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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
lotsch:
--- Zitat von: fcesc4 am 03.09.2024 19:08 ---Arbeitszeit runter! Dafür verzichte ich gerne auf % bei der Erhöhung.
--- End quote ---
Super, zuerst Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich und nach ein paar Jahren willst du dann bei einer Arbeitszeitsenkung auf % bei der Erhöhung verzichten.
Gottseidank hast du nichts mitzureden. Die Besoldung wird nach den vom BVerfG festgelegten Regeln der Alimentation berechnet (im Idealfall). Dagegen hat das BVerfG nichts gegen eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit einzuwenden. Das muss also der Markt regeln. Ich hoffe doch, dass alle die sich für den Beamtenberuf interessieren, sich vorher über die Arbeitszeit informieren und dann abwägen, z.B., aha da muss ich 35 Std. arbeiten und bekomme soviel, und da muss ich 41 Std. arbeiten und bekomme soviel.
Petr Rigortzki:
Guten Morgen - immer ein guter Indikator (weder zu hoch , zu tief - eher realististisch) die IG Metall Forderungen:
Mitte September gehen die Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie los. Die IG Metall fordert unter anderem sieben Prozent mehr Lohn bei einer einjährigen Tariflaufzeit und mehr Selbstbestimmung in der Arbeitszeit. Das sieht der Arbeitgeberverband kritisch
Petr Rigortzki:
Über den Zaun gesehen und ein paar Erläuterungen
Um welche Beschäftigten geht es in der TVöD-Tarifrunde 2025, insbesondere aus dem Organisationsbereich der GEW?
Von der TVöD-Runde sind alle tarifbeschäftigten Kolleg*innen im öffentlichen Dienst beim Bund oder den Kommunen betroffen. Im Organisationsbereich der GEW betrifft das unter anderem die Beschäftigten in den städtischen Kitas, beispielsweise Erzieher*innen, die Beschäftigten in den Jugendämtern und die hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter*innen an den Volkshochschulen.
Was steht am Anfang einer Tarifrunde?
Tarifverhandlungen finden im Schnitt circa alle zwei Jahre statt. Der Ablauf ist immer der gleiche: Der Tarifvertrag zum Entgelt hat eine bestimmte Laufzeit und kann nach Ablauf gekündigt werden. Den Beschluss über die Kündigung fällen die Delegierten der Bundestarifkommission der GEW. Diese setzt sich aus Vertreter*innen der verschiedenen Landesverbände zusammen. Mit der Kündigung des Tarifvertrags beschließt die Bundestarifkommission außerdem die Forderungen für einen neuen Entgelttarifvertrag. Dabei handelt es sich in der Regel um prozentuale Forderungen, gegebenenfalls ergänzt um Mindestbeträge. Zusätzlich können Nebenbeschlüsse gefasst werden, die sich nicht direkt auf den Entgelttarifvertrag beziehen, sondern auf Regelungen, die im Manteltarifvertrag festgehalten sind.
Auf welcher Grundlage werden Forderungen zum Entgelt generiert?
Die Höhe der prozentualen Entgeltforderungen der Gewerkschaften orientiert sich immer an den wirtschaftlichen Entwicklungen. Wichtige Indikatoren für die Berechnung sind
die Inflation, also die durchschnittliche Preisentwicklung,
das Bruttoinlandsprodukt – der Wert aller Güter, also Waren und Dienstleistungen, die in einer bestimmten Zeit in einer Volkswirtschaft produziert werden und für den Endverbrauch bestimmt sind –
sowie die Produktivitätsentwicklung, die das Verhältnis abbildet, mit wie viel Arbeit das bereinigte Bruttoinlandsprodukt erreicht wird.
Aus diesen Indikatoren lässt sich ein „verteilungsneutraler Spielraum“ errechnen.
Definieren lässt sich dieser laut Website Blickpunkt WiSo. Information und kritische Analyse zu Wirtschafts-, Sozial- und Verteilungspolitik so:
„Der Verteilungsneutrale Spielraum beziffert jenen Wert, um den die Löhne und Gehälter steigen müssen, damit die Verteilung der Einkommen zwischen Arbeit (abhängig Beschäftigten) und Kapital genau gleich bleibt. Die Lohnquote bleibt in diesem Fall unverändert. Steigen die Löhne stärker als der Verteilungsneutrale Spielraum, so wird zu Gunsten der Beschäftigten umverteilt, umgekehrt zu Gunsten des Kapitals. Der Verteilungsneutrale Spielraum errechnet sich aus der Inflationsrate und der Produktivitätsentwicklung.“
Wann findet der Forderungsbeschluss für die anstehende TVöD-Tarifrunde statt und wie geht es mit diesem weiter?
