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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst

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SwenTanortsch:
Ja, so kann man das sehen.

bebolus:
Was meldet das Forum einem User oder Mod eigentlich wenn Zitat(e) + eigener Beitrag aufgrund des Umfangs/Länge nicht darstellbar sind..? Hatte das schonmal wer..?

SwenTanortsch:

--- Zitat von: bebolus am 24.08.2025 15:07 ---Was meldet das Forum einem User oder Mod eigentlich wenn Zitat(e) + eigener Beitrag aufgrund des Umfangs/Länge nicht darstellbar sind..? Hatte das schonmal wer..?

--- End quote ---

Ein zu langer Beitrag ist dann gegeben, wenn er 20.000 Zeichen überschreitet. Das teilt das Programm dem Schreiber entsprechend mit, wenn er nach entsprechender Fertigstellung auf "Schreiben" drückt, sodass der Beitrag in jener Form nicht abgeschickt werden kann. Moderatoren werden darüber nicht informiert. Wenn man es als sinnvoll erachtet, einen entsprechend langen Beitrag dennoch zu veröffentlichen, sollte er von daher in zwei oder weitere Abschnitte aufgeteilt und nach Verstreichen der zwischen zwei Beiträgen einzuhaltenden Zeit von wenigen Minuten jeweils veröffentlicht werden.

Ein typisches Beispiel ist hier unter den Nr. 121 und 122 zu finden: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.120.html

Knecht:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 24.08.2025 08:44 ---
--- Zitat von: amy1987 am 23.08.2025 22:22 ---Ich finde es erschreckend, wie herablassend, polemisch und aggressiv hier durch den Mod mit anderen Usern umgegangen wird. Das ist absolut unangemessen. Es handelt sich um ein Laienforum. Um Kritik am BVerfG äußern zu dürfen, muss man nicht eine eigene Entscheidungsbegründung verfasst haben. Wie der Mod regelmäßig versucht, Usern, die nicht seine Ansichten teilen, die Kompetenz abzusprechen, sich überhaupt äußern zu dürfen, ist äußerst unangenehm.

Die Atmosphäre hier im Forum hat sich in letzter Zeit leider deutlich ins Negative entwickelt...

--- End quote ---

Wo genau bin ich hier deiner Meinung nach "herablassend, polemisch und aggressiv" gegenüber Ozy, Knecht und lotsch vorgegangen?

@ Ozy, Knecht und lotsch

Habt ihr mein Schreiben in unserer Diskussion euch gegenüber als herablassend, polemisch und aggressiv empfunden?

@ Rheini

Wenn du den Gesamtkontex liest, wirst du feststellen, dass ich vor dieser Passage wiederkehrend hervorhebe, dass - wenn man der Ansicht ist, der Senat würde der ihm auferlegten Pflicht nicht hinreichend nachkommen - man das begründen sollte, also dass man m.E. selbst eine Entscheidungsbegründung erarbeiten sollte, um festzustellen, WIE komplex grundlegende der Probleme sind, die m.E. der Zeit bedürfen, um sie einer Lösung zuzuführen. Zur Begründung, dass sie der Zeit bedürfen, führe ich mein eigenes Beispiel an. Denn ich weiß, wovon ich hier spreche, da ich sehr viel Kraft, Aufwand und Zeit in das Thema investiere und trotzdem für grundlegende Probleme nur bedingte Lösungen finde.

Entsprechend habe ich Ozy, Knecht und lotsch zuvor u.a. die Frage gestellt - nachdem ich zuvor festgestellt hatte, dass ich jene Frage hier seit Jahren stelle, jedoch bislang nicht eine begründende Antwort erhalten habe -, ob sie eine entsprechende Begründung für eines der grundlegenden Teilprobleme erstellen könnten. Wenn ich es richtig interpretiere, haben sie mir - zum Teil erneut - mitgeteilt, dass sie das nicht können, was sie m.E. ehrt, weil sie hier ehrlich sprechen. Auch das schätze ich an den Diskussionen mit den dreien, denen ich mich bei allen anderen Sichtweisen in verschiedenen Themenfelder aus jahrlangen Gesprächen hier im Forum verbunden fühle.


--- End quote ---

Hi Swen mit W ;)

Ich glaube Aggresivität liegt dir Fern. Das Lehrerhafte kommt manchmal durch - ich fühle mich dadurch aber nicht weiter gekränkt  ;D

Dadurch, dass wir ja mittlerweile einigermaßen wissen, wie wir so ticken (danke für die netten Worte an dieser Stelle) wusste ich schon vorab, dass es nun einen entsprechenden Einlauf deinerseits geben würde. Ich bin auch nicht so töricht anzunehmen, dass ich dir auf diesem Feld argumentativ das Wasser reichen kann (will ich ja auch gar nicht).

Ich bleibe trotzdem bei meiner Meinung, dass wir uns so gut wie alles unnötig schwer und kompliziert machen und dringend eine Entschlackung, nicht nur bei diesem Thema, benötigen. Anderswo geht vieles eben einfacher und besser (ja, nicht alles und überall).

