Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
Ryan:
--- Zitat von: PolareuD am 17.02.2025 19:32 ---
--- Zitat von: wizzard am 17.02.2025 19:12 ---
--- Zitat von: BalBund am 16.02.2025 11:20 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 16.02.2025 10:30 ---
Was meint ihr mit Sockel?
Sockel ist ja eigentlich absoluter Betrag + Prozente oben drauf (sowie letztes Mal + 200 + 5,5 %).
Oder meint ihr eigentlich Mindestbetrag und habt das falsch ausgedrückt?
--- End quote ---
Im Beamtenbereich gibt es keinen Sockelbetrag, da bestehen (vorgeblich) verfassungsrechtliche Bedenken von Seiten der Besoldungsgeber. Deswegen wird der sog. Sockel umgerechnet in Prozente, die dann rechnerisch das gleiche ergeben sollen (es faktisch aber nicht tun).
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Das haben die Experten hier zur letzten Tarifrunde auch schon geschrieben und trotzdem gab es den Sockelbetrag auch für Beamte
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Ein Indiz für eine evdente Sachwidrigkeit liegt vor, wenn
Prüfparameter 4: Systeminterner Besoldungsvergleich
Verringerung der Abstände der Bruttogehälter in den Besoldungsgruppen infolge unterschiedlich hoher linearer Anpassungen bei einzelnen Besoldungsgruppen oder zeitlich verzögerter Besoldungsanpassungen. Verstoß gegen das Abstandsgebot, wenn die Abstände zwischen zwei vergleichbaren Besoldungsgruppen um mindestens 10 Prozent in den zurückliegenden fünf Jahren abgeschmolzen werden.
Eine Verringerung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen durch Übertragung von Sockelbeträgen ist unter Einhaltung des 4. Prüfparameter zulässig.
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Das würde ich so nicht unterschreiben. Aus der Tatsache, dass der Parameter keine evidente Sachwidrigkeit indiziert kann m.E. nicht geschlossen werden, dass die Abschmelzung "zulässig" ist.
Die Wertigkeit der Ämter zueinander wurde verändert, ohne dass hier eine dokumentierte Neubewertung stattgefunden hätte.
Der Gesetzgeber begründete wie folgt:
"Vor dem Hintergrund der besonderen Ausnahmesituation einer andauernd historisch hohen Inflation, die insbesondere Beamtinnen und Beamte in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen in besonderer Weise belastet, hält sie die einmalige Übertragung dieses Teils der Tarifeinigung vom 22. April 2023 allerdings dienstrechtspolitisch für geboten. Sie dient im Zusammenwirken mit den nach diesem Gesetz ebenfalls für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe zu gewährenden Sonderzahlungen (zum Inflationsausgleich) insbesondere dazu, inflationsbedingte Kaufkraftverluste bei den besonders betroffenen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern in unteren und mittleren Besoldungsgruppen hinreichend abzufedern." [BBVAnpÄndG 2023/2024 , S. 43]
In der Begründung ist also nichts bzgl. des Amts zu finden. Stattdessen bezieht sich der Bund auf die Inflation. Eine solche Argumentation hat das Bundesverfassungsgerichts bereits zuvor als "nachvollziehbar" aber "nicht überzeugend" zurückgewiesen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2017/05/rs20170523_2bvr088314.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Im Urteil heißt es (es geht dort um eine um 4 Monate verzögerte Anpassung höherer Besoldungsgruppen, nicht um Sockelbeträge):
Rn 94:
"So können schon die für eine Differenzierung angeführten Gründe nicht überzeugen. Zwar erscheint auf den ersten Blick die Begründung, dass Empfänger höherer Bezüge von der allgemeinen Teuerung, zu deren Ausgleich die lineare Erhöhung der Besoldung und Versorgung beitragen soll, jedenfalls teilweise weniger stark betroffen sind als Empfänger niedriger Bezüge (so noch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2001 – 2 BvR 571/00 –, juris, Rn. 5; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2001 – 2 BvR 666/00 –, juris, Rn. 5), nachvollziehbar. Dies mag namentlich mit Blick auf den Grundbedarf zutreffen, der sich mit einem relativ kleineren Anteil ihres (höheren) Gehalts decken lässt."
