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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
xap:
Das müsste eigentlich jeder wissen, der schon mal eine Einkommenssteuererklärung abgegeben hat. Fallen beide hohen Einmalzahlungen in einen Abrechnungsmonat ist die anfallende Steuerlast in Summe höher als würden die Zahlungen auf 2 Monate verteilt - Stichwort Steuerprogression. Am Ende wird man den zu viel gezahlten Betrag über die oben genannte Erklärung zurück erhalten- jedoch nur diejenigen, die eine Steuererklärung abgeben.
Zu den restlichen fiskalischen Gründen hat sich BalBund schon geäußert- jeder spätere Monat der Auszahlung spart den AG bares Geld, da hierfür vermutlich Kredite aufgenommen werden müssen. Und selbst bei einem angenommenen (nicht vorhandenen) Guthaben würde der AG sparen, nämlich die entgangenen Guthabenszinsen bei einer früheren Auszahlung.
Rheini:
--- Zitat von: xap am 14.07.2025 07:58 ---Das müsste eigentlich jeder wissen, der schon mal eine Einkommenssteuererklärung abgegeben hat. Fallen beide hohen Einmalzahlungen in einen Abrechnungsmonat ist die anfallende Steuerlast in Summe höher als würden die Zahlungen auf 2 Monate verteilt - Stichwort Steuerprogression. Am Ende wird man den zu viel gezahlten Betrag über die oben genannte Erklärung zurück erhalten- jedoch nur diejenigen, die eine Steuererklärung abgeben.
Zu den restlichen fiskalischen Gründen hat sich BalBund schon geäußert- jeder spätere Monat der Auszahlung spart den AG bares Geld, da hierfür vermutlich Kredite aufgenommen werden müssen. Und selbst bei einem angenommenen (nicht vorhandenen) Guthaben würde der AG sparen, nämlich die entgangenen Guthabenszinsen bei einer früheren Auszahlung.
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Also bei meinen Nachzahlungen aufgrund von Besoldungserhöhungen im selben Steuerjahr wurden immer so berechnet, als wenn die Zahlungen im jeweiligen Monat rechtzeitig gezahlt worden wären.
Aber ich bin ja Beamter und bei mir ist die Auszahlung Stelle das LBV NRW. Evtl. kocht ja jeder sein eigenes Süppchen.
Und deinen 2. Punkt (Je später der AG zahlt, dest so mehr Zinsgewinn hat dieser), habe ich nicht angezweifelt.
Rentenonkel:
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:
Die Tarifparteien haben dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Mitte Mai zwar dem Grunde nach zugestimmt. Seit Juni befinden sich die Tarifparteien in der sogenannten Redaktionsphase. In dieser werden die Ergebnisse der Einigung vom 6. April 2025 in Änderungstarifverträge übertragen.
Die Redaktionsverhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt. Ein Ergebnis ist derzeit noch nicht absehbar. Erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist, kann angefangen werden, das Tarifergebnis umzusetzen.
Möglicherweise hat man erst bei den Redaktionsverhandlungen gemerkt, dass man sich doch nicht so einig war, wie man glaubte. Ob es sprachliche Unklarheiten, unterschiedliche Interpretationen oder inhaltliche Differenzen gibt, kann man von außen schwer beurteilen.
Die Stadt Köln erklärt beispielhaft, dass sie auch nach dem Tarifergebnis immer erst auf die sogenannten Durchführungshinweise durch den Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) warten muss, an die die Stadt Köln und alle anderen Kommunen im Organisationsbereich der VKA gebunden ist. Diese Hinweise vom kommunalen Arbeitgeberverband sollen klären, wie die Regelungen im Detail umzusetzen sind, insbesondere bei komplexen tariflichen Vorgaben.
Die Stadt Köln teilte mit: „Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände kann derzeit noch keine Aussage dazu treffen, wie lange die erforderlichen Programmierungen und Berechnungen, die für die Auszahlung erforderlich sind, im konkreten Fall dauern.“
Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Redaktionsverhandlungen scheitern. Dann müssten die Tarifverhandlungen erneut aufgenommen werden und es gäbe vorerst gar kein Ergebnis.
Rheini:
--- Zitat von: Rentenonkel am 14.07.2025 08:43 ---Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:
Die Tarifparteien haben dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Mitte Mai zwar dem Grunde nach zugestimmt. Seit Juni befinden sich die Tarifparteien in der sogenannten Redaktionsphase. In dieser werden die Ergebnisse der Einigung vom 6. April 2025 in Änderungstarifverträge übertragen.
Die Redaktionsverhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt. Ein Ergebnis ist derzeit noch nicht absehbar. Erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist, kann angefangen werden, das Tarifergebnis umzusetzen.
Möglicherweise hat man erst bei den Redaktionsverhandlungen gemerkt, dass man sich doch nicht so einig war, wie man glaubte. Ob es sprachliche Unklarheiten, unterschiedliche Interpretationen oder inhaltliche Differenzen gibt, kann man von außen schwer beurteilen.
Die Stadt Köln erklärt beispielhaft, dass sie auch nach dem Tarifergebnis immer erst auf die sogenannten Durchführungshinweise durch den Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) warten muss, an die die Stadt Köln und alle anderen Kommunen im Organisationsbereich der VKA gebunden ist. Diese Hinweise vom kommunalen Arbeitgeberverband sollen klären, wie die Regelungen im Detail umzusetzen sind, insbesondere bei komplexen tariflichen Vorgaben.
Die Stadt Köln teilte mit: „Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände kann derzeit noch keine Aussage dazu treffen, wie lange die erforderlichen Programmierungen und Berechnungen, die für die Auszahlung erforderlich sind, im konkreten Fall dauern.“
Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Redaktionsverhandlungen scheitern. Dann müssten die Tarifverhandlungen erneut aufgenommen werden und es gäbe vorerst gar kein Ergebnis.
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Sofern dieser Text auch als Reaktion zu meinen Beiträgen ist, hier meine Klarstellungen.
Ich habe die pauschale Aussage von BalBund in Frage gestellt. Nach meiner Kenntnis ist es so, dass wenn im selben Steuerjahr eine Nachzahlung der monatlichen Erhöhung erfolgt, es so steuerlich gerechnet wird, als wenn die Zahlungen im jeweiligen Monat erfolgt wären. Falls die erst im nächsten Steuerjahr erfolgen, gebe ich BalBund Recht.
Daher ist die pauschale Aussage von BalBund, sofern die Auszahlung noch in diesem Steuerjahr erfolgt, nicht korrekt.
Und jetzt zu deinem Kommentar.
Wenn es derzeit noch keine Planungen gibt wann eine Auszahlung erfolgt, steht das nicht im Widerspruch zu meinen obigen Aussagen.
ToniHassla:
--- Zitat von: Rentenonkel am 14.07.2025 08:43 ---Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:
Die Tarifparteien haben dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Mitte Mai zwar dem Grunde nach zugestimmt. Seit Juni befinden sich die Tarifparteien in der sogenannten Redaktionsphase. In dieser werden die Ergebnisse der Einigung vom 6. April 2025 in Änderungstarifverträge übertragen.
Die Redaktionsverhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt. Ein Ergebnis ist derzeit noch nicht absehbar. Erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist, kann angefangen werden, das Tarifergebnis umzusetzen.
Möglicherweise hat man erst bei den Redaktionsverhandlungen gemerkt, dass man sich doch nicht so einig war, wie man glaubte. Ob es sprachliche Unklarheiten, unterschiedliche Interpretationen oder inhaltliche Differenzen gibt, kann man von außen schwer beurteilen.
Die Stadt Köln erklärt beispielhaft, dass sie auch nach dem Tarifergebnis immer erst auf die sogenannten Durchführungshinweise durch den Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) warten muss, an die die Stadt Köln und alle anderen Kommunen im Organisationsbereich der VKA gebunden ist. Diese Hinweise vom kommunalen Arbeitgeberverband sollen klären, wie die Regelungen im Detail umzusetzen sind, insbesondere bei komplexen tariflichen Vorgaben.
Die Stadt Köln teilte mit: „Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände kann derzeit noch keine Aussage dazu treffen, wie lange die erforderlichen Programmierungen und Berechnungen, die für die Auszahlung erforderlich sind, im konkreten Fall dauern.“
Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Redaktionsverhandlungen scheitern. Dann müssten die Tarifverhandlungen erneut aufgenommen werden und es gäbe vorerst gar kein Ergebnis.
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Warum zum Teufel dauert sowas fast 2 Monate? Was verhandelt man da so lange wenn man bereits beidseitig einem Tarifergebnis zugestimmt hat?
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