SwenTanortsch:
Hey Knecht,
ich bedanke mich ebenfalls für Deine freundlichen wie ebenso treffenden Worte hinsichtlich dessen, dass über 25 Jahre Lehrersein nicht spurlos an mir vorübergegangen sein, also die höchstwahrscheinlich schon vorher vorhandene Anlage zum Oberlehrerhaften noch einmal erheblich verstärkt haben dürften. Darüber hinaus sehe ich es genauso wie Du, dass es am Gesetzgeber wäre, die Zahl an Regularien zu verringern und nicht zu meinen, mit einem von der Exekutiven vollzogenen Bürokratieabbau und dann in noch größerer Zahl vom Bundesgesetzgeber vollzogenen Regularien die exekutiven Verfahrensdauern tatsächlich noch verkürzen zu können. Denn das wird nicht funktionieren, wenn man entsprechend Bürokratie abbaut. Denn wenn die kleiner werdende Bürokratie eine größere Zahl an Regularien vorfindet, ist ja zwangsläufig ein Rechtsstaatsabbau die absehbare Folge (dazu habe ich in der Vergangenheit ja bereits recht lang geschrieben).

Hinsichtlich der Kontrolle des Besoldungsrechts durch das Bundesverfassungsgericht ist die Problematik aber - mal wieder - etwas komplexer (womit ich nicht sagen wollte, dass ein sinnvoller Abbau von Regularien einfach zu bewerkstelligen wäre). Hier haben sich die bis Anfang der 2000er Jahre ergangenen Direktiven des Senats zunehmend als "zahnlos" erwiesen; seit spätestens 2012 ist dahingegen die Kontrolldichte in einem erheblichen Maße angewachsen, was aber ja nicht in der Verantwortung des Senats liegt, sondern Folge der wiederkehrend nur verfassungswidrig ausgestalteten Besoldung war und alsbald wieder werden dürfte. Denn wäre der Senat 2012, 2015, 2017, 2018 und 2020 jeweils zu dem Ergebnis gelangt, dass die jeweils kontrollierten besoldungsrechtlichen Regelungen mit der Verfassung konform gewesen wären, wäre nicht eine weitere Direktive hinzugekommen, da sich dann die Vorlagen als unbegründet erwiesen hätten, sodass nicht der Senat mit ausführlichen Begründungen, sondern eine Kammer in der Wiederholung der bekannten Direktiven das Ergebnis vollzogen hätten. Insofern ist die zunehmende Kontrolldichte zwangsläufige Folge des wiederkehrend verfassungswidrigen Handelns der Besoldungsgesetzgeber. Sie wird - davon dürfen wir ausgehen - mit den angekündigten Entscheidungen noch einmal empfindlich zunehmen, wenn auch mit einiger Wahrscheinlichkeit so, dass das nicht zwangsläufig zu noch einmal deutlich längeren Verfahrensdauern in der fachgerichtlichen Prüfung führt (dass die Verfahrenslängen nicht länger werden, sollte ein maßgebliches Ziel der anstehenden Pilotentscheidung sein, so gilt es zumindest zu vermuten).

Schließlich kann ich den generellen Ärger darüber, dass zwischen der letzten und den angekündigten Entscheidungen am Ende deutlich mehr als fünf Jahre liegen werden, gut nachvollziehen. Denn das ist ja auch ärgerlich - aber es ist eben auch sachlich erklärbar, nicht zuletzt, weil beiden Senaten ein empfindlicher nationaler wie europäischer Vertrauens- und Ansehensverlust droht, wenn es dem Zweiten Senat nun nicht gelingen sollte, die wissentlich und willentlich, also zielgerichtete und darin konzertierte Missachtung seiner Rechtsprechung durch die Besoldungsgesetzgeber zu brechen. Das dürfte in den letzten Jahren mit einiger Last auf den Schultern des BVR Maidowski und seinem Dezernat gelegen haben, nicht zuletzt auch deshalb, weil der vorherige Berichterstatter mit Andreas Voßkuhle regelmäßig einer der besten Kenner der Materie und nun von ihm zu ersetzen war, und zwar zu einem Zeitpunkt, da nun gerade dessen Expertise sicherlich unersetzlich gewesen ist oder wäre. Zu wissen, dass von beiden Senaten (davon ist auszugehen) ein entsprechender Beratungsentwurf für den Zweiten Senat erwartet wird, während in jener Zeit die Besoldungsgesetzgeber eine unerwartete Volte nach der nächsten schlugen, wird nicht die erfreulichste Arbeitsgrundlage gewesen sein, vermute ich.

Wenn ich es richtig sehe, wird es jetzt - im Vergleich zu der seit der letzten Entscheidung vergangenen Zeit - nicht mehr allzu lange dauern, dann werden wir die angekündigten Entscheidungen veröffentlicht vor uns finden. Wie gesagt, mit dem Ausscheiden des BVR Maidowski aus dem Senat werden die angekündigten Entscheidungen gefällt sein, um dann rund zwei bis drei Monate später öffentlich vorzuliegen. Danach sind wir - zwei bis drei ruhige Lesetage später - allesamt schlauer, so gilt es zu vermuten.

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