/mietkosten-ausgaben-fuer-mieten-belasten-deutsche-mieter-immer-staerker/100134197.html