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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst

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BVerfGBeliever:
1.) 2005 betrug die Bundesbeamten-JSZ 60% eines Monatsgrundgehalts bzw. 5% des Jahresgrundgehaltes (Beispiel A15 Endstufe: Grundgehalt 58.972,44 € -> JSZ 2.948,62 €).
2.) 2006 wurde die JSZ auf 30% bzw. 2,5% halbiert, befristet bis Ende 2010.
3.) 2009 wurden die 30% bzw. 2,5% ins Grundgehalt integriert, außerdem wurde etwas gerundet (Beispiel A15 Endstufe: Aus 64.717,43 € wurden 67.728,00 €).
4.) Anschließend wurde die Absenkung bis Ende 2014 verlängert.
5.) Zum 01.01.2012 wurde die Absenkung vorzeitig beendet, also von 30% bzw. 2,5% wieder zurück auf 60% bzw. 5% erhöht (die resultierende Erhöhung um 2,44% entspricht genau dem Quotienten aus 105% und 102,5%).
6.) Unabhängig davon wurden die Bezüge am 01.03.2012 zusätzlich um 3,3% erhöht (analog zu den +3,5% für die Angestellten, gemindert um 0,2%).

WENN also jetzt beispielsweise im TVöD die JSZ von 60% auf 90% erhöht werden sollte und WENN man diese Erhöhung inhaltsgleich auf die Bundesbeamten übertragen möchte, müsste man die monatlichen Grundbesoldungen entsprechend um 2,38% anheben (Quotient aus 107,5% und 105%). Und WENN es wie im Jahr 2012 gemacht würde, wäre diese Erhöhung unabhängig von der Übernahme der "normalen" tariflichen Erhöhung aus dem TVöD.

Aber, ihr habt schon Recht, drei WENNs in einem Absatz sind nicht gerade wenig..  ;)

Bundesjogi:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 23.03.2025 12:20 ---Ohne dass ich über eine Glauskugel verfüge, Imperator - aber die Jahressonderzahlung wird ganz sicher nicht und schon gar nicht deutlich zusätzlich angehoben werden.

Wenn ich es richtig erinnere, ist die die jährliche Sonderzahlung zum Juli 2009 in das monatliche Grundgehalt integriert und zugleich auf einen Betrag in Höhe von 2,44 % der für das Kalenderjahr zustehenden Bezüge abgesenkt worden. Darüber hinaus ist sie dann, nachdem das erst für den Januar 2015 geplant worden ist, zum Januar 2012 um weitere 2,44 % angehoben worden, um so ebenfalls in das Grundgehalt integriert zu werden. Würde man  nun die Sonderzahlung von derzeit 58,56 % eines Jahresgehalts auf bspw. 70 % anheben, käme das einer jährlichen Erhöhung von 11,44 % gleich, also einer regelmäßigen Anhebung der Besoldung um rund 0,95 %. Das aber würde m.E. nur passieren, wenn die Besoldungsgesetzgeber am Ende die Übertragung eines Tarifergebnisses auf die Beamten nicht vollziehen, sondern vielmehr eine signifikant geringere Übetragung vollziehen würden, um dann diese Entscheidung damit zu bewerben, dass ja die jährliche Sonderzahlung angehoben werden würde.

Eine Anhebung der jährlichen Sonderzahlung wird es m.E. also nur dann geben, wenn man damit eine in der Differenz geringere Anhebung der regelmäßig gewährten Bezüge kompensieren und so kaschieren wollte, dass die nicht wirkungsgleiche Übertragung des - wie auch immer am Ende aussehenden - Tarifergebnisses erneut mit Einschnitten in die Beamtenbesoldung verbunden wird.

Alles andere kann ich mir nicht vorstellen.