Rn 96:
"Abgesehen davon ist die Differenzierung zwischen einem (allgemeinen) Grundbedarf und darüber hinausgehenden, amtsangemessenen Bedarfen nicht überzeugend. Es ist vielmehr von einem dem jeweiligen Amt angemessenen Gesamtbedarf auszugehen (so auch Günther, Die Anpassung der Beamtenbesoldung an die allge25/35 97 98 99 meinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse, 1987, S. 200 f.). Innerhalb des jeweils „amtsangemessenen“ Unterhalts ist keine Differenzierung in verschiedene Bedarfe angelegt, weshalb es beim Abstandsgebot auch nicht auf absolut, sondern auf relativ gleichbleibende Abstände in der Besoldung der unterschiedlich bewerteten Ämter ankommt (vgl. auch Urteile des BVerwG vom 12. Dezember 2013 – 2 C 24.12 und 2 C 26.12 –, juris, Rn. 17). Infolge der Inflation verlieren Empfänger aller Besoldungsgruppen in relativ gleichem Maße an Kaufkraft. Zum Aufwiegen des Kaufkraftverlusts und damit zur Sicherung des jeweils „amtsangemessenen“ Unterhalts ist daher eine Besoldungserhöhung in ebenfalls relativ gleichem Maße nötig."
bebolus:
--- Zitat von: Knecht am 18.02.2025 13:40 ---
--- Zitat von: fcesc4 am 18.02.2025 13:26 ---Bei der Post heute
In der dritten Verhandlungsrunde hat uns der Arbeitgeber fol gendes Angebot vorgelegt:
➡ 1,8 % Erhöhung zum 01.07.2025
➡ 2,0 % Erhöhung zum 01.10.2026
➡ Eine Anpassung der Urlaubsregelung mit einem zusätzlichen Urlaubstag für Arbeitnehmer*innen, die noch keine 30 Tage haben, Dual-Studierende und Auszubildende
➡ Laufzeit von 27 Monaten
Die Arbeitgeberseite behauptet, es gebe keinen finanziellen Spielraum für bessere Löhne. Wir lassen uns nicht mit einem Angebot abspeisen, was nicht mal die Inflation ausgleicht!
Quelle: ver.di
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Wow - ist das schlecht.
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Schlecht? Eher frech... Ich wünschte wir dürften Sonntag wählen..
bebolus:
Es gehören alle Zulagen um mindestens 15% erhöht, dazu die Tagegelder, die Wegstreckenentschädigungen für z. B. Prüfer, DuZ, Polizeizulage.. etc.
Knecht:
--- Zitat von: bebolus am 18.02.2025 17:31 ---Es gehören alle Zulagen um mindestens 15% erhöht, dazu die Tagegelder, die Wegstreckenentschädigungen für z. B. Prüfer, DuZ, Polizeizulage.. etc.
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Unterschreibe ich voll. Ist ne Schande, dass da die letzen Jahre nichts passiert ist während alle Kosten explodieren.
fcesc4:
Wer hätte es gedacht...
⛔ Ende der 2. Verhandlungsrunde: Bund und Kommunen verweigern Angebot
dbb Verhandlungsführer Volker Geyer: „Die Arbeitgebenden blockieren eine Lösung und verkennen völlig den Ernst der Lage. Statt mit uns über eine Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen zu verhandeln, verweisen sie bei jedem inhaltlichen Punkt immer wieder nur auf ihre ‚leeren Kassen‘. Die Beschäftigten sind aber nicht verantwortlich für die Misere der öffentlichen Haushalte und wir werden auch nicht zulassen, dass sie die Zeche zahlen müssen.“
👉 Mehr Informationen: https://www.dbb.de/artikel/arbeitgebende-kopf-in-den-sand-faeser-beamte-streiks-warnstreiks.html
#warnstreiks #öffentlicherdienst #einkommen #verhandlungen
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