Die Forderungsdiskussion der GEW läuft noch bis zum 8. Oktober 2024. An diesem Tag trifft sich die Bundestarifkommission und trägt alle Forderungen aus den einzelnen Bundesländern zusammen. Aus diesen wird dann ein gemeinsamer Forderungsbeschluss zusammengestellt, der wiederum an die ver.di-Bundestarifkommission weitergeleitet wird, die am 9. Oktober 2024 tagt. Da unsere Schwestergewerkschaft ver.di die Verhandlungen mit den Arbeitgeber*innen auch in unserem Namen führt, ist es wichtig, dass unser Beschluss Eingang in ihre Sitzung auf Bundesebene findet. Nachdem die Gewerkschaften ihre Beschlüsse bekannt gegeben haben, starten die Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeber* innen und Gewerkschaften. Die erste Verhandlungsrunde ist auf den 24. Januar 2025 terminiert.
Wie werden die Mitglieder der GEW NRW in die Forderungsfindung einbezogen?
Damit wir unsere Forderungen aus NRW mit unseren Mitgliedern besprechen können, laden wir am 1. Oktober 2024 von 17 bis 18.30 Uhr zu einer Onlinediskussionsrunde ein. Neben dem Austausch über prozentuale Erhöhungen des Entgeltes, werden wir sicherlich auch über mögliche Nebenbeschlussthemen diskutieren, beispielsweise über Arbeitszeit(-reduzierung) sowie über Belastung und Entlastung. Wenn du an unserer Onlinediskussion teilnehmen möchtest, dann melde dich über die Website der GEW NRW an. Deine Teilnahme ist wichtig, denn es geht um deine Themen. Wir freuen uns auf eine konstruktive Veranstaltung mit dir.
Termine 2024/2025
TVöD-Kalender
08.10.2024 – Bundestarifkommission und Koordinierungsvorstand der GEW
09.10.2024 – ver.di-Bundestarifk ommission und Bekanntgabe der gewerkschaftlichen Forderungen
24.01.2025 – 1. Verhandlungsrunde
17.–18.02.2025 – 2. Verhandlungsrunde
14.–16.03.2025 – 3. Verhandlungsrunde
https://www.gew-nrw.de/neuigkeiten/detail/tarifrunde-tvoed-2025-vom-beschluss-zur-verhandlung
Petr Rigortzki:
Initiative BL Scholz zum länger arbeiten - mal sehen wie die Maßnahme für die Beamten & vor allem Soldaten umgesetzt wird ( Gleichzug zur Zivilwirtschaft und kurzfristige Personalmangellösung):
Das Bundeskabinett hat Pläne für eine neue Prämie für Menschen auf den Weg gebracht, die über das Rentenalter hinaus arbeiten wollen. Schon jetzt erhöhen Arbeitnehmer ihre späteren Rentenzahlungen, wenn sie über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. Künftig soll es aber zusätzlich die Möglichkeit geben, sich die Anwartschaften auch auf einen Schlag auszahlen zu lassen – in Form einer sogenannten Rentenaufschubprämie. Das Vorhaben ist Teil der im Juli von der Ampel-Koalition vereinbarten „Wachstumsinitiative“ und muss nun noch im Bundestag beraten und beschlossen werden.
https://www.welt.de/wirtschaft/article253350118/Wachstumsinitiative-Ampel-plant-Rentenpraemie-fuer-Senioren-die-laenger-arbeiten.html?
Petr Rigortzki:
Bund und Kommunen
Einkommensrunde: Regionalkonferenzen gestartet
Im Oktober wird der dbb seine Forderung für die Einkommensrunde mit Bund und Kommunen im kommenden Jahr vorstellen. Davor steht wie immer ein intensiver Austausch.
Roland Staude, der Vorsitzende des dbb Landesbundes in Nordrhein-Westfalen (DBB NRW), betonte die Bedeutung der Einkommensrunde für Tarifbeschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte gleichermaßen: „Auch wenn die Regelungen tatsächlich und rechtlich anders ausgestaltet sind als im Tarifbereich, muss natürlich am Ende auch für die Beamtinnen und Beamten eine angemessene Erhöhung der Besoldung sowie eine echte Entlastung stehen. Damit wir das schaffen, müssen wir jede Einkommensrunde als gemeinsames Projekt beider Statusgruppen begreifen und solidarisch gemeinsam für unsere Interessen eintreten.“
Waldemar Dombrowski, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, stellte bei der Regionalkonferenz am 3. September 2024 in Hammb ebenfalls klar, dass ein funktionsfähiger öffentlicher Dienst nur mit motivierten Beschäftigten zu haben ist: „Was für die Tarifbeschäftigten gilt, ist für die Beamtinnen und Beamten des Bundes ebenso richtig:
Die Einkommen müssen deutlich steigen, damit der Bund als Arbeitgeber attraktiv bleibt.
Daneben brauchen wir für die Bundesbeamtinnen und -beamten dringend eine spürbare Entlastung.
Schon seit 2006 gilt hier eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden. Diese Sonderbelastung muss endlich abgeschafft werden.“
Zeitplan der Regionalkonferenzen:
02. September 2024: Düsseldorf
03. September 2024: Hamm / Westfalen
05. September 2024: Fulda
09. September 2024: Nürnberg
24. September 2024: Mannheim
30. September 2024: Berlin
01. Oktober 2024: Hamburg
https://www.dbb.de/artikel/einkommensrunde-regionalkonferenzen-gestartet.html
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