Inwiefern?
Würdest du gerne auch die ausufernden Sozialabgaben zahlen? Oder eine Mini-Rente bekommen?
Die zahlen wir doch in gewisser Maßen ohnehin alle. Sie werde uns nur vorab vom Brutto gekürzt. Gilt für Pensionsbeiträge wie andere Sozialversicherungsbeiträge gleichermaßen. Dem Dienstherrn ist doch wohl bewusst, dass wir keine Arbeitslosenversicherung brauchen. Er zahlt uns deswegen doch nicht einen einzigen € mehr. Er senkt unsere Besoldung einfach um die Komponente, da wir sie nicht brauchen.
Wir haben nicht mehr Netto vom Brutto wie in den Medien gerne dargestellt. Nein, wir haben gemessen an unserem Netto weniger Brutto.
Dient alles dazu doe Personalkosten künstlich klein zu halten und so den Haushalt schön zu rechnen.
Pensionsbeiträge bezahlen wir zum beispiel durch den Vorababzug wesentlich mehr als die 9,3 die ein Arbeitnehmer für seine Rente bezahlt. Da das leider aber auf der Bezuügeabrechnung nicht auftaucht, wird es gerne mal so dargestellt, als müssten wir gar nichts zahlen.
Du meinst, dass die 0,2 % Weniger-Übertragung bei den Tarifabschlüssen so viel sind wie 9,3 %?
Zumal die bei den Ländern quasi gar nicht auftauchen, die übertragen fast alle 1:1 - zumindest in den letzten Jahren.
3.000 Euro Rente bekommmen beispielsweise 50 Leute in ganz Deutschland.
Wenn es alles angeblich berücksichtigt ist, dürfte das netto ja nicht so viel höher sein.
Beispiel
E12 Stufe 1: 2.596 Euro netto
A12 Stufe 1: 3.459 Euro netto --> viele zahlen hier offenbar nur 200-300 KV, aber selbst wenn wir 500 Euro annehmen, sind wir immer noch bei 400 Euro netto mehr.
Beides bezogen auf Stkl. I ohne Kinder
Dass es bei Kindern natürlich noch viel krasser wird, muss ich wohl nicht ausführen
EG9a Stufe 1: 2.224 Euro netto
A8 Stufe 1: 2.806 Euro netto -> wären immer noch 80 Euro mehr netto bei KV von 500 Euro; was schon sehr hoch bemessen ist, viele waren hier ja eher bei 200-300, nach Erhöhung vlt bei 300-400 Euro
Wenn man noch bedenkt, dass die Stellen häufig auch sogar so ausgeschrieben werden:
A12 = EG11
A9 = EG8
wird die Differenz natürlich noch größer
Entscheidend ist ja das, was nachher unten auf der Abrechnung steht; dass das oben mehr ist, bringt leider für die Kaufkraft null.
Jetzt bitte nochmal die Rechnung mit baV/VBL.. Denn pension beinhaltet ja Rente plus Betriebliche Altersversorgung.
Die Zahlen werden aber schwer zu finden sein... Ich kann dir den Tipp geben, dass manch Arbeitgeber teilweise!bis 600% Zuschuss auf eigene Beiträge in die baV zahlt(en).
Und das laut Tarif oder Werk Vertrag.
Für die bAV gehen jeden Monat 1,81 % weg.
Der Arbeitgeber zahlt 5,49 %.
Kleiner Funfact: Auf die Rente der VBL ist nachher (Stand jetzt: nach 184,25 Euro) wieder Krankenkasse und Pflegeversicherung zu zahlen wie auch auf die Rente generell.
Da - wie gezeigt - keine Rente größer als 3.000 Euro ist, braucht man auch nicht darauf hoffen, die Beitragsbemessungsgrenze zu erreichen.
Mit 60.000 Euro Jahresverdienst und Alter 50 bekommt man beispielsweise 22,00 Euro Rente.
Also so megakrasse Beträge schafft das auch nicht für die Rente weg später.
Zumal man vorher schon netto weniger verdient, so dass man weniger in ETFs etc. anlegen kann.
Mit diesem neuen Rechner, der die Anpassung berücksichtigt, werden die Unterschiede noch düsterer und krasser.
Da müssen sie sich dann vielleicht überlegen, wie man Nicht-Beamte noch im öffentlichen Dienst halten will. Wenn der A11 Verwaltungsmensch dann doppelt so viel netto hat wie der E11 Ingenieur, dessen Studium sicherlich nicht leichter war und er viel dringender gesucht wird