Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 250370 times)

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,205
Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #480 am: 16.01.2025 11:23 »

Inwiefern?
Würdest du gerne auch die ausufernden Sozialabgaben zahlen? Oder eine Mini-Rente bekommen?

Die zahlen wir doch in gewisser Maßen ohnehin alle. Sie werde uns nur vorab vom Brutto gekürzt. Gilt für Pensionsbeiträge wie andere Sozialversicherungsbeiträge gleichermaßen. Dem Dienstherrn ist doch wohl bewusst, dass wir keine Arbeitslosenversicherung brauchen. Er zahlt uns deswegen doch nicht einen einzigen € mehr. Er senkt unsere Besoldung einfach um die Komponente, da wir sie nicht brauchen.

Wir haben nicht mehr Netto vom Brutto wie in den Medien gerne dargestellt. Nein, wir haben gemessen an unserem Netto weniger Brutto.

Dient alles dazu doe Personalkosten künstlich klein zu halten und so den Haushalt schön zu rechnen.


Pensionsbeiträge bezahlen wir zum beispiel durch den Vorababzug wesentlich mehr als die 9,3 die ein Arbeitnehmer für seine Rente bezahlt. Da das leider aber auf der Bezuügeabrechnung nicht auftaucht, wird es gerne mal so dargestellt, als müssten wir gar nichts zahlen.

Du meinst, dass die 0,2  % Weniger-Übertragung bei den Tarifabschlüssen so viel sind wie 9,3 %?
Zumal die bei den Ländern quasi gar nicht auftauchen, die übertragen fast alle 1:1 - zumindest in den letzten Jahren.
3.000 Euro Rente bekommmen beispielsweise 50 Leute in ganz Deutschland.

Wenn es alles angeblich berücksichtigt ist, dürfte das netto ja nicht so viel höher sein.

Beispiel
E12 Stufe 1: 2.596 Euro netto
A12 Stufe 1: 3.459 Euro netto --> viele zahlen hier offenbar nur 200-300 KV, aber selbst wenn wir 500 Euro annehmen, sind wir immer noch bei 400 Euro netto mehr.

Beides bezogen auf Stkl. I ohne Kinder
Dass es bei Kindern natürlich noch viel krasser wird, muss ich wohl nicht ausführen

EG9a Stufe 1: 2.224 Euro netto
A8 Stufe 1: 2.806 Euro netto    -> wären immer noch 80 Euro mehr netto bei KV von 500 Euro; was schon sehr hoch bemessen ist, viele waren hier ja eher bei 200-300, nach Erhöhung vlt bei 300-400 Euro

Wenn man noch bedenkt, dass die Stellen häufig auch sogar so ausgeschrieben werden:
A12 = EG11
A9 = EG8

wird die Differenz natürlich noch größer

Entscheidend ist ja das, was nachher unten auf der Abrechnung steht; dass das oben mehr ist, bringt leider für die Kaufkraft null.

Jetzt bitte nochmal die Rechnung mit baV/VBL.. Denn pension beinhaltet ja Rente plus Betriebliche Altersversorgung.

Die Zahlen werden aber schwer zu finden sein... Ich kann dir den Tipp geben, dass manch Arbeitgeber teilweise!bis 600% Zuschuss auf eigene Beiträge in die baV zahlt(en).
Und das laut Tarif oder Werk Vertrag.

Für die bAV gehen jeden Monat 1,81 % weg.
Der Arbeitgeber zahlt 5,49 %.

Kleiner Funfact: Auf die Rente der VBL ist nachher (Stand jetzt: nach 184,25 Euro) wieder Krankenkasse und Pflegeversicherung zu zahlen wie auch auf die Rente generell.
Da - wie gezeigt - keine Rente größer als 3.000 Euro ist, braucht man auch nicht darauf hoffen, die Beitragsbemessungsgrenze zu erreichen.

Mit 60.000 Euro Jahresverdienst und Alter 50 bekommt man beispielsweise 22,00 Euro Rente.
Also so megakrasse Beträge schafft das auch nicht für die Rente weg später.

Zumal man vorher schon netto weniger verdient, so dass man weniger in ETFs etc. anlegen kann.

Mit diesem neuen Rechner, der die Anpassung berücksichtigt, werden die Unterschiede noch düsterer und krasser.
Da müssen sie sich dann vielleicht überlegen, wie man Nicht-Beamte noch im öffentlichen Dienst halten will. Wenn der A11 Verwaltungsmensch dann doppelt so viel netto hat wie der E11 Ingenieur, dessen Studium sicherlich nicht leichter war und er viel dringender gesucht wird
« Last Edit: 16.01.2025 11:30 von KlammeKassen »

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,205
Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #481 am: 16.01.2025 11:44 »
Was bei der BAV auch nicht vergessen darf.

Es sieht ja so aus:

Bruttogehalt: 5.061,67 Euro
SV-pflichtiges Gehalt: 5.271,80 Euro

Also komplett geschenkt ist der AG-Anteil zur bAV daher mitnichten. Man zahlt (hier Beispiel EG12, Stufe 3) auf 210 Euro mehr Sozialabgaben als man brutto verdient.

Die ausgerechneten Abzüge der Sozialbeiträge werden von 5.271,80 Euro berechnet, diese Abzüge werden dann aber von 5.061,67 Euro vorgenommen.

Dieses Verfahren liegt an der bAV, da ansonsten brutto = Sv-pflichtiges Gehalt, insofern man unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegt

Petr Rigortzki

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 120
Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #482 am: 16.01.2025 16:29 »
Dem Beispiel unserer Besten Deutschen folgen:

Wie im Forum schon erwaehnt - keine Tariferhoehung sondern Befoerderung ist der Schlüssel:

Seit dem Ampel-Aus gibt es in mehreren Ministerien Beförderungswellen, im November und Dezember werden 138 Beamte hochgestuft. Besonders auffällig ist die Entwicklung in vier Ministerien. Die Union spricht von rot-grüner „Selbstbedienungsmentalität“. Die Regierung weist die Vorwürfe entschieden zurück.

Rollo83

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 356
Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #483 am: 16.01.2025 17:19 »
Beförderungswellen?
Bei der Bundeswehr genau das Gegenteil. Dort fehlen so massiv Haushaltskarten das viele Soldaten quer durch alle Laufbahnen nicht befördert werden können.
Ich kenne Kameraden die schon mehr als 2 Jahre auf einen Hauptmann A12 Dienstposten versetzt wurden und weiterhin A11 besoldet werden und die Ernennung in A12 auch nicht um die Ecke schaut.
Das zieht sich so weit runter das zB die Offiziersanwärter nach ihrer Ausbildung NICHT vom Oberfähnrich zum Leutnant befördert werden können.
Wie es bei den Feldwebeln aus schaut weiß ich jetzt allerdings nicht, denke aber sehr ähnlich.

Finanzer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 682
Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #484 am: 17.01.2025 09:58 »
@Rollo83: Das ist mehr als ärgerlich, gerade für die jüngeren Kameraden. Wenn ich mir dagegen anschaue was auf Landesebene munter durchbefördert wird kann einem schon der kalte Schauer kommen.

Die von Petr Rigortzki angesprochene "Operation Abendsonne" betrifft aber im Regelfall höhere Dienstposten, würde mich wundern wenn jemand unter A13 überhaupt beachtet wird.
Dies ist aber der (traurige) Regelfall am Ende jeder Legislaturperiode, war beim Ende der letzten CDU-Regierung um keinen Deut besser. Was natürlich kein Grund für besagte Partei ist, nicht herumzuhetzen.

Eukalyptus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 284
Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #485 am: 17.01.2025 22:10 »
...
Das zieht sich so weit runter das zB die Offiziersanwärter nach ihrer Ausbildung NICHT vom Oberfähnrich zum Leutnant befördert werden können.
...

Das ist falsch.

Rollo83

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 356
Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #486 am: 18.01.2025 08:50 »
...
Das zieht sich so weit runter das zB die Offiziersanwärter nach ihrer Ausbildung NICHT vom Oberfähnrich zum Leutnant befördert werden können.
...

Das ist falsch.
So, so, also lügt mein Personalführer mich an.

Seppo84

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #487 am: 18.01.2025 14:33 »
...
Das zieht sich so weit runter das zB die Offiziersanwärter nach ihrer Ausbildung NICHT vom Oberfähnrich zum Leutnant befördert werden können.
...

Das ist falsch.

Nein, aber die Beförderungen standen auf der Kippe. Da aber ohne Beförderung eine weiterverpflichtung nicht möglich gewesen wäre wurde dort irgendwas gedreht und die Beförderung kommen bzw. kamen.
So, so, also lügt mein Personalführer mich an.

Eukalyptus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 284
Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #488 am: 18.01.2025 23:41 »
...
Das zieht sich so weit runter das zB die Offiziersanwärter nach ihrer Ausbildung NICHT vom Oberfähnrich zum Leutnant befördert werden können.
...

Das ist falsch.
So, so, also lügt mein Personalführer mich an.

https://augengeradeaus.net/2024/11/neuer-finanzminister-neue-klarheit-befoerderung-zum-leutnant-gesichert/

Ich wiederhole: Die Information ist falsch. Die Beförderung stand im Sommer in Frage, das ist aber nicht mehr der Fall.


wizzard

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 43
Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #489 am: 19.01.2025 18:40 »
Freitag starten dann die Verhandlungen mit der ersten von drei Runden. Im Hinblick auf die Bundestagswahl wäre es vielleicht angebracht gewesen, gleich mit der (gefühlt) zweiten Runde einzusteigen. Wer weiß denn schon, wer in der dritten Verhandlungsrunde überhaupt der Innenminister ist

Knecht

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 754
Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #490 am: 19.01.2025 18:47 »
Freitag starten dann die Verhandlungen mit der ersten von drei Runden. Im Hinblick auf die Bundestagswahl wäre es vielleicht angebracht gewesen, gleich mit der (gefühlt) zweiten Runde einzusteigen. Wer weiß denn schon, wer in der dritten Verhandlungsrunde überhaupt der Innenminister ist

Das Ganze ist ja sowieso mehr Zeremonie als Verhandlung, was man schon an der Aufteilung der Tage sieht. Beim ersten Tag passiert genau gar nichts.

andreb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 206
Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #491 am: 19.01.2025 19:19 »
In Anbetracht der schlechten Haushaltslage sollten die Schnittchen von Seiten der Gewerkschaft bereitgestellt werden. Spätestens wenn das Arbeitgeberangebot vorgelegt wird, kann man auf „Leistungsgesteigerte“Schnittchen (die, die häufige Toilettengänge zur Folge haben werden) zurückgreifen. ;)

BWBoy

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 277
Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #492 am: 20.01.2025 15:07 »

Inwiefern?
Würdest du gerne auch die ausufernden Sozialabgaben zahlen? Oder eine Mini-Rente bekommen?

Die zahlen wir doch in gewisser Maßen ohnehin alle. Sie werde uns nur vorab vom Brutto gekürzt. Gilt für Pensionsbeiträge wie andere Sozialversicherungsbeiträge gleichermaßen. Dem Dienstherrn ist doch wohl bewusst, dass wir keine Arbeitslosenversicherung brauchen. Er zahlt uns deswegen doch nicht einen einzigen € mehr. Er senkt unsere Besoldung einfach um die Komponente, da wir sie nicht brauchen.

Wir haben nicht mehr Netto vom Brutto wie in den Medien gerne dargestellt. Nein, wir haben gemessen an unserem Netto weniger Brutto.

Dient alles dazu doe Personalkosten künstlich klein zu halten und so den Haushalt schön zu rechnen.


Pensionsbeiträge bezahlen wir zum beispiel durch den Vorababzug wesentlich mehr als die 9,3 die ein Arbeitnehmer für seine Rente bezahlt. Da das leider aber auf der Bezuügeabrechnung nicht auftaucht, wird es gerne mal so dargestellt, als müssten wir gar nichts zahlen.

Du meinst, dass die 0,2  % Weniger-Übertragung bei den Tarifabschlüssen so viel sind wie 9,3 %?
Zumal die bei den Ländern quasi gar nicht auftauchen, die übertragen fast alle 1:1 - zumindest in den letzten Jahren.
3.000 Euro Rente bekommmen beispielsweise 50 Leute in ganz Deutschland.

Wenn es alles angeblich berücksichtigt ist, dürfte das netto ja nicht so viel höher sein.

Beispiel
E12 Stufe 1: 2.596 Euro netto
A12 Stufe 1: 3.459 Euro netto --> viele zahlen hier offenbar nur 200-300 KV, aber selbst wenn wir 500 Euro annehmen, sind wir immer noch bei 400 Euro netto mehr.

Beides bezogen auf Stkl. I ohne Kinder
Dass es bei Kindern natürlich noch viel krasser wird, muss ich wohl nicht ausführen

EG9a Stufe 1: 2.224 Euro netto
A8 Stufe 1: 2.806 Euro netto    -> wären immer noch 80 Euro mehr netto bei KV von 500 Euro; was schon sehr hoch bemessen ist, viele waren hier ja eher bei 200-300, nach Erhöhung vlt bei 300-400 Euro

Wenn man noch bedenkt, dass die Stellen häufig auch sogar so ausgeschrieben werden:
A12 = EG11
A9 = EG8

wird die Differenz natürlich noch größer

Entscheidend ist ja das, was nachher unten auf der Abrechnung steht; dass das oben mehr ist, bringt leider für die Kaufkraft null.

Die Brutto bezüge der Beamten wurden bereits vor der Geschichte mit den 0,2% bereits zweimal zugunsten der Pension um jeweils 7% gekürzt. (unter anderem Eckmann-Vergleich) die 0,2% kamen dann nochmal in jeder Gehaltsrunde oben drauf. Zudem Zinseszins bedenken. du kommst weit über die 9,3% wenn du alles mit einbeziehst

Dazu nur 39-Stundenwoche, Jahressonderzahlung, VBL.

Nach allen Abzügen steht der Angestellte bis weit in den gehobenen Dienst nicht schlechter da als der Beamte, im Gegenteil. Nach Abzug meiner Krankenkassenbeiträge habe ich als A11 gar nicht so viel mehr, als mein Kumpel mit E8 im TVV

tochris06

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 43
Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #493 am: 20.01.2025 19:36 »
Nach allen Abzügen steht der Angestellte bis weit in den gehobenen Dienst nicht schlechter da als der Beamte, im Gegenteil. Nach Abzug meiner Krankenkassenbeiträge habe ich als A11 gar nicht so viel mehr, als mein Kumpel mit E8 im TVV

Ich hoffe, dass du dir diesen Blödsinn nicht selbst glaubst.

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,029
Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #494 am: 20.01.2025 20:46 »
Nach allen Abzügen steht der Angestellte bis weit in den gehobenen Dienst nicht schlechter da als der Beamte, im Gegenteil. Nach Abzug meiner Krankenkassenbeiträge habe ich als A11 gar nicht so viel mehr, als mein Kumpel mit E8 im TVV

Ich hoffe, dass du dir diesen Blödsinn nicht selbst glaubst.

Dann noch TVV. Schon reichlich schräg.
Das sage ich als Tb.