--- End quote ---

Ganz komische "Logik". Liest sich für mich so als ob du die Frage gar nicht verstanden hast. Die Erhöhung der JSZ ist Gegenstand der Tarifverhandlungen und kann deshalb natürlich beschlossen werden. Wie und ob sie dann übertragen wird ist eine andere Frage und da wäre es schon denkbar, dass das nicht oder nur teilweise gemacht wird. Aber deine Argumentation würde nur Sinn machen, wenn die Erhöhung der JSZ für die Tarifbeschäftigten nicht käme sondern nur für die Beamten (was auf keinem Tisch liegt derzeit). Abgesehen davon würde es mich überraschen, wenn man die Erhöhung der JSZ zwar überträgt, bei der Berechnung aber wie von dir beschrieben trickst, das ist doch viel zu leicht nachzurechnen. Ne, wenn wir verarscht werden, dann wird es ansatzweise transparent werden. Dass es hierzu Überlegungen gibt glaube ich gleich. Aber nicht so. Ob die am Ende auch umgesetzt werden, da bin ich optimistisch also im Sinn, dass die Übertragung gemacht wird. Bei der Frage der a.A. bei der seit Jahren nichts vorangeht geht es ja darum, dass Beamtenbezüge am Ende sehr deutlich über denen der Tarifbeschäftigten liegen würden, was fernab von rechtlichen Fragen (die ich nachvollziehen kann) politisch schwer vermittelbar wäre. Anders rum aber auch, Erhöhungen im Tarifbereich hinter denen die Beamten zurückbleiben sind auch nicht leicht zu erklären. Wird schon.

SwenTanortsch:
Ich spreche ausschließlich in dem, was ich schreibe, von der Besoldung, Jogi, weil ich wie Bal davon ausgehe, dass es zu einer wirkungsgleichen Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten nur kommen wird, wenn diese Einigung so gering für die Tarifbeschäftigen ausfallen sollte, dass sich der Besoldungsgesetzgeber nur dann dazu entschließen dürfte, sie auf die Beamten zu übertragen.

Sollte es hingegen zu einem deutlich höheren Tarifabschluss kommen, als es insbesondere die Kommunen bzw. maßgebliche ihrer Teile im Vorfeld "eingepreist" haben, würde es mich wundern, wenn der Bundesbesoldungsgesetzgeber darauf nicht reagierte, soll heißen: In diesem Fall sollte es m.E. kaum zu einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses kommen.

Sofern also für Tarifbeschäftigte in den höheren Entgeltgruppen eine höhere Sonderzahlung Teil der Einigung sein würde - wovon ich nicht ausgehe, dass das am Ende Teil der Tarifeinigung sein wird, jedenfalls kaum zu einer Anhebung auf 90 %, auch wenn das die Arbeitgeber nach der Verdi-Darstellung am Ende in spezifischer Form angeboten haben sollen -, gehe ich weiterhin nicht davon aus, dass der Gesetzgeber daraus Folgen für die Beamten ziehen würde. Entsprechend dürften die sich dann entfaltenden gesetzlichen Regelungen meiner Meinung nach eher nicht so ausfallen, wie das hier in letzter Zeit von Beiträgen erhofft worden ist. Mehr wollte ich mit meinem von Dir zitierten Beitrag eigentlich nicht sagen. Was daran nun komisch sein soll, bleibt mir zwar etwas unklar - aber solange etwas komisch ist, haben wir ja was zu lachen, was immer gut ist.

Alexander79:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 23.03.2025 16:09 ---Sollte es hingegen zu einem deutlich höheren Tarifabschluss kommen, als es insbesondere die Kommunen bzw. maßgebliche ihrer Teile im Vorfeld "eingepreist" haben, würde es mich wundern, wenn der Bundesbesoldungsgesetzgeber darauf nicht reagierte, soll heißen: In diesem Fall sollte es m.E. kaum zu einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses kommen.

--- End quote ---
Was haben hier die Kommunen zu tun.
Die kommunalen Beschäftigten werden doch aus einem ganz anderen Topf bezahlt, als die Bundesbeamten.
Und da die "Landesbeamten", die die Kommunen ja ebenfalls bezahlen müssen hier gar nicht verhandelt werden, versteh ich deinen Zusammenhang gerade nicht.

tigertom:
Es wird immer für Länder auf der einen und für Bund und Kommunen auf der anderen Seite verhandelt.
 Sollte man aber mal entkoppeln.

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