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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst

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KlammeKassen:

--- Zitat von: AdenosinTP am 13.01.2025 17:19 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 11.01.2025 16:53 ---
--- Zitat von: BWBoy am 09.01.2025 07:10 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 08.01.2025 17:56 ---
Inwiefern?
Würdest du gerne auch die ausufernden Sozialabgaben zahlen? Oder eine Mini-Rente bekommen?

--- End quote ---

Die zahlen wir doch in gewisser Maßen ohnehin alle. Sie werde uns nur vorab vom Brutto gekürzt. Gilt für Pensionsbeiträge wie andere Sozialversicherungsbeiträge gleichermaßen. Dem Dienstherrn ist doch wohl bewusst, dass wir keine Arbeitslosenversicherung brauchen. Er zahlt uns deswegen doch nicht einen einzigen € mehr. Er senkt unsere Besoldung einfach um die Komponente, da wir sie nicht brauchen.

Wir haben nicht mehr Netto vom Brutto wie in den Medien gerne dargestellt. Nein, wir haben gemessen an unserem Netto weniger Brutto.

Dient alles dazu doe Personalkosten künstlich klein zu halten und so den Haushalt schön zu rechnen.


Pensionsbeiträge bezahlen wir zum beispiel durch den Vorababzug wesentlich mehr als die 9,3 die ein Arbeitnehmer für seine Rente bezahlt. Da das leider aber auf der Bezuügeabrechnung nicht auftaucht, wird es gerne mal so dargestellt, als müssten wir gar nichts zahlen.

--- End quote ---

Du meinst, dass die 0,2  % Weniger-Übertragung bei den Tarifabschlüssen so viel sind wie 9,3 %?
Zumal die bei den Ländern quasi gar nicht auftauchen, die übertragen fast alle 1:1 - zumindest in den letzten Jahren.
3.000 Euro Rente bekommmen beispielsweise 50 Leute in ganz Deutschland.

Wenn es alles angeblich berücksichtigt ist, dürfte das netto ja nicht so viel höher sein.

Beispiel
E12 Stufe 1: 2.596 Euro netto
A12 Stufe 1: 3.459 Euro netto --> viele zahlen hier offenbar nur 200-300 KV, aber selbst wenn wir 500 Euro annehmen, sind wir immer noch bei 400 Euro netto mehr.

Beides bezogen auf Stkl. I ohne Kinder
Dass es bei Kindern natürlich noch viel krasser wird, muss ich wohl nicht ausführen

EG9a Stufe 1: 2.224 Euro netto
A8 Stufe 1: 2.806 Euro netto    -> wären immer noch 80 Euro mehr netto bei KV von 500 Euro; was schon sehr hoch bemessen ist, viele waren hier ja eher bei 200-300, nach Erhöhung vlt bei 300-400 Euro

Wenn man noch bedenkt, dass die Stellen häufig auch sogar so ausgeschrieben werden:
A12 = EG11
A9 = EG8

wird die Differenz natürlich noch größer

Entscheidend ist ja das, was nachher unten auf der Abrechnung steht; dass das oben mehr ist, bringt leider für die Kaufkraft null.

--- End quote ---

Jetzt bitte nochmal die Rechnung mit baV/VBL.. Denn pension beinhaltet ja Rente plus Betriebliche Altersversorgung.

Die Zahlen werden aber schwer zu finden sein... Ich kann dir den Tipp geben, dass manch Arbeitgeber teilweise!bis 600% Zuschuss auf eigene Beiträge in die baV zahlt(en).
Und das laut Tarif oder Werk Vertrag.

--- End quote ---

Für die bAV gehen jeden Monat 1,81 % weg.
Der Arbeitgeber zahlt 5,49 %.

Kleiner Funfact: Auf die Rente der VBL ist nachher (Stand jetzt: nach 184,25 Euro) wieder Krankenkasse und Pflegeversicherung zu zahlen wie auch auf die Rente generell.
Da - wie gezeigt - keine Rente größer als 3.000 Euro ist, braucht man auch nicht darauf hoffen, die Beitragsbemessungsgrenze zu erreichen.

Mit 60.000 Euro Jahresverdienst und Alter 50 bekommt man beispielsweise 22,00 Euro Rente.
Also so megakrasse Beträge schafft das auch nicht für die Rente weg später.

Zumal man vorher schon netto weniger verdient, so dass man weniger in ETFs etc. anlegen kann.

Mit diesem neuen Rechner, der die Anpassung berücksichtigt, werden die Unterschiede noch düsterer und krasser.
Da müssen sie sich dann vielleicht überlegen, wie man Nicht-Beamte noch im öffentlichen Dienst halten will. Wenn der A11 Verwaltungsmensch dann doppelt so viel netto hat wie der E11 Ingenieur, dessen Studium sicherlich nicht leichter war und er viel dringender gesucht wird

KlammeKassen:
Was bei der BAV auch nicht vergessen darf.

Es sieht ja so aus:

Bruttogehalt: 5.061,67 Euro
SV-pflichtiges Gehalt: 5.271,80 Euro

Also komplett geschenkt ist der AG-Anteil zur bAV daher mitnichten. Man zahlt (hier Beispiel EG12, Stufe 3) auf 210 Euro mehr Sozialabgaben als man brutto verdient.

Die ausgerechneten Abzüge der Sozialbeiträge werden von 5.271,80 Euro berechnet, diese Abzüge werden dann aber von 5.061,67 Euro vorgenommen.

Dieses Verfahren liegt an der bAV, da ansonsten brutto = Sv-pflichtiges Gehalt, insofern man unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegt

Petr Rigortzki:
Dem Beispiel unserer Besten Deutschen folgen:

Wie im Forum schon erwaehnt - keine Tariferhoehung sondern Befoerderung ist der Schlüssel:

Seit dem Ampel-Aus gibt es in mehreren Ministerien Beförderungswellen, im November und Dezember werden 138 Beamte hochgestuft. Besonders auffällig ist die Entwicklung in vier Ministerien. Die Union spricht von rot-grüner „Selbstbedienungsmentalität“. Die Regierung weist die Vorwürfe entschieden zurück.

Rollo83:
Beförderungswellen?
Bei der Bundeswehr genau das Gegenteil. Dort fehlen so massiv Haushaltskarten das viele Soldaten quer durch alle Laufbahnen nicht befördert werden können.
Ich kenne Kameraden die schon mehr als 2 Jahre auf einen Hauptmann A12 Dienstposten versetzt wurden und weiterhin A11 besoldet werden und die Ernennung in A12 auch nicht um die Ecke schaut.
Das zieht sich so weit runter das zB die Offiziersanwärter nach ihrer Ausbildung NICHT vom Oberfähnrich zum Leutnant befördert werden können.
Wie es bei den Feldwebeln aus schaut weiß ich jetzt allerdings nicht, denke aber sehr ähnlich.

Finanzer:
@Rollo83: Das ist mehr als ärgerlich, gerade für die jüngeren Kameraden. Wenn ich mir dagegen anschaue was auf Landesebene munter durchbefördert wird kann einem schon der kalte Schauer kommen.

Die von Petr Rigortzki angesprochene "Operation Abendsonne" betrifft aber im Regelfall höhere Dienstposten, würde mich wundern wenn jemand unter A13 überhaupt beachtet wird.
Dies ist aber der (traurige) Regelfall am Ende jeder Legislaturperiode, war beim Ende der letzten CDU-Regierung um keinen Deut besser. Was natürlich kein Grund für besagte Partei ist, nicht herumzuhetzen